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Verteilung im Auftrag des Sanitätsbetriebes
Der Beschuss der Landesregierung 73/2015 ermächtigt den Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Arzneimittel des PHT im eigenen Namen und im Auftrag über die vertragsgebundenen Apotheken zu verteilen und zwar auf der Grundlage einer eigenen Vereinbarung. Auf der Grundlage der aktuell gültigen Vereinbarung werden die Medikamente mit den Äquivalenzgruppen, welche in der Tabelle angeführt sind, vom Sanitätsbetrieb angekauft und von den vertragsgebundenen Apotheken verteilt.
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