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Erste Hilfe

Kontakte

Primare:
für die Chirurgie Dr. Günther Sitzmann
für die Orthopädie und Traumatologie Dr. Hubert Agreiter (Geschäftsführender Direktor)
Pflegekoordination: Franz Fiung
Tel.: 0474 581 200
Fax: 0474 581 201
E-Mail: erste-hilfe-bk@sabes.it


Über uns

Die Erste Hilfe befindet sich im Parterre des Krankenhauses. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang oder mit Privatfahrzeug über den Hintereingang links vor dem Haupteingang. (Bitte läuten, dann wird die Schranke geöffnet).

Die Anmeldung erfolgt im Büro der Ersten Hilfe, der Annahmestelle für ambulante PatientInnen, welche den/die Patienten/in der fachspezifischen Ambulanz zuteilt.

Es werden dringende chirurgische, internistische, orthopädisch-traumatologische und andere dringende Visiten und Behandlungen sowie deren Nachkontrollen durchgeführt. Für die Nachkontrollen werden Termine vergeben.

Für die Nachtstunden von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr stehen dem/der PatientIn zur Verfügung:

  • 1 Arzt für chirurgische Fälle
  • 1 Arzt für internistische Fälle
  • 1 Anästhesist

Jede Abteilung stellt zudem eine/n Arzt/Ärztin in Bereitschaft zur Verfügung.

ÄrztInnen und KrankenpflegerInnen sind stets bemüht, für den/die Kranke/n oder Verletzte/n die bestmögliche Behandlung anzustreben und lange Wartezeiten zu reduzieren.


Weitere Informationen

Erste Hilfe

Wo: Parterre, Trakt C
Wann: Die Erste Hilfe des Krankenhauses Bruneck ist für Notfälle und dringende Untersuchungen rund um die Uhr geöffnet.
Die Kontrollvisiten werden entweder bei dem behandelnden Hausarzt oder in den entsprechenden Fachambulatorien durchgeführt.
Zugang: ohne Bewilligung des Hausarztes oder Abteilungsarztes, für Kontrollvisiten mit Bewilligung

Selbstkostenbeteiligung

Aufgrund der Beschlusses der Landesregierung Nr. 983 vom 19.11.2019 gelten ab 1.12.2019 folgende Kostenbeteiligungen für Zugänge zur Notaufnahme:

  • keine Kostenbeteiligung ("Ticket") bei Zugang mit anschließendem Krankenhausaufenthalt bzw. Tod des Patienten;
  • keine Kostenbeteiligung bei Zugang, der mit Prioritätscode grün, gelb, orange oder rot gekennzeichnet wird;
  • Kostenbeteiligung von 25,00 Euro bzw. von 12,50 Euro für unterhaltsberechtigte Kinder: bei Zugang, der mit Prioritätscode blau oder weiß gekennzeichnet wird und dem kein (unmittelbarer) Krankenhausaufenthalt folgt; ausgenommen sind die auf gesamtstaatlicher bzw. Landesebene festgesetzten Befreiungen, sowie weitere besondere Gründe (Minderjährige bis zu 14 Jahren, Traumata, akute Vergiftungen, Unfälle in der Schule und am Arbeitsplatz, Weiterleitung durch den Triage-Pfleger an das Ambulatorium für Grundversorgung, Fälle laut DPMR 24.11.2017, Gewaltopfer).

Die Entscheidung, ob eine Inanspruchnahme der Ersten-Hilfe-Leistungen gerechtfertigt ist oder nicht, obliegt den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

 

 

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