Departement für Gesundheitsvorsorge


Privatvisite (Intramoenia - Freiberufliche Tätigkeit)

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die freiberufliche innerbetriebliche Tätigkeit (sog. "Intramoenia") bezieht sich auf Dienstleistungen, die von den Fachärzten des Südtiroler Sanitätsbetriebes privat und außerhalb der normalen Arbeitszeiten durch die Nutzung von ambulanten und diagnostischen Einrichtungen in Krankenhäusern und auf dem Territorium erbracht werden.

Im Rahmen der Intramoenia-Tätigkeit hat der Bürger/Patient die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr auf eigene Kosten, den Arzt zu wählen, bei dem er eine Leistung beantragen möchte.

Es handelt sich also um eine ergänzende Tätigkeit zum institutionellen Angebot, die von angestellten sanitären Führungskräften durchgeführt wird, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Sanitätsbetrieb und zusätzlich zu den Tätigkeiten nach Dienstvorschrift. Sie stellt daher eine Ergänzung und keinen Ersatz für die vom landesweiten Gesundheitsdienst vorgesehenen Leistungen dar und basiert auf die freiwillige Inanspruchnahme der Patienten.

Nach der Bezahlung der Dienstleistung wird eine reguläre Rechnung ausgestellt und die Ausgaben können von den Steuern abgezogen werden. Ein Prozentsatz der vom Patienten bezahlten Gebühr dient zur Deckung der vom Sanitätsbetrieb getragenen Kosten.

Zugangsvoraussetzungen

Leistungen Intramoenia und Zugangsvoraussetzungen

Die in der Intramoenie ausgeübten Tätigkeiten (Untersuchungen, ambulante und diagnostische Dienste) umfassen alle wichtigen klinischen Fachgebiete.

Für den Zugang zu den Dienstleistungen der freiberuflichen innerbetrieblichen Tätigkeit ist keine Verschreibung des Hausarztes erforderlich (rotes Rezept oder digitalisiertes Rezept).

Bei instrumentellen diagnostischen Tests muss stattdessen das weiße Rezept vorgelegt werden, d. h. die Anfrage des Arztes mit der diagnostischen Fragestellung, welche durch die verschriebene Leistung abgeklärt werden soll.

Die Höhe der Gebühren für Erstvisite und Kontrollvisite können je nach Facharzt unterschiedlich sein.

In den Anlagen finden Sie eine Liste der Fachärzte, die in den Gesundheitsbezirken Südtirols intramoenische Tätigkeiten ausüben, sowie die von ihnen erbrachten Leistungen.

Die anderen Leistungen haben einen festen Tarif. Die Liste der angebotenen Leistungen und die damit verbundenen Beträge finden Sie in der Tarifliste für Freiberufler - siehe Anlagen.

Um einen Visite/Untersuchung in Intramoenia vorzumerken

Einheitliche Landesvormerkungsstelle (ELVS)
Web: sanibook.sabes.it
E-Mail: lpi@sabes.it
Tel.: 0471 466 466 Montag-Freitag 8.00-16-00 Uhr
Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter

Alternativ können Sie persönlich bei den Schaltern im Krankenhaus und auf dem Territorium vormerken:

Bozen

  • Krankenhaus:
    Poliambulatorien Montag-Freitag 8.00-17.30 Uhr
    Neue Klinik Montag-Freitag 8.00-16.30 Uhr
    Gebäude ”W” Montag-Freitag 8.00-12.45 Uhr und 13.45-16.30 Uhr
  • Territorium:
    Sprengel Gries Quirein Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr
    Sprengel Neumarkt Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr
    Sprengel Leifers Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr

Brixen

  • Krankenhaus, Gebäude D, Parterre
    Montag-Donnerstag 8.00-16.00 Uhr
    Freitag 8.00-13.00 Uhr

Sterzing

  • Krankenhaus, Haupteingang, Parterre
    Montag-Freitag 8.00-12.00 Uhr

Bruneck

  • Krankenhaus, Gebäude D, Parterre
    Montag-Donnerstag 8.00-16.00 Uhr

Innichen

  • Krankenhaus, Hauptgang, Parterre
    Montag-Freitag 8.00-16.00 Uhr

Meran

  • Schalter nicht vorgesehen

Schlanders

  • Krankenhaus, neuer Trakt, Parterre
    Montag-Donnerstag 8.00-16.00 Uhr
    Freitag 8.00-13.00 Uhr

Um eine bereits vorgenommene Vormerkung zu stornieren, wenden Sie sich einfach an dieselbe Telefonnummer.

Kosten

Die Bezahlung der freiberuflichen Leistungen erfolgt an den Ticketschaltern in der Regel vor Erbringung der Leistung.

Im Gesundheitsbezirk Bozen gibt es auch automatische Kassen.

Die Bezahlung kann nur in folgenden Fällen nach erbrachter Leistung erfolgen:

  • bei zusätzlichen Leistungen, die im Laufe der vorgemerkten Behandlung nötig werden und welche zu den Kosten für die vorgemerkte Visite/Untersuchung noch zusätzlich berechnet werden
  • bei Leistungen, für die es vorher nicht möglich ist, einen Betrag festzusetzen (z. B. der Arzt, der die Koloskopie durchführt, bewertet, ob während der Untersuchung eine Biopsie notwendig ist oder nicht. Die Kosten ändern sich, wenn eine Biopsie durchgeführt wird.)
  • Schließung/Nichtverwendbarkeit des Kassendienstes.

Ab 01.11.2022: Erhöhung der Tarife für Visiten und Leistungen, die in freiