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Dematerialisierte Verschreibung

Die rechtlichen Bestimmungen zu den Ausgaben im Gesundheitswesen verlangen, dass auch die Angemessenheit der ärztlichen Verschreibung zu Lasten des staatlichen Gesundheitsdienstes (SNN) kontrolliert wird.

Dieses Projekt sieht den schrittweisen Übergang von der Verschreibung in Papierform zur dematerialisierten Verschreibung vor. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 204 vom 11.02.2013 wurde die dematerialisierte Verschreibung in der Provinz Bozen sowohl für ambulante fachärztliche Leistungen als auch für Arzneimittel eingeführt.

Der Arzt verschreibt über die entsprechende Verschreibungssoftware eine oder mehrere ambulante fachärztliche Leistungen oder Medikamente und übergibt dem Patienten anschließend einen gedruckten Merkzettel (anstelle des Roten Rezeptes) mit den im Computersystem erfassten Rezeptdaten. Der Merkzettel selbst hat nicht den Wert einer Verschreibung. Gültigkeit haben ausschließlich die informatisch erfassten Daten in den jeweiligen Softwaresystemen.

Die dematerialisierte Verschreibung ersetzt das rote Rezept, mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen Fälle. Die geltenden Regeln im Zusammenhang mit der Verschreibung bleiben unverändert.  

Dematerialisierte Verschreibung
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Leitlinien DEMA
Leitlinien für die Verwendung der dematerialisierten Verschreibung für fachärztliche Betreuung (vom 05/03/2020)
  1. Linee guida DEMA
    (PDF 868 KB)
Start der schrittweisen Digitalisierung der ärztlichen Verschreibungen in Südtirol
Umsetzung der Dematerialisierung der zu Lasten des öffentlicen Gesundheitsdienstes gemachten ärztlichen Verschreibungen in Südtirol
  1. Beschluss der Landesregierung Nr. 1526 vom 09.12.2014
    (PDF 478 KB)