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Erste Hilfe

Kontakte

Primar: Dr. Michael Engl
Pflegekoordinatorin: Margareth Rabensteiner

Tel.: 0472 774 350
Fax: 0472 774 358
E-Mail: michael.engl@sabes.it
            margareth.rabensteiner@sabes.it


Über uns

Die Erste Hilfe ist an 365 Tagen rund um die Uhr den Hilfe suchenden Patienten/Innen offen

Sie fungiert als Notaufnahme und als Anlaufstelle für  Patienten/Innen mit akut lebensgefährlichen Erkrankungen oder Verletzungen, die über die Rettungsdienste, die zuweisenden Ärzte und/oder selbstständig ins Krankenhaus kommen. Dazu stehen unsere Ärzte/Innen und Krankenpfleger/Innen zur  Verfügung, die durch Fachärzte der verschiedenen Abteilungen und Dienste unterstützt werden.  Die Erste Hilfe ist mit umfangreichen medizinischen und technischen Hilfsmitteln ausgestattet, um jederzeit die notwendigen diagnostischen und therapeutischen Eingriffe durchführen zu können.

Die Erste Hilfe hat in erster Linie eine Filterfunktion und koordiniert den Behandlungsablauf:
Patienten mit geringfügigen Erkrankungen werden primär nach entsprechender Diagnostik behandelt  und mit einem ärztlichen Begleitschreiben in die häusliche Pflege entlassen bzw. dem Hausarzt zur weiteren Behandlung zugewiesen;
Patienten, welche eine dringende Visite durch einen Facharzt benötigen, werden der entsprechenden Fachambulanz bzw. außerhalb der Regeldienstzeit dem diensthabenden  Facharzt der entsprechenden Fachdisziplin  zugeführt;
Patienten, die stationär an einer Abteilung im Hause aufgenommen werden müssen, durchlaufen die diagnostischen Basisprozeduren und die dringend nötigen therapeutischen Behandlungsmaßnahmen, ehe sie auf der entsprechenden Fachabteilung aufgenommen oder in ein anderes spezialisiertes Krankenhaus verlegt werden.

Aufbau der Ersten Hilfe-Station:

  • Ambulatorium für medizinische und orthopädisch/chirurgische Patienten/Innen
  • Schockraum
  • Gips- und Wundversorgungsraum
  • Wartebereich

Schockraum

Im Schockraum werden akut lebensgefährdete und schwerstverletzte Patienten/Innen erstversorgt.
Insbesondere beim Polytrauma – Verletzungen mehrerer Körperregionen oder Organe, von denen mindestens eine oder die Kombination mehrerer lebensbedrohlich ist – steht im Schockraum ein Team von Ärzten/Innen und Krankenpflegern/Innen bereit, um die Vitalfunktionen der kritisch kranken Patienten/Innen aufrechtzuerhalten.
Nach der Erstdiagnose werden lebensrettende Behandlungsschritte durchgeführt bzw. Patienten/Innen in den Operationssaal, auf die Überwachungseinheit oder in ein anderes Behandlungszentrum (Intensivstation des Krankenhauses Brixen, Regionalkrankenhaus Bozen und/oder Universitätsklinik Innsbruck usw.) verlegt.

Behandlungsablauf

Der Zugang gehfähiger Patienten/Innen erfolgt über den Haupteingang des Krankenhauses. Nach dem Eintritt in die Erste Hilfe (gemeinsamer Schalter mit dem Sekretariat der chirurgischen Ambulanz) werden alle persönlichen Daten aufgenommen.
Nicht gehfähige oder mit dem Notarztwagen (NAW) in lebensbedrohlichem Zustand eingelieferte Patienten werden direkt in den Schockraum bzw. zur Notfallbeurteilung in die Erste Hilfe gebracht.

Notfallbeurteilung (Triage)

Alle Patienten/Innen werden durch, in der Notfallversorgung ausgebildete Pflegepersonen, triagiert, d.h. klinisch beurteilt und entsprechend dem Dringlichkeitscharakter dokumentiert und der Behandlung zugeführt. Die Reihenfolge der ärztlichen Untersuchungen hängt vom Schweregrad des klinischen Falles ab.

