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Basismedizin
Kontakte
Wo finden Sie uns? Bozen, Wilhelm-Alexander-Loew-Cadonnaplatz 12, 6. und 7. Stock
Direktorin: Dr.in Isabella Mastrobuono
Territoriale Pflegedienstleiter: Dr.in Gundula Gröber
Sekretariat: Montag-Donnerstag 8:30-12:00 und 14:00-16:00 Uhr; Freitag 08:30-12:00 Uhr
Tel. 0471 439 133/134/135
Fax 0471 439 137
E-Mail: medbase.bz@sabes.it
Über uns
Ärzteteam: Dr. Maurizio Vezzali, Dr.in Alessandra Capici
Der Dienst für Basismedizin - Gesundheitssprengel garantiert den Bürgerinnen und Bürgern eine Betreuungskontinuität, und zwar durch die Koordinierung der Tätigkeiten des Gesundheitspersonals des Territoriums, des fachärztlichen Personals der Sprengel, des ärztlichen Personals für Allgemeinmedizin und Bereitschaftsdienst sowie der freiberuflichen Kinderärztinnen und -ärzte.
Tätigkeiten:
- Vorbeugung
- Der Bürgerin bzw. dem Bürger die grundlegenden Dienstleistungen gewährleisten
- Gesundheitserziehung
- Behandlung von Krankheiten und Behinderungen im Ambulatorium, zu Hause oder in Pflegestrukturen
- Diagnostische und therapeutische Leistungen
- Eingriffe ersten Grades
- Unterstützende Maßnahmen zugunsten von nichtselbstständigen und älteren Patientinnen bzw. Patienten in Pflegeheimen
- Ärztliche u. krankenpflegerische Betreuung zugunsten der Inhaftierten und Eingewiesenen des Gefängnisses Bozen
- Ärztliche Leitung der einfachen Struktur Hospice und Palliativbetreuung
Der Gesundheitssprengel ist die operative Einrichtung für die Erbringung von gesundheitlichen Leistungen auf dem Territorium. Die Dienstzeiten der Gesundheitssprengel sind an den einzelnen Sitzen aufgeschlagen.
- Das ärztliche Personal für Allgemeinmedizin
- Die/der frei wählbare Kinderärztin/arzt
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Touristen
- Ärztliche und krankenpflegerische Hausbetreuung
- Krankenpflegedienst auf dem Territorium
- Geschützte Entlassung
- Beratungsstellen
- Geburtsvorbereitungskurse
Das ärztliche Personal für Allgemeinmedizin
Das ärztliche Personal für Allgemeinmedizin ist die Bezugsperson für die Bürgerinnen und Bürger, die sie/ihn als Vertrauensärztin bzw. -arzt gewählt haben.
Wo? Die ärztliche Leistung wird in der Ambulanz oder zu Hause erbracht (falls die Patientin oder der Patient nicht transportfähig ist).
Dienstzeiten? Sie werden vom ärztlichen Personal festgelegt.
Ärztliche Betreuung: Montag-Freitag 8:00-20:00 Uhr und an Vorfeiertagen während der Woche 8:00-10:00 Uhr.
Die Anfragen auf dem Anrufbeantworter werden vom ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin innerhalb 3 Stunden und vor 21:00 Uhr beantwortet.
Hausbesuche werden je nach Dringlichkeit durchgeführt:
- Im Laufe desselben Tages, wenn vor 10:00 Uhr angefragt wird
- Innerhalb 12:00 Uhr des darauf folgenden Tages in anderen Fällen.
