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Palliative Care
Das Projekt
Das Betriebsprojekt zur abgestuften Palliativbetreuung in Südtirol wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3727 vom 13.10.2008 genehmigt.
Beschluss der Landesregierung 3727/2008
Dieses Projekt sieht die Bildung eines adäquaten Netzwerkes für die Betreuung von Palliativ-PatientInnen und die Gründung eines Versorgungssystems vor; dazu gehören: Palliativstationen, Day Hospice, Ambulatorien, mobile Palliativteams, palliative Konsiliardienste, Betreuung zu Hause, stationäre Hospize, Tageshospize.
Im Palliativprojekt arbeitet ein Experten-Team der vier Gesundheitsbezirke Bozen, Meran, Brixen und Bruneck.
Arbeitsgruppe des Projektes “Palliative Care”
Definition von Palliative Care
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliativmedizin wie folgt:
"Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten, mit einer progredienten, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung der Schmerzen, anderer Krankheitsbeschwerden, psychologischer, sozialer und spiritueller probleme höchste Priorität besitzt."
Die Definition der European Association for Palliative Care (EAPC) lautet ähnlich:
"Palliativmedizin ist die angemessene medizinische Versorgung von Patienten mit fortgeschrittenen und progredienten Erkrankungen, bei denen die Behandlung auf die Lebensqualität zentriert ist und die eine begrenzte Lebenserwartung haben (obwohl die Lebenserwartung gelegentlich mehrere Jahre betragen kann). Palliativmedizin schließt die Berücksichtigung der Bedürfnisse der Familie vor und nach dem Tod des Patienten ein."
Für welche PatientInnen?
Zielgruppe der Palliativversorgung sind PatientInnen mit einer progredienten Krankheit in weit fortgeschrittenem Stadium, mit unaufhaltsamer Entwicklung und infauster Prognose, bei der eine auf Heilung oder Stabilisierung ausgerichtete Therapie weder möglich noch angemessen ist. Das Hauptaugenmerk ist auf PatientInnen gerichtet, bei denen die Krankheit mit chronischen oder sehr starken Schmerzen bzw. anderen belastenden Symptomen verbunden ist. Normalerweise hat die Krankheit ein Stadium erreicht, wo ausschließlich Maßnahmen zur Steigerung der Lebensqualität von grundlegender Wichtigkeit sind.
Auswahlkriterien
Die heutzutage erforderlichen Auswahlkriterien zur Definition der terminalen Lebensphase von PatientInnen und zur Aufnahme in ein Palliative Care-Programm sind folgende:
- Diagnostisches Kriterium: Vorliegen einer Neoplasie oder einer anderen unheilbaren Erkrankung in weit fortgeschrittenem Stadium. Die Diagnose einer chronischen unheilbaren Erkrankung muss von einem erfahrenen Arzt gestellt werden.
- Therapeutisches Kriterium: Fehlen oder Ausschöpfung aller spezifisch kurativen Maßnahmen zur Beeinflussung der Erkrankung.
- Prognostisches Kriterium: Bevorstehen des Todes, d. h. eingeschätzte Lebenserwartung aufgrund validierter wissenschaftlicher Kriterien, der Erfahrung und des Wissens der Behandelnden von unter 6 Monaten.
- Funktionales oder symptomatisches Kriterium: Vorliegen von Symptomen, welche die körperliche Leistungsfähigkeit einschränken; Karnofsky-Index ≤50%. Die Schwierigkeit, die Lebenserwartung von PatientInnen - vor allem bei Nicht- Tumorerkrankungen - genau einzuschätzen, hat zur Suche und zum Vorschlag anderer zusätzlicher Kriterien geführt.
- Grundlegend ist die Einwilligung des Patienten / der Patientin und die Respektierung seines / ihres Willens. Um das Angebot palliativer Betreuung verstehen und akzeptieren zu können, muss der Patient / die Patientin unter Beachtung seiner / ihrer Autonomie und des Rechtes auf Aufklärung über seine / ihre unheilbare Krankheit und das nahe Lebensende aufgeklärt werden.
- Auch die Zustimmung der Familie ist von grundlegender Wichtigkeit. Sie muss bereits im Vorhinein über die Möglichkeit schneller und unerwarteter Verschlechterungen ihres/r Angehörigen informiert werden, ebenso auch über die Möglichkeit einer palliativen Sedierung bei mit üblichen Therapiemethoden nicht kontrollierbaren Symptomen.
- Da in der Praxis das Kriterium Zeit vor allem bei nicht onkologischen PatientInnen schwierig anzuwenden ist, kann es für das Gesundheitspersonal nützlich sein, sich die so genannte „Überraschungsfrage" zu stellen: „Würden sie sich wundern, wenn der Patient / die Patientin aufgrund seines / ihres Krankheitsbildes innerhalb sechs Monaten versterben würde?“ Wenn die Antwort „nein“ lautet, ist der / die Kranke ein/e gute/r Kandidat/in für Palliative Care.
Die Aufnahme in die Palliativ-Betreuung sollte, außer in von den Verantwortlichen des Dienstes begründeten Ausnahmefällen, nicht in der Präterminal- oder Terminalphase des Krankheitsverlaufes erfolgen.