Departement für Gesundheitsvorsorge


Gewährung von Heilbehelfen, Verbandsmaterial, Diätprodukten und Ersatznahrung für Muttermilch

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Heilbehelfe werden für Personen, welche an bestimmten Krankheiten leiden, durch den Facharzt oder den Arzt für Allgemeinmedizin verschrieben. Menschen, die an Zöliakie oder an einer angeborenen Stoffwechselstörung leiden, erhalten Diätprodukte kostenlos durch die Apotheken. Neugeborene von HIV-positiven Müttern erhalten die Ersatznahrung für Muttermilch kostenlos durch die Apotheken.

Zugangsvoraussetzungen

Anrecht haben alle in den Landesgesundheitsdienst eingetragenen Personen mit Diabetes, zudem alle, die in Südtirol ihren Wohnsitz haben und in den Landesgesundheitsdienst eingetragen, die von folgenden Erkrankungen betroffen sind

  1. Talassemia major 
  2. Inkontinenz und Harnretension
  3. Kolo-, Ileo- und UrostomieträgerInnen
  4. Epidermolysis bullosa, chronische Geschwüre verschiedener Ursache, sezernierende Fisteln, Dekubitalulcera, sezernierende Exzemen, chronische Zuständen nach chirurgischen und nichtchirurgischen Eingriffen
  5. Personen, die einer Infusionstherapie zuhause unterzogen werden
  6. Personen mit chronisch-venöser Insuffizienz, Thrombophlebitis und Phlebothrombose
  7. Personen, die an chronischen Odömen oder an Folgen von Verbrennungen leiden

Termine

Der Bürger/Die Bürgerin erhält beim Gesundheitssprengel einen Ausweis (max. 12 Monate gültig) oder die Stempelung der Verschreibung.

Die Verlängerung des Ausweises erfolgt gegen Vorlage einer neuen Verschreibung. Bei Vollendung des 6. Lebensmonats verfällt das Anrecht auf die kostenlose Ersatznahrung der Muttermilch.

Notwendige Dokumente

Verschreibung auf dem Rezeptblock des Gesundheitsdienstes mit folgenden Daten:

  • Versicherungscode, Vor- und Zuname sowie Adresse
  • Sanitätsbetrieb und Provinz/Land des Patienten/der Patientin sowie Adresse
  • Diagnose/Krankheitsbild und Dauer der Gewährung der Heilbehelfe (Aufenthaltsdauer in Südtirol)
  • Kodex und die für die Dauer des Aufenthaltes in Südtirol notwendige Menge des Produkts

Bei einer Verschreibung wird nur der Stempel "Hat Anrecht" angebracht und kein Ermächtigungsausweis ausgestellt.

  • Die Heilbehelfe für chronische Ödeme können nur von einem Facharzt verschrieben werden.
  • Diätprodukte: Personen, die an Zöliakie oder an einer angeborenen Stoffwechselstörung leiden, erhalten gegen Vorlage einer Verschreibung vom Gesundheitssprengel einen Ausweis für kostenlose Diätprodukte bei den Apotheken.
  • Ersatznahrung der Muttermilch: Die Verschreibung der Ersatznahrung der Muttermilch wird von einem Facharzt ausgestellt, wobei der Satz „zu Lasten des Gesundheitsdienstes“ vermerkt wird.

Ausnahmeregelung: Italienische StaatsbürgerInnen, EU- und Nicht-EU-BürgerInnen, die den Wohnsitz nicht in Südtirol haben, sich aber vorübergehend in Südtirol aufhalten und von Diabetes Mellitus betroffen sind, haben Anspruch auf kostenlose Verabreichung von Heilbehelfen (Verschreibung durch Fach- oder Hausarzt).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

(Letzte Aktualisierung: 21.11.2023)