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Arzneimittelverzeichnis der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Das Arzneimittelverzeichnis der Krankenhäuser des Südtiroler Sanitätsbetriebes, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1914 vom 17/12/2012, wurde von der betrieblichen Arbeitsgruppe erstellt und von der Betrieblichen Arzneimittelkommission genehmigt. Es besteht aus einer Liste von Wirkstoffen, die nach der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen Klassifikation (ATC) geordnet sind.

Das betriebsweite Arzneimittelverzeichnis der Krankenhäuser wird laufend erweitert, überprüft und von der Betrieblichen Arzneimittelkommission regelmäßig überarbeitet.


Formulare

Der Ankauf von Arzneimitteln, die nicht im betriebsweiten Arzneimittelverzeichnis der Krankenhäuser enthalten sind, wird nur in Ausnahmefällen mit Anfrage eines Krankenhausarztes genehmigt. Die Anfrageformulare finden Sie hier:

 

Arzneimittelverzeichnis der Alten- und Pflegeheime

Das Arzneimittelverzeichnis der Alten- und Pflegeheime wurde 2013 von der betrieblichen Arbeitsgruppe erstellt, mit dem Ziel eine einheitliche und angemessene Arzneimittelversorgung der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner zu garantieren.


Arzneimittel, welche mit Therapieplan, Verschreibungsblatt oder Behandlungsblatt verschrieben werden müssen

  1. Leitfaden für die Verschreibung von Medikamenten mit Therapieplan, Verschreibungsblatt oder Behandlungsblatt
  2. Aktualisierte Liste der Medikamente und Wirkstoffe, welche mit dem Therapieplan, dem Verschreibungsblatt oder dem Behandlungsblatt verschrieben werden müssen.
    Die Liste enthält auch die magistralen Rezepturen mit Cannabis

(Letzte Aktualisierung: 18.03.2024)

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