Hauptinhalt

Dienst für Basismedizin

Kontakte

Primar geschäftsf.: Dr. Ernst Oberschartner
Adresse: Romstr. 3 - Meran
Tel. +39 0473 496 746
Fax 0473 496 748
E-Mail: basismedizin@sabes.it

Über uns

Der Dienst für Basismedizin koordiniert und ist verantwortlich für die gesamten Tätigkeiten der Gesundheitssprengel.

In seine Zuständigkeit fällt die gesamte Koordinierung der Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin (Hausärztinnen und -ärzte), der Basiskinderärztinnen und -ärzte, der Ambulatoriumsfachärztinnen und -ärzte sowie der anderen sanitären Dienste in den 6 Sprengeln des Gesundheitsbezirkes Meran. Der Dienst für Basismedizin hat die Aufgabe, die Betreuungsmaßnahmen und die Vorsorge auf dem Territorium des Sanitätsbetriebs zu garantieren. Weiters fördert der Dienst die Gesundheit der Bevölkerung durch Analyse der Gesundheitsbedürfnisse und durch gesundheitliche Maßnahmen der Bevölkerung, unter Einbeziehung des gesamten Personals der Sprengel.

Hausärztinnen und -ärzte

Die Ärztin/der Arzt hat die gesamte Verantwortung hinsichtlich des Schutzes der Gesundheit im Ambulatorium und im Hause des Betreuten, welche in diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Aufgaben zum Ausdruck kommt. Der Dienst für Basismedizin koordiniert die Hausärztinnen und -ärzte.

Im Gesundheitsbezirk Meran sind derzeit 72 Hausärztinnen und -ärzte tätig.

Arzt/Ärztinwahl

Die Bürgerinnen und Bürger wählen einen Hausarzt/eine Hausärztin innerhalb ihres Sprengels. Das Verhältnis zwischen dem Patienten bzw. der Patientin und dem Arzt bzw. der Ärztin basiert auf gegenseitigem Vertrauen. Sollte der Bürger bzw. die Bürgerin kein Vertrauen zum gewählten Arzt/der Ärztin haben, hat er/sie die Möglichkeit, beim Verwaltungsdienst des zuständigen Sprengels einen anderen Arzt/eine andere Ärztin zu wählen. Auch der Arzt/die Ärztin hat bei Vorliegen von außerordentlichen Unvereinbarkeitsgründen die Möglichkeit die Arztwahl zurückzuweisen.

Hausbesuche

Die Betreuung durch den Arzt bzw. die Ärztin erfolgt in der Regel in seinem/ihrem Ambulatorium oder bei Nicht-Verlegbarkeit der Patientinnen und Patienten in Form von Hausbesuchen und zwar von Montag bis Freitag von 08:00 – 20:00 Uhr und von 08:00 – 10:00 Uhr an den Vorfeiertagen unter der Woche. Die Ordinationszeiten sind jeweils am Eingang der Arztpraxis ersichtlich.

Telefonische Anfragen

Für telefonische Anfragen kann der Patient bzw. die Patientin den eigenen Vertrauensarzt/die Vertrauensärztin während der Öffnungszeiten in der Praxis anrufen oder zu jeder anderer Zeiten unter dem angegebenen Mobiltelefon oder am Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Bei Abwesenheit des Arztes/der Ärztin wird der Arzt/die Ärztin von einem anderen Arzt/einer anderen Ärztin vertreten. Am Eingang der Praxis ist eine diesbezüglich Mitteilung aufgeschlagen, außerdem ist auf dem Anrufbeantworter die Nachricht hinterlassen, zu welchen Bedingungen und von welchem Arzt/welcher Ärztin die Vertretung durchgeführt wird.

Bereitschaftsdienst

Der ärztliche Bereitschaftsdienst umfasst den Nacht- und Feiertagsdienst.

Nachtdienst
Der Nachtdienst wird von den Vertrauensärztinnen und -ärzten an allen Werktagen von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr gewährleistet.

Feiertagsdienst
Dieser Dienst wird turnusweise in Form eines Bereitschaftsdienstes vorwiegend durch die im Einzugsgebiet tätigen Vertrauensärztinnen und -ärzte gewährleistet. Der Wochenenddienst beginnt am Samstag um 08:00 Uhr und endet am Montag um 08:00 Uhr, der Feiertagsdienst beginnt um 10:00 Uhr des Vorfeiertages unter der Woche und endet um 08:00 Uhr des Tages nach dem Feiertag.