Zugang? Telefonische Anfrage oder direkt
- Untersuchungen im Ambulatorium und Hausbesuche
- Ausstellung von Bewilligungen
- Einweisungen zur stationären Behandlung
- Eignungszeugnisse für Pflichtschulen und sportliche Tätigkeiten
- Bestätigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (für nicht selbstständige Arbeitskräfte)
- Anfragen um Transporte mit dem Krankenwagen
- Verschreibungen von Hilfsmitteln und Geräten
- Zusätzliche Leistungen (nach Ermessen des ärztlichen Personals); Wundversorgung, Entfernung von Wundnähten, endovenöse Injektionen, Entfernung von Ohrenschmalz usw. sowie programmierte oder integrierte Betreuung von gehunfähigen Patientinnen/Patienten zu Hause oder im Altenheim
Zahlungspflichtige Leistungen
Alle Bescheinigungen, die nicht zu den "unentgeltlichen" Bescheinigungen gehören, (wie z.B. Eignungsbestätigungen für nichtwettkampfmäßig betriebenen Sport, Genehmigung für das Anrecht auf Thermalkuren, Genehmigung für Meer- und Bergaufenthalte, Anerkennung der Invalidität, Bestätigung für Versicherungszwecke) sind zahlungspflichtig.
Das Verzeichnis der zahlungspflichtigen Leistungen und die jeweiligen Tarife müssen in jedem Ärzteambulatorium ausgehängt werden. Für jede bezahlte Leistung stellt das ärztliche Personal eine ordnungsmäße Quittung aus.
Die/der frei wählbare Kinderärztin bzw. -arzt
Die/der frei wählbare Kinderärztin bzw. -arzt ist für den Schutz der Gesundheit seiner Patientinnen/Patienten im Kindes- und Entwicklungsalter zuständig, und zwar bis diese das 14. Lebensjahr vollendet haben. Auf schriftlichen Antrag bis zum 16. Lebensjahr.
Ärztliches Personal für Allgemeinmedizin statt Kinderärztin/-arzt
- Wenn im Sprengel des Wohnsitzes keine Kinderärztin bzw. kein Kinderarzt tätig ist (vorgesehene Vorsorgeuntersuchungen werden in den Kinderberatungsstellen auf dem Territorium durchgeführt)
- Nach Vollendung des 6. Lebensjahres auf schriftlichen Antrag eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vertreters
Ärztlicher Bereitschaftsdienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Touristen
Der ärztliche Bereitschaftsdienst gewährleistet die Kontinuität der medizinischen Grundversorgung am Abend, in der Nacht und am Wochenende.
Wo? Im Ambulatorium oder zu Hause für die Bevölkerung der Sprengel Bozen, Leifers-Branzoll-Pfatten und Überetsch sowie der Gemeinden Mölten, Jenesien, Tiers und Kardaun (Gemeinde Karneid). In den übrigen Einzugsgebieten oder Sprengeln wird der ärztliche Bereitschaftdienst vom ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin gewährleistet, die sich turnusmäßig abwechseln.
Dienstzeiten: werktags 20:00-8:00 Uhr
Wochenende: von Samstag 8:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr und ab 10:00 Uhr des Vorfeiertages durchgehend bis 8:00 Uhr des Nachfeiertages.
Am Samstag, Sonntag und an Feiertagen steht im Ambulatorium des Sprengelsitzes von Eppan von 9:00-12:30 Uhr sowie des Sprengelsitzes von Leifers von 15:00-18:30 ein Arzt zur Verfügung.
Zugang? In den Sprengeln Bozen, Leifers-Branzoll-Pfatten und Überetsch sowie der Gemeinden Mölten, Jenesien, Tiers und Kardaun (Gemeinde Karneid) telefonisch. Die Namen und Telefonnummern der Dienst habenden Ärztinnen und Ärzte in den Einzugsgebieten ohne aktiven ärztlichen Bereitschaftsdienst werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Touristen ist nur in den folgenden Gebieten aktiv:
In den Sprengeln Grödental (Wolkenstein) und Eggental-Schlern (Kastelruth und Obereggen/Deutschnofen). Die Dauer der touristischen Sommer- bzw. Wintersaison wird jeweils vom Gesundheitsbezirk festgelegt.
Ärztliche Betreuung zu Hause
Im Rahmen der ärztlichen Betreuung zu Hause, werden die Leistungen mit dem vorrangigen Ziel erbracht, eine nicht unbedingt erforderliche stationäre Aufnahme im Krankenhaus zu vermeiden und den Verlust der Selbstständigkeit der Patientinnen und Patienten hinauszuziehen.
