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Zöliakie
Die Gutscheine in Papierform des Südtiroler Sanitätsbetrieb, mit welchem die anspruchsberechtigten Bürger monatlich kostenlos glutenfreien Produkte beziehen konnten, wurden am 1. Dezember 2020 vom digitalen System „Celiachi@Bolzano“ abgelöst. Die Anspruchsberechtigten erhalten seitdem das ihnen monatlich zustehende Budget auf ihrer Gesundheitskarte gutgeschrieben.
Mit der Gesundheitskarte und dem persönlichen „Zöliakie-Code“ können die glutenfreie Produkte von den berechtigten Personen, im Rahmen des monatlich zustehenden Budgets, in allen Südtiroler Apotheken und in den mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Handelsbetrieben bezogen werden.
Als Alternative kann die Person zum Zeitpunkt des Ankaufs über die Bürger Web-App „GFREE“ einen „Token“ generieren, der anstelle der Gesundheitskarte und des Zöliakie-Codes verwendet werden kann.
Der Sanitätsbetrieb hat mit folgenden Handelsbetrieben eine Vereinbarung zur Abgabe von glutenfreien Lebensmitteln zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes abgeschlossen:
- GlutenFreeWorld (Bozen)
- ASPIAG SERVICE SRL (gesamtes Landesgebiet)
- ParaApotheke Miavitas (Eppan)
- Pinggera Peter & Töchter Gmbh (Schlanders)
Das monatliche Budget, welches den nationalen Bestimmungen angepasst ist, beträgt seit 1. Juli 2019, je nach Alter und Geschlecht der anspruchsberechtigten Person mit Zöliakie, folgende Summe:
Alter |
Monatliches Budget für Männer |
Monatliches Budget für Frauen |
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6 Monate – 5 Jahre |
56 € |
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6 – 9 Jahre |
70 € |
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10 – 13 Jahre |
100 € |
90 € |
|
14 – 17 Jahre |
124 € |
99 € |
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18 – 59 Jahre |
110 € |
90 € |
|
≥ 60 Jahre |
89 € |
75 € |
Die gewährbaren Produkte: Mit der ausgestellten Genehmigung können anspruchsberechtigte Bürger nur Produkte, die im nationalen Verzeichnis der glutenfreien Produkte angeführt sind, bezogen werden.
Informationen hinsichtlich Gewährung von glutenfreien Produkten sind im Internet auf der Web-Seite der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol abrufbar.
FAQ
Wo kann der Patient glutenfreie Produkte mit der Genehmigung des Sanitätsbetriebes beziehen?
Der Patient kann das monatliche Budget in allen Apotheken des Landes und Geschäften, die eine Vereinbarung mit dem Sanitätsbetrieb getroffen haben, die glutenfreien Produkte beziehen. Aktuell haben folgende Geschäfte eine Vereinbarung unterzeichnet: GFW, Paraapotheke Miavitas und TriadeBio in Bozen, Kaltern und Neumarkt.
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