Departement für Gesundheitsvorsorge


Rekurs im Bereich Rechtsmedizin

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Es besteht die Möglichkeit, gegen den Befund des Ärztekollegiums der 1. Instanz im Bereich der Rechtsmedizin Beschwerde einzureichen. Die Rekursanträge werden von der Landeskommission für die Überprüfung der Beschwerden auf dem Gebiet der Rechtsmedizin behandelt und betreffen hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Genehmigung von Sonderparkscheinen für Invaliden

  • Genehmigung von Rehabilitationskuren

  • Befreiung von der Gurtpflicht

  • Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung eines Berufs

  • Dienstführerschein

  • Genehmigung von Vorschüssen auf die Abfertigung bei Ende des Arbeitsverhältnisses oder Zusatzrentenformen für Ausgaben im Gesundheitsbereich

  • Gesundheitsversorgung für Menschen mit schweren neurologischen Beeinträchtigungen
     

Zugangsvoraussetzungen

Wohnsitz in der Provinz Bozen.

Termine

Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung des Bescheids der Ärztekommission der 1. Instanz eingereicht werden

Notwendige Dokumente

Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist.

Kosten

Rekursanträge für die Genehmigung eines Sonderparkscheins für Invaliden, Rehabilitationskuren und Befreiung von der Gurtpflicht sind kostenlos.

Die Kosten für Rekursanträge gegen den Befund der Ärztekommission zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung eines Berufs, für den Dienstführerschein, die Genehmigung von Vorschüssen auf die Abfertigung oder auf Zusatzrentenformen belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Weitere Informationen

Sollte der Rekurssteller zweimal hintereinander ohne schriftliche Rechtfertigung nicht zu der von den ärztlichen Kommissionen festgelegten Untersuchung erscheinen, so wird dies als Verzicht angesehen und das zuständige Amt archiviert den Antrag endgültig.

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it PEC

Website: https://www.sabes.it

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 13.08.2020)