Aktivierung der Betreuung: Antrag des ärztlichen Personals für Allgemeinmedizin auf Betreuung mit Begründung und Betreuungsprogramm an den Dienst für Basismedizin.
Programmierte Betreuung zu Hause
Die programmierte Betreuung zu Hause wird in festgelegten Abständen (wöchentlich, alle 2 Wochen, monatlich) vom ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin zugunsten der Patientinnen und Patienten durchgeführt, die aus Gesundheitsgründen nicht ins Ambulatorium kommen können und ständiger Kontrollen bedürfen.
Zielgruppe:
- Alle Personen, die bleibend gehunfähig sind oder nicht die üblichen Transportmittel benützen können
- Patientinnen und Patienten mit Krankheiten, die eine schwere Invalidität bewirken
Integrierte Hausbetreuung
Die integrierte Hausbetreuung besteht aus ärztlichen und krankenpflegerischen Leistungen sowie aus rehabilitativen und sozialen Maßnahmen, die den nicht mehr selbstständigen Patientinnen und Patienten zu Hause angeboten werden:
Krankenpflegedienst auf dem Territorium
Die Tätigkeiten des Krankenpflegedienstes auf dem Territorium umfassen folgende Bereiche :
- Krankenpflege im Ambulatorium
- Hauskrankenpflege und integrierte Krankenpflege
- Krankenpflege für alte Menschen und Pflegefälle, die in Heimen stationär untergebracht sind
Ambulante Leistungen können auch von Personen in Anspruch genommen werden, die in anderen Sprengeln wohnhaft sind.
Aktivierung der Betreuung: Die Betreuung wird auf Ersuchen des ärztlichen Personals für Allgemeinmedizin, was die diagnostischen und therapeutischen Leistungen anbelangt, des Berufskrankenpflegepersonals des Sprengels und der Familienangehörigen der Patientin oder des Patienten oder bei der Entlassung aus dem Krankenhaus des vVerantwortlichen Personals der betreffenen Krankenhausabteilungen, angeordnet.
Die krankenpflegerische Betreuung von stationär untergebrachten alten Menschen und von Pflegefällen: Diese Form der Betreuung wird vom ärztlichen Personal der Allgemeinmedizin oder der Geriatrie in den Pflegestationen von Altersheimen und in den Pflegeheimen , sowie vom spezifisch eingesetzten Krankenpflegepersonal erbracht.
Die Verantwortung der sanitären Hygiene wird vom ärztlichen Personal des Hygieneamtes und der Geriatrie garantiert.
Geschützte Entlassung
Die geschützte Entlassung aus dem Krankenhaus ist eine vorzeitige, programmierte Entlassung aus dem Krankenhaus, die in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaus und den Diensten des Territorium, laut eines definierten Protokolls, erfolgt.
Aktivierung der Betreuung: Die Abteilung, in welcher die Patientin bzw. der Patient stationär aufgenommen ist, nimmt nach der Bewertung der Betreuungskomplexität und des eventuellen Betreuungsbedarfs am Wohnort (ärztlich, krankenpflegerisch oder sozial), mindestens 48 Stunden vor der Entlassung, sowohl mit dem ärztlichen Personal für Allgemeinmedizin als auch mit dem Krankenpflegedienst des Sprengels Kontakt auf. Um die voraussichtliche Entlassung anzukündigen und alle nötigen Informationen, um eine bestmögliche Betreuungskontinuität zu gewährleisten, mitzuteilen. Alle Entscheidungen werden mit der Patientin bzw. dem Patienten und/oder mit dessen Familienangehörigen besprochen.
Beratungsstellen
Die Beratungsstellen sind sanitäre Einrichtungen für Präventivmedizin, Diagnose und Therapie, welche in den Sprengelsitzen und Stützpunkte angesiedelt sind. An diese Einrichtungen können sich die Bürgerinnen und Bürger ohne ärztliche Verschreibung wenden. Der Zutritt ist gratis, wenn es sich um Leistungen der Prävention handelt. Es ist notwendig, den Ausweis für die Krankenbetreuung und/oder den Kindergesundheitspass mitzubringen:
Um den bestmöglichen Arbeitsablauf in den Beratungsstellen gewährleisten zu können, erfolgen die Visiten nach telefonischer oder persönlicher Vormerkung während der Öffnungszeiten der Beratungsstellen.