Triage

Die Einteilung der Patienten in eine Triage(=Schweregrad)klassifizierung wurde wegen der stetigen Zunahme an Patientenzahlen in der Ersten-Hilfe-Station notwendig.
Durch die Zuweisung an einen Dringlichkeitskodex wird sichergestellt, dass die wirklich akuten Fälle einer raschen Behandlung ohne Zeitverzug  zugeteilt werden. Weniger dringliche Fälle werden nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens, sondern nach der Dringlichkeit der Behandlung zugeführt.

Die Triagekodices gliedern sich in folgende Dringlichkeiten:

  • Kodex - Rot: Notfall; sehr kritisch, akute Lebensgefahr mit direktem Zugang zu den therapeutischen Maßnahmen;
  • Kodex - Orange: dringender Fall; kritisch, hohe Wahrscheinlichkeit einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes;
  • Kodex - Gelb: aufschiebbarer dringender Fall; mit möglicher Verschlechterung des Gesundheitszustandes;
  • Kodex - Grün: weniger dringender Fall; es besteht keine Lebensgefahr, aufschiebbare Leistungen;
  • Kodex - Blau/Weiß: nicht dringender Fall; werden dann behandelt, wenn die dringenden Fälle abgeschlossen sind.

Prozess der Triagierung:

Die Erstuntersuchung erfolgt durch geschultes Krankenpflegepersonal mit kurzer Anamnese, Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Herzfrequenz, Temperatur, Schmerzstärke, Kontrolle der Atmung und EKG).
Zuteilung des Dringlichkeitskodex: Je nach Schweregrad der Erkrankung wird den Patienten/Innen ein Dringlichkeitskodex (rot – orange – gelb - grün – blau/weiß) zugewiesen.
Zuweisung des Patienten an die entsprechenden Fachambulanzen (Chirurgie, Orthopädie, Medizin, Pädiatrie, Gynäkologie/Geburtshilfe und Fachambulanzen der zentralen Poliklinik).
Die Behandlung der Patienten/Innen erfolgt nach der Dringlichkeit und nicht nach dem Zeitpunkt des Eintreffens.

 


Ambulatorien

Ambulatorium - Erste Hilfe:

Die Erste Hilfe ist kein Ambulatorium im herkömmlichen Sinn, wo vorgemerkte Patienten/-innen behandelt werden: der Dienst funtktioniert über 24 Stunden und sollte den nicht planbaren Notsituationen vorbehalten bleiben. Die notwendigen bürokratischen Funktionen (Patientenregistrierung, Leistungserfassung) werden in der Regeldienstzeit im Anmeldebüro vorgenommen, in welchem auch die Patienten von anderen Ambulanzen bearbeitet werden. Außerhalb der Öffnungszeiten werden diese Tätigkeiten vom Pflegepersonal des Dienstes gewährleistet.


Ticket

Aufgrund der Beschlusses der Landesregierung Nr. 983 vom 19.11.2019 gelten ab 1.12.2019 folgende Kostenbeteiligungen für Zugänge zur Notaufnahme:

  • keine Kostenbeteiligung ("Ticket") bei Zugang mit anschließendem Krankenhausaufenthalt bzw. Tod des Patienten;
  • keine Kostenbeteiligung bei Zugang, der mit Prioritätscode grün, gelb, orange oder rot gekennzeichnet wird;
  • Kostenbeteiligung von 25,00 Euro bzw. von 12,50 Euro für unterhaltsberechtigte Kinder: bei Zugang, der mit Prioritätscode blau oder weiß gekennzeichnet wird und dem kein (unmittelbarer) Krankenhausaufenthalt folgt; ausgenommen sind die auf gesamtstaatlicher bzw. Landesebene festgesetzten Befreiungen, sowie weitere besondere Gründe (Minderjährige bis zu 14 Jahren, Traumata, akute Vergiftungen, Unfälle in der Schule und am Arbeitsplatz, Weiterleitung durch den Triage-Pfleger an das Ambulatorium für Grundversorgung, Fälle laut DPMR 24.11.2017, Gewaltopfer).

Die Entscheidung, ob eine Inanspruchnahme der Ersten-Hilfe-Leistungen gerechtfertigt ist oder nicht, obliegt den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.