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Medizinprodukte für Diabetiker

Der Beschluss Nr. 772/2018 definiert die Richtlinien zur Gewährung von Medizinprodukten für Menschen mit Diabetes. Er definiert die verschreibbare Menge von Reagenzstreifen und Lanzetten aufgrund der Schwere des Krankheitsbildes. Zudem sieht er 6 Patientenkategorien bzw. 14 Unterkategorien (siehe Anlage 2 des Beschlusses) vor. Die Abgabe der verschriebenen Produkte erfolgt dreimonatlich (nicht mehr monatlich).

Seit 1. Jänner 2019 muss die ärztliche Verschreibung für Medizinprodukte neben Namen, Nachnamen und Steuerkodex des Patienten folgende Informationen enthalten:

  1. Ticketbefreiung 013 bzw. 013T;
  2. Nummer der Unterkategorie, welcher die Person angehört (laut Anlage 2 des Beschlusses 772/2018); auf der Basis der Unterkategorie hat sie automatisch Anrecht auf die dreimonatliche Höchstmenge von Reagenzstreifen und Lanzetten. Der Arzt hat stets die Möglichkeit eine geringere Menge zu verschreiben.
  3. Kodex, Beschreibung und dreimonatliche Menge der Nadeln für Insulinpumpen falls benötigt (laut Anlage 2 des Beschlusses 772/2018);
  4. Modell des Blutzuckermessgerätes; bis zum 31.12.2019: falls es dem Arzt nicht möglich ist, das verwendete Messgerät auf der Verschreibung anzugeben, ist der Arzt gebeten, den Patienten zu informieren, dass er die Verpackung, das Messgerät oder den Namen des Blutzuckermodells mitnehmen soll, wenn er sich an den Sprengel wendet, um die Autorisierung zu erhalten. Der Sprengel wird das Gerät im Rahmen der Autorisierung eintragen.
  5. Dauer der Gewährung der Medizinprodukte: mindestens 3 Monate bis maximal 12 Monate (Vielfaches von 3 Monate angeben); für Personen mit Befreiungskodex 013T muss sie mind. 3 Monate und max. 6 Monate betragen.

Die Nadeln für die Insulinpens müssen bei Bedarf auch auf der Verschreibung angeführt werden. Die Stechhilfe muss, wie bisher, auf einem separaten Rezept verschrieben werden (höchsten 1 Stück pro Jahr).

Der Sanitätsbetrieb hat sich an einer Ausschreibung des Piemont für den Ankauf von Blutzuckermessgeräten, Streifen und Lanzetten zu einem vorteilhaften Preis beteiligt. Falls der behandelnde Arzt es für angemessen erachtet, kann er dieses Blutzuckermessgerät verschreiben, indem er den Kodex 700 Messgerät U-RIGHT auf der Verschreibung (1x jährlich) angibt und die Person dan nin den Sprengel zur Autorisierung schicken.
Das Blutzuckermessgerät U-Right TD-4279 darf sowohl an Personen, welche das Gerät bereits benutzen, als auch an solche mit einer neuen Diabetesdiagnose verschrieben werden. Bei Vorlage der Verschreibung wird die Verwaltungsleitung des Sprengels die Autorisierung für die kostenlose Abgabe erteilen.

Medizinprodukte für Diabetiker
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Richtlinien zur Gewährung von Medizinprodukten an Personen mit Diabetes
Beschluss der Landesregierung Nr. 772 vom 31.07.2019
  1. Kriterien Diabetes
    (PDF 1192 KB)
Beispiel für Verschreibung

  1. Beispiel Verschreibung
    (PDF 290 KB)