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Zöliakie

Die Gutscheine in Papierform des Südtiroler Sanitätsbetrieb, mit welchem die anspruchsberechtigten Bürger monatlich kostenlos glutenfreien Produkte beziehen konnten, wurden am 1. Dezember 2020 vom digitalen System „Celiachi@Bolzano“ abgelöst. Die Anspruchsberechtigten erhalten seitdem das ihnen monatlich zustehende Budget auf ihrer Gesundheitskarte gutgeschrieben.

Mit der Gesundheitskarte und dem persönlichen „Zöliakie-Code“ können die glutenfreie Produkte von den berechtigten Personen, im Rahmen des monatlich zustehenden Budgets, in allen Südtiroler Apotheken und in den mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Handelsbetrieben bezogen werden.
Als Alternative kann die Person zum Zeitpunkt des Ankaufs über die Bürger Web-App „GFREE“ einen „Token“ generieren, der anstelle der Gesundheitskarte und des Zöliakie-Codes verwendet werden kann.

Der Sanitätsbetrieb hat mit folgenden Handelsbetrieben eine Vereinbarung zur Abgabe von glutenfreien Lebensmitteln zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes abgeschlossen:

  • GlutenFreeWorld (Bozen)
  • ASPIAG SERVICE GmbH (gesamtes Landesgebiet)
  • ParaApotheke Miavitas (Eppan)
  • Despar Pinggera Schluderns (Pinggera Peter & Töchter GmbH)
  • Naturalia (Meran und Bozen)

Das monatliche Budget, welches den nationalen Bestimmungen angepasst ist, beträgt seit 1. Juli 2019, je nach Alter und Geschlecht der anspruchsberechtigten Person mit Zöliakie, folgende Summe:

Alter

Monatliches Budget für Männer

Monatliches Budget für Frauen

6 Monate – 5 Jahre

56 €

6 – 9 Jahre

70 €

10 – 13 Jahre

100 €

90 €

14 – 17 Jahre

124 €

99 €

18 – 59 Jahre

110 €

90 €

≥ 60 Jahre

89 €

75 €

Die gewährbaren Produkte: Mit der ausgestellten Genehmigung können anspruchsberechtigte Bürger nur Produkte, die im nationalen Verzeichnis der glutenfreien Produkte angeführt sind, bezogen werden.

Informationen hinsichtlich Gewährung von glutenfreien Produkten sind im Internet auf der Web-Seite der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol abrufbar.

 

FAQ

Wo kann der Patient glutenfreie Produkte mit der Genehmigung des Sanitätsbetriebes beziehen?

Der Patient kann das monatliche Budget in allen Apotheken des Landes und Geschäften, die eine Vereinbarung mit dem Sanitätsbetrieb getroffen haben, die glutenfreien Produkte beziehen. Aktuell haben folgende Geschäfte eine Vereinbarung unterzeichnet: GFW, Paraapotheke Miavitas und TriadeBio in Bozen, Kaltern und Neumarkt.

Zöliakie
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Gewährung von glutenfreien Produkten an Menschen mit Zöliakie
Übergang auf das neue digitale System "CELIACHI@_RL" laut Beschluss der Landesregierung Nr. 763 vom 06.10.2020
  1. Beschluss der Landesregierung Nr. 763/2020
    (PDF 928 KB)
Aktivierung der Bürger Web-App „GFREE“ – Apotheken

  1. Aktivierung der Bürger Web-App „GFREE“ – Apotheken
    (PDF 759 KB)
Aktivierung der Bürger Web-App „GFREE“ – Handelsbetriebe

  1. Aktivierung der Bürger Web-App „GFREE“ – Handelsbetriebe
    (PDF 896 KB)