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Mykologische Kontrollstelle

Mykologische Kontrollstelle

Kontakt

Pilzkontroll- und Pilzberatungsstellen

Wo finden Sie uns?

• Bozen, Amba Alagi-Str. 33, Tel. 0471 435708
• Meran, Goethestr. 41/A, Tel. 0473 251811
• Brixen, Dantestr. 51, Gebäude C, II.Stock, Tel. 0472 812460
• Bruneck, Paternsteig 3, Tel. 0474 586530
E-Mail: sian@sabes.it
PEC: sian@pec.sabes.it

Die mykologischen Beratungen sind für Privatpersonen kostenlos in allen vier Gesundheitsbezirken im folgenden Zeitraum zugänglich:

  • Von Mitte* Juli bis zum 14. August
    Jeden Montag von 16:00 bis 17:00 Uhr
  • Vom 15. August bis zum Mitte* November
    Jeden Montag und an allen geraden Werktagen von 16:00 bis 17:00 Uhr,
    ausgenommen freitags: von 11:00 bis 12:00 Uhr

Der Pilzberatungsdienst wird ausschließlich nach Vormerkung angeboten.

*indikativer Zeitraum, der jedes Jahr leicht variiren kann. Genaue Informationen entnehmen sie bitte der Pressemitteilung für das betreffende Jahr.

Der Beratungsdienst wird in jedem Fall das ganze Jahr nach Terminvereinbarung angeboten.
Die Zeiten, an denen die Pilzkontrollen stattfinden, werden vor Beginn der Saison über die Medien veröffentlicht.

Über uns

Das Mykologische Inspektorat ist in der komplexen Struktur des Dienstes für Lebensmittel- und Ernährungshygiene (S.I.A.N.) der Betriebsstruktur des Departements für Gesundheitsvorsorge angesiedelt.

Die Mykologische Beratungsstelle und Aufsichtsbehörde führt eine Tätigkeit zur Vorbeugung von Pilzvergiftungen durch, indem sie auf Anfrage die Genießbarkeit von frischen, spontan wachsenden und von Privatpersonen gesammelten Pilzen überprüft, sowie von Händlern zum Verkauf angebotene Pilze begutachtet bzw. zertifiziert.

Personen, eingeschrieben in das staatliche Album der Mykologen: Gerald Antenhofer, Elisabeth Augschöll, Cipollone Roberto, Armando Fiorese, Anna Maria Ganterer, Klemens Hitthaler, Hubert Holzner, Klaus Jakomet, Thomas Peter Kofler, Martin Kristanell, Reinhard Lanzinger, Marta Mannelli, Michele Nones, Manfred Raffl, Norbert Ties, Romina Valt, Andreas Volgger

Haupttätigkeiten:

  • Bescheinigung über die durchgeführten Kontrollen der frischen Pilze, die für den Detailverkauf und Großhandel bestimmt sind;
  • Befähigungsnachweis für den Verkauf von frischen Pilzen;
  • Kontrolle über die Herstellung, Verpackung, Vermarktung und den Verkauf von frischen und konservierten Pilzen;
  • Probenentnahme von Pilzen und Pilzprodukten;
  • Die Medienkompetenz und die kritische Urteilsfähigkeit der Bevölkerung im Umgang mit Gesundheitsinformationen fördern;
  • Pilzberatung für Privatsammler;
  • Bei der Beratung von Vergiftungsverdachtfällen mit Pilzen leisten die ehrenamtlichen Pilzsachverständigen in Zusammenarbeit mit der Notfallambulanz, mit den Ärzten der Krankenstationen des Krankenhauses bzw. mit den Hausärzten einen wesentlichen Beitrag;
  • Ausstellung von Befähigungsnachweisen für den Handel und den Verkauf von Pilzen an Händler nach bestandener Prüfung;

Diese Tätigkeiten werden von ausgebildeten Fachberater für Mykologie, welche in den  italienischen Register der Mykologen eingetragen sind, durchgeführt.

Wie müssen die Pilze zur Kontrolle gebracht werden?

  • In festen, offenen und luftdurchlässigen Behältern (Körbe o. ä. Behälter)
  • Frisch (nicht gefroren oder aufgetaut, nicht getrocknet oder anderswie aufbewahrt)
  • Unversehrt (nicht geschnitten - niemals den Stiel abtrennen! - nicht zerstückelt, nicht gewaschen und keinesfalls ohne Bestandteile, die für die Bestimmung der Pilze wichtig sind)
  • In gutem Aufbewahrungszustand (nicht wurmstichig, schimmelig, verwest, durchnässt, übermäßig reif)
  • Von Erde, Blättern u./o. anderen Fremdkörpern befreit

Wann, unter welchen Umständen und wem ist vom Pilzkonsum abzuraten?

  • Im Zweisfelsfalle
  • Häufig und in größeren Mengen
  • Roh oder unzureichend gekocht, weil diese Art von Verzehr zu Beschwerden und Vergiftungen führen kann
  • Bei Empfindlichkeit gegenüber bestimmten Lebensmitteln, Medikamenten oder bei gelegentlichen Beschwerden an Magen, Leber, Darm und Pankreas; in diesen Fällen nur unter Aufsicht Ihres Vertrauensarztes

Was tun, wenn nach dem Verzehr Beschwerden auftreten?

  • Sich beim ersten Zweifel oder bei den ersten Vergiftungserscheinungen sofort ins Krankenhaus begeben
  • Eventuelle Reste der Pilze, Speisen, des Erbrochenen oder des Stuhlgangs aufbewahren
  • Allfällige, wichtige Informationen für die Bestimmung der verzehrten Pilze und deren Sammelstation liefern

Woran muss man sich erinnern?

  • Es gibt keine Methoden, Rezepte, Gegenstände, Pflanzen (z.B. Knoblauch), Metalle (z.B. Silberlöffel) o.Ä. zur Feststellung der Giftigkeit eines Pilzes
  • Die verschiedenen Pilzarten werden aufgrund einschlägiger wissenschaftlicher Merkmale bestimmt. Trauen Sie daher nicht den Pilzbestimmungen, die von so genannten "Scheinexperten bzw. Scheinmykologen" durchgeführt worden sind, sondern wenden Sie sich an diplomierte Mykologen
  • Sammeln Sie keine Pilze, die Sie nicht kennen

Wer gerne Pilze sammelt, übt ein wunderbares Hobby aus. Es ist jedoch sinnvoll, die eigenen mykologischen Kenntnisse fortwährend zu vertiefen; deshalb raten wir Ihnen, einem Verein beizutreten, der sich durch seine didaktischen und kulturellen Zielsetzungen auszeichnet.

Bestimmungen zum Pilzesammeln