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Für den GreenPass gültige Tests

Hier finden Sie die aktualisierte offizielle Liste der Antigen-Schnelltests, die für den Green Pass gültig sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die genannten Tests ausschließlich von dafür geschultem Gesundheitspersonal oder anderem Personal, das entsprechend geschult wurde und spezifische Voraussetzungen gemäß der Richtlinie 2020/1743 der Europäischen Kommission vom 18. November 2020 besitzt, durchgeführt werden muss.

Nicht gültig für den Green Pass sind Antigen-Schnelltests, die selbst durchgeführt werden.

Die Empfehlung 2020/1743 der Europäischen Kommission enthält unter anderem den Hinweis, dass Anweisungen der Hersteller zur Testdurchführung genau befolgt werden müssen. Ein besonders kritischer Punkt, der oft vernachlässigt werde, sei die Entnahme der Probe. Diese müsste immer nach den geltenden Protokollen für eine effiziente Probenentnahme sowie Probeübergabe geschehen. Die Herstelleranweisungen für die Probenentnahme, die sichere Handhabung sowie Verwendung und Entsorgung müssten strikt befolgt werden. Bei der Entnahme, Handhabung und Verarbeitung von Proben müssten die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, so die Empfehlung der Europäischen Kommission.

(Nicht dazu gehören weder Antigen-Selbst-Schnelltests noch Antigenschnelltests, die auf anderen Proben als solchen aus nasalen, oropharyngealen oder nasopharyngealen Entnahme stammen)

(Letzte Aktualisierung: 23.12.2021)

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