Der Gesundheitsbezirk Meran wird in folgende Einzugsgebiete für die Betreuungskontinuität eingeteilt:

Einzugsgebiete Gemeinden
Lana-Umgebung Lana, Tisens, Tscherms, Burgstall, Gargazon, St.Felix-U.lb.Fr.i.Walde
Ultental Ultental, Laurein, Proveis 
Passeiertal St. Martin, St. Leonhard, Moos
Meran Umgebung Meran, Algund, Marling, Schenna, Dorf Tirol, Riffian, Kuens, Hafling, Vöran
Naturns-Umgebung Naturns, Plaus, Schnals, Partschins
Schlanders-Umgebung Schlanders, Laas, Latsch, Martell, Kastelbell
Mals-Umgebung Mals, Graun, Glurns, Schluderns, Taufers i. M., Prad a. St. J., Stilfs

Die Mitteilung des Feiertagsdienstes wird in den wichtigsten Zeitungen veröffentlicht, von der Telefonzentrale im Krankenhaus "F. Tappeiner" Meran mitgeteilt (Tel. +39 0473 263 333), außerdem sind die Feiertagsdienste im Gesundheitsbezirk Meran seit September 2011 auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter www.sabes.it/de/turnusdienst-aerzte.asp einsehbar.

Leistungen

Die Leistungen des Hausarztes bzw. der Hausärztin unterteilen sich in unentgeltliche Leistungen und zu bezahlende Leistungen.   

Unentgeltlichen Leistungen:

  • Visiten im Ambulatorium. Diese werden in der Regel mittels Vormerksystem erbracht, außer es handelt sich um Notfälle;
  • Hausvisiten, sofern sich der Patient bzw. die Patientin aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht ins Ambulatorium begeben kann;
  • Verschreibung von Medikamenten;
  • Anträge für Laborproben, Heilbehelfe, Thermalkuren, Diätprodukte, sowie für Facharztvisiten, Krankenhauseinlieferungen und Transporte mit Rettungswagen;
  • Bescheinigung über die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit (Krankheitsbescheinigung);
  • Ausstellung obligatorischer Bestätigungen für die Wiederzulassung zum Kinderhort, Kindergarten, Pflichtschulen und zu den Oberschulen;
  • Bescheinigung der Eignung zur Ausübung von nicht wettkampfmäßigen sportlichen Tätigkeiten aufgrund eines Antrages der zuständigen Schulbehörde;
  • Sonderleistungen wie z.B. Wundenversorgungen, Nahtentfernung, Infusionen, intravenöse Injektionen, nicht obligatorische Impfungen, und andere;
  • programmierte und integrierte Hausbetreuung zugunsten Gehunfähiger und chronisch Kranker.

Zu bezahlende Leistungen:

  • Bescheinigung für private Versicherungszwecke;
  • Anträge zur Anerkennung von Invalidität und Begleitzulage;
  • Bescheinigungen über die Eignung von nicht wettkampfmäßigen sportlichen Tätigkeiten, welche nicht von der Schulbehörde beantragt werden, u.a.

Auf Wunsch und mit ausdrücklichem Einverständnis des Patienten bzw. der Patientin kann der Vertrauensarzt bzw. die Vertrauensärztin gegen Bezahlung freiberufliche Leistungen auch gegenüber seinen Wahlpatientinnen und -patienten erbringen. Dazu zählen z.B. EKG-Untersuchungen, Ultraschall und andere.

Kinderärztinnen und -ärzte

Die Kinderärztinnen und -ärzte haben die gesamte Verantwortung des Schutzes der Gesundheit im Ambulatorium und im Hause der eingeschriebenen Kinder bis 16 J., welche in diagnostischen, therapeutischen, rehabilitativen und präventiven Aufgaben zum Ausdruck kommt.

Im Gesundheitsbezirk Meran sind derzeit 16 Kinderärztinnen und -ärzte tätig.

Sollte der/die Versicherte kein Vertrauen zum gewählten Kinderarzt/ärztin haben, hat er/sie die Möglichkeit einen anderen Kinderarzt/ärztin in seinem/ihrem Einzugsgebiet zu wählen. Auch der Arzt bzw. die Ärztin hat bei Vorliegen von außerordentlichen Unvereinbarkeitsgründen die Möglichkeit die Arztwahl zurückzuweisen.

Der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin kann in der Regel für Kinder zwischen 0 – 14 Jahren gewählt werden.  Auf schriftliche Anfrage eines Elternteils oder des gesetzlichen Vertreters an den zuständigen Bezirk, können die Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr erreicht haben, bis zum 16. Lebensjahr beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin eingetragen bleiben.

