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Lebensmittelsicherheit
Lebensmittelsicherheit
Haupttätigkeiten:
- Durchführung der Kontrollen anhand verschiedener Methoden und Techniken (wie Inspektion, Audit, Probenahme, usw.) in Unternehmen, die eine Tätigkeit im Rahmen der Herstellung, Verarbeitung, Umwandlung, Verteilung, Lagerung, des Transportes, Verkaufs und der Verabreichung der Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs und Getränke ausüben.
Ziel der Kontrolle ist es, die Eignung der hygienisch-strukturellen Grundvoraussetzungen, die Genusstauglichkeit und Sicherheit der Lebensmittel sowie die Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen. Dazu gehören unter anderem Aspekte wie die Anwendung des Eigenkontrollplans des jeweiligen Betriebes (HACCP), die Rückverfolgbarkeit und die korrekte Etikettierung der Lebensmittel.
Der Dienst ist für die Anwendung aller Maßnahmen gegenüber den Lebensmittelunternehmen verantwortlich wie beispielsweise Mahnungen oder Verwaltungsstrafen; bei schwerwiegenden Abweichungen können Tätigkeitsaussetzungen angeordnet und/oder Meldungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. - Registrierung und Aktualisierung des Registers der Lebensmittelbetriebe (OSA „operatore del settore alimentare“), unterteilt nach Art der Tätigkeit und entsprechende Risikokategorisierung.
- Verwaltung des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel (RASFF) in der Provinz Bozen.
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden, die in die Zuständigkeit des S.I.A.N. fallen, bezüglich Hygienemängel und Genusstauglichkeit der Lebensmittel.
- Ausstellung von Bescheinigungen für den Export von Lebensmitteln durch Lebensmittelbetriebe.
- Epidemiologische Überwachung der durch Lebensmittel übertragbaren Krankheiten.
- Informations- und Schulungstätigkeiten, Risikokommunikation, Gesundheitserziehung und Gesundheitsförderung im Bereich Lebensmittelsicherheit.
- Beratung von Körperschaften, Einrichtungen, Betrieben und Vereinen.
- Unterstützungs- und Beratungstätigkeit zugunsten von Körperschaften, Einrichtungen, Vereinen und Betrieben