Die Gynäkologischen Beratungsstellen und die Hebammensprechstunde
Die angebotenen Leistungen betreffen:
- Den Schutz der Gesundheit der Mutter während der Schwangerschaft und im Wochenbett
- Die Beratung für eine bewusste und verantwortungsvolle Schwangerschaft
- Die Vorbeugung von Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane sowie Tumoren (PAP-Test und gynäkologische Visite)
Alle erbrachten Leistungen unterliegen einem Ticket (außer jene Visiten, welche Teil eines Screeningprogramms sind).
Geburtsvorbereitungskurse
Kurse sollen die zukünftigen Eltern über Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett sowie über Pflege, Ernährung und Entwicklung des Neugeborenen fachkundig und umfassend informieren. Die Geburtsvorbereitungskurse werden von Fachpersonen abgehalten: Hebammen, Kinderärztinnen und -ärzten und Sanitätsassistentinnen. Informationen zu den Kursen sind in jedem Gesundheitssprengel erhältlich.
Mutter-Kind-Beratungsstellen
Die Mutter-Kind-Beratungsstellen bieten Beratung und Vorsorgebetreuung für Kinder bis 14 Jahre an. Die Beratung umfasst die Überwachung des Wachstums und Entwicklung des Kindes, sowie Themen der Ernährung, Beikost und Stillen. Alle Leistungen sind kostenlos. Um eine gute Organisation der Arbeit zu garantieren müssen die Visiten telefonisch vorgemerkt werden (oder persönlich in die Beratungsstelle kommen).
Tätigkeiten (kostenlose Leistungen): Sie umfassen Diagnose, Therapie und Rehabilitation, Vorbeugung und Gesundheitserziehung.
Ambulatorien
Fachärztliche Ambulatorien in den Sprengeln
Der Dienst für Basismedizin - Gesundheitssprengel bietet in fast allen Gesundheitssprengeln des Gesundheitsbezirks eine umfangreiche fachärztliche Tätigkeit an, damit die gesundheitliche Grundbetreuung der Bevölkerung möglichst nahe am Wohnort gewährleistet ist. Die Visiten sind bei der Einheitlichen Vormerkungsstelle vorzumerken. Es ist eine ärztliche Verschreibung notwendig (mit Ausnahme von Gynäkologie und Zahnheilkunde). Für diese Leistungen ist eine Ticketzahlung vorgesehen, ausgenommen sind jene Personen, die davon befreit sind.
In verschiedenen Sprengeln stehen fachärztliche Ambulatorien zur Verfügung: Abdomen- und Gefäßsonographie, Zahnheilkunde, Gynäkologie, Augenheilkunde, Rheumatologie, Kardiologie, Urologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Orthopädie, Diätologie, Neurologie, Dermatologie, Onkologie und Gastroenterologie.
Der Dienst für Basismedizin - Gesundheitssprengel beschäftigt sowohl bedienstetes fachärztliches Personal als auch Personal mit einem freiberuflichen Auftrag oder vertragsgebundenes ärztliches Personal, um fachärztliche Visiten und instrumentelle Leistungen gewährleisten zu können. Dieser Umstand wird von der Bevölkerung sehr geschätzt und deshalb beabsichtigt der Dienst, das Angebot an fachärztlichen Leistungen zu erweitern und demnächst auch andere Fachbereiche anzubieten. Nachstehend wird die derzeit ausgeübte fachärztliche Tätigkeit, gegliedert nach Gesundheitssprengeln und Standorten, angeführt.
Gesundheitssprengel des Gesundheitsbezirkes Bozen
Gesundheitssprengel Bozen
Gesundheitssprengel Gröden
Gesundheitssprengel Eggental-Schlern
Gesundheitssprengel Salten-Sarnthein-Ritten
Gesundheitssprengel Überetsch
Gesundheitssprengel Leifers-Branzoll-Pfatten
Gesundheitssprengel Unterland
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