Hausbesuche

Die Betreuung durch den Arzt bzw. der Ärztin erfolgt in der Regel in seinem/ihrem Ambulatorium oder bei Nicht-Verlegbarkeit der PatientInnen in Form von Hausbesuchen und zwar von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 20:00 Uhr und von 08:00 Uhr – 10:00 Uhr an den Vorfeiertagen unter der Woche. Die Ordinationszeiten sind jeweils am Eingang der Arztpraxis ersichtlich.

Für telefonische Anfragen kann der Kinderarzt bzw. die Kinderärztin während der Öffnungszeiten in der Praxis angerufen werden oder es kann außerhalb dieser Zeiten unter dem angegebenen Mobiltelefon oder am Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen werden.

Im Falle von Abwesenheit schlägt der Kinderarzt/die Kinderärztin am Eingang der Praxis eine Mitteilung an und hinterläßt auf dem Anrufbeantworter die Nachricht, zu welchen Bedingungen und von welchem Arzt/Ärztin er/sie vertreten wird.

Bereitschaftsdienst

Der ärztliche Bereitschaftsdienst umfasst den Nacht- und Feiertagsdienst.

Nachtdienst
Der Nachtdienst wird von einigen, aber nicht von allen Kinderärztinnen und -ärzten oder deren Vertretern an allen Werktagen von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr gewährleistet.

Feiertagdienst
Der Feiertagsdienst wird nicht von den Basiskinderärztinnen und -ärzten durchgeführt, sondern vom ärztlichen Personal der Allgemeinmedizin. 

Leistungen

Die Leistungen der Kinderärztinnen und -ärzte unterteilen sich in unentgeltliche Leistungen und zu bezahlende Leistungen.

Untentgeltliche Leistungen:

  • Die Visiten im Ambulatorium.
    Diese werden in der Regel mittels Vormerksystem erbracht, außer es handelt sich um Notfälle, d.h. die Eltern sollten anrufen und sich vormerken.
  • Die Hausvisite, 
    sofern sich der Patient bzw. die Patientin aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht ins Ambulatorium begeben kann bzw. gebracht werden kann;
  • Die Verschreibung von Medikamenten;
  • Die Anträge für Laboruntersuchungen, Heilbehelfe, Thermalkuren, Diätprodukte, sowie für Facharztvisiten,  Krankenhauseinlieferungen und Transporte mit Rettungswagen, wenn sie vom Arzt bzw. von der Ärztin für notwendig erachtet werden;
  • Die Ausstellung obligatorischer Bestätigungen für die Wiederzulassung zum Kinderhort, Kindergarten, Pflichtschulen,    Oberschulen und für die Arbeitsenthaltung des Elternteils infolge einer Krankheit des Kindes;
  • Die Bescheinigung mit jährlicher Fälligkeit der Eignung zur Ausübung von nicht wettkampfmäßigen sportlichen Tätigkeiten(ausgenommen die nationalen Jugendmeisterschaften) aufgrund eines Antrages der zuständigen Schulbehörde, sowie Bescheinigungen für die von öffentlichen oder privaten Körperschaften und Vereinigungen organisierten Spiel- und Unterhaltungsaktivitäten (z.B. Ferienlager, Kolonien, u.s.w.);
  • Eventuelle Sonderleistungen wie z.B. Wundenversorgungen, Nahtentfernung,  intravenöse Injektionen, und andere nach   Bewertung des Gesundheitszustandes des Patienten/der Patientin;
  • Die programmierte und integrierte Hausbetreuung zugunsten Gehunfähiger und chronisch Kranker;
  • Die sog. „Gesundheitsbilder“ zur Kontrolle der physischen, psychischen und sensorischen Entwicklung der Kinder in den folgenden   Altersstufen: 4. - 6. Woche, 3. Monat, 5. – 7. Monat, 8. – 10. Monat, 12. – 14. Monat, 15. – 24. Monat, 3. – 4. Jahr, 5. – 6. Jahr,  9. – 10. Jahr, 12. – 14. Jahr.

Auf Wunsch und mit ausdrücklichem Einverständnis und vorhergehender Information des Patienten bzw. der Patientin kann der Kinderarzt/die Kinderärztin  gegen Bezahlung freiberufliche Leistungen auch gegenüber seinen Wahlpatientinnen und -patienten erbringen.  Das Verzeichnis der eventuell zu bezahlenden Leistungen und die entsprechenden Tarife müssen im Ambulatorium ausgehängt werden.