Pharmazeutische Versorgung
Allgemeine Beschreibung
Arzneimittel sind in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- Arzneimittel der Klasse A - lebensnotwendige Medikamente und Medikamente für chronische Krankheiten, die zur Gänze vom Landesgesundheitsdienst bezahlt werden, mit Ausnahme des Tickets (ist eine Befreiung vorhanden: maximal 3 Packungen pro Rezept)
- Arzneimittel der Klasse C - Medikamente, die völlig zu Lasten des/der Betreuten sind
Ausnahmen:
- Kriegsinvaliden mit Befreiungskode 02-13 können Medikamente der Klasse C zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes nur dann bekommen, wenn die Ärztin/der Arzt die therapeutische Nützlichkeit des Medikaments bestätigt (maximal 2 Packungen pro Rezept)
- An Alzheimer leidende Betreute, die von den Alzheimer Bewertungseinheiten (UVA) zur Behandlung als geeignet gehalten werden, können die notwendigen Medikamente kostenlos bekommen (maximal 2 Packungen pro Rezept)
- Generika - Medikamente gleicher Qualität und Wirkungsweise, aber günstiger als die Medikamente mit Patent
- Medikamente CUF - Medikamente, deren Verschreibung durch den Gesundheitsdienst auf bestimmte Pathologien begrenzt ist
Termine
Die Verschreibung ist 30 oder 10 Tage ab Ausstellung gültig, je nachdem ob diese wiederholbar oder nicht wiederholbar ist (d.h. kann nur einmal verwendet werden).
Notwendige Dokumente
Verschreibung des Basisarztes oder Facharztes
Kosten
- Für Medikamente der Klasse A gilt, falls keine Ticketbefreiung vorliegt, eine Kostenbeteiligung von 2 Euro pro Verschreibung
- Für bestimmte Kategorien beträgt die Kostenbeteiligung 1 Euro pro Verschreibung
- Siehe: Ticketbefreiung
Weitere Informationen
Für weitere Informationen siehe auch "Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Medikamenten"
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
(Letzte Aktualisierung: 03.03.2023)