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Informationen zu den Wartelisten und den Prioritätsklassen
Informationen zu den Wartelisten
Wartezeiten für ambulante Leistungen
Die Wartezeit im Gesundheitswesen beginnt mit dem Moment einer sanitären Notwendigkeit und endet mit der Antwort durch den ärztlichen Befund. Im Allgemeinen beschreibt die Wartezeit das zeitliche Intervall zwischen der Vormerkung und der Erbringung der fachärztlichen ambulanten Leistung (entspricht also der Wartezeit, so wie sie von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen wird).
Erstzugang und darauffolgende Zugänge zu ambulanten Leistungen
Für eine effiziente Verwaltung der Terminkalender und die Optimierung der Wartezeiten ist es wichtig, die Erstzugänge (a. Erstvisiten und Erstzugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen) und die darauffolgenden Zugänge (b. Kontrollvisiten und Folgezugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen) unterschiedlich zu behandeln.
a) Fachärztliche Erstvisiten und Erstzugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen
Hierbei handelt es sich um den ersten Kontakt mit dem Sanitätssystem. Es kann sich um eine Fachvisite oder eine diagnostische-therapeutische Leistung handeln, welche vom Arzt für Allgemeinmedizin (ÄAM), vom Kinderarzt freier Wahl (KFW) oder vom Facharzt eines anderen Fachbereichs verschrieben wird.
Als Erstvisiten werden außerdem Visiten an bereits bekannten Patienten mit chronischen Erkrankungen bezeichnet, die ein neues gesundheitliches Problem aufweisen oder wo eine Verschlechterung vorliegt, die eine Neubewertung und eine Überprüfung der Therapie verlangen.
b) Kontrollvisiten und Folgezugänge zu diagnostischen-therapeutischen Leistungen
Hierbei handelt es sich um Zugänge von Patienten mit schon erstellten Diagnosen und eventuell vorläufigem Therapieplan. Unabhängig vom Zeitpunkt des Erstzuganges dienen diese Visiten z.B. der Überwachung von chronischen Krankheitsverläufen, der Erkennung von möglichen Komplikationen, der Überprüfung der Stabilisierung der Krankheit oder der Kontrolle nach einem Eingriff. Zu diesen gehören auch Leistungen zur Stadiation und das onkologische Follow-Up.
Zugangswege zu ambulanten Leistungen
Der Zugang zu fachärztlichen ambulanten Leistungen in öffentlichen und privaten vertragsgebundenen Strukturen erfolgt über die Verschreibung durch einen Arzt des Südtiroler Sanitätsbetriebes oder einen vertragsgebundenen Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, betriebsinterner Facharzt/Sumaisti) oder, falls vorgesehen, den Arzt einer privaten Struktur, mit Ausnahme jener Leistungen, für welche der direkte Zugang vorgesehen ist. Die Verschreibung muss auf einem Rezept des Landesgesundheitsdienstes ausgestellt sein und die klinische Fragestellung, den diagnostischen Verdacht oder die Diagnose enthalten.
Prioritätsklassen
Die Prioritätsklasse ist ein wichtiges Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den fachärztlichen ambulanten Leistungen in einer, dem Gesundheitszustand angemessenen Zeitspanne zu garantieren.
Der verschreibende Arzt hat bei einem Erstzugang (Erstvisite oder Erstzugang zu einer diagnostischen-therapeutischen Leistung) die Möglichkeit, auf der Verschreibung eine der folgenden Prioritätsklassen festzulegen:
U = dringend
Die Leistung ist ehest möglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage zu erbringen. Auch bekannt als "Prior".
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt direkt über die Notaufnahme einer Krankenhausstruktur und ohne Vormerkung. Der Patient benötigt die Verschreibung, welche die klinische Fragestellung oder den diagnostischen Verdacht sowie den Vermerk „dringend“ enthält.
B = prioritär
Die Gesundheitsleistung muss innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage erbracht werden.
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung und ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung.
D = aufschiebbar
Die Gesundheitsleistung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage bei Fachvisiten und innerhalb von 60 Tagen nach Anfrage bei diagnostisch-instrumentellen Leistungen erbracht werden.
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung und ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung.
P = programmiert
Die Gesundheitsleistung kann über einen längeren Zeitraum geplant werden, da diese auf Prognose, Schmerzen, Dysfunktion oder Behinderung keinen Einfluss hat und muss innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage erbracht werden.
Zugangskriterien: Der Zugang erfolgt über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung und ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung.
In keinem Fall darf die Zuweisung einer Prioritätsklasse dazu verwendet werden, die Wartezeit in beliebiger und willkürlicher Weise zu verkürzen: Die Prioritätsklasse muss gemäß dem effektiven Gesundheitszustand des Bürgers / der Bürgerin bestimmt werden. Falls der verschreibende Arzt keine Prioritätsklasse wählt, wird die Leistung mit der Prioritätsklasse „P-programmierbar“ behandelt.
Bei der Verschreibung einer Kontrollvisite oder eines Folgezugangs zu einer diagnostischen-therapeutischen Leistung ist die Angabe einer Prioritätsklasse nicht vorgesehen. Allerdings kann der verschreibende Arzt ein richtungsweisendes Datum für die Leistungserbringung auf der Verschreibung vermerken.
Erhebung der Wartezeiten
Die Methoden, nach denen die Wartezeiten erhoben werden, sind folgende:
Erhebung „ex-ante“: Die Erhebung erfolgt an einem festgelegten Tag/Zeitraum (letzter Mittwoch des Monats; bei einem Feiertag der darauffolgende Werktag) unter Angabe der Differenz (in Tagen) zwischen dem zugewiesenen Datum der Leistungserbringung (Termin) und dem Datum der Vormerkung.
Erhebung des ersten verfügbaren Termins: Die Erhebung berücksichtigt den ersten verfügbaren Termin im Moment der Anfrage des Bürgers/der Bürgerin, unter Berücksichtigung der vom verschreibenden Arzt gewählten Prioritätsklasse. Bei dieser Erhebung werden nur jene Verfügbarkeiten berücksichtigt, auf welche drei weitere freie Plätze folgen.
(Letzte Aktualisierung: 15.03.2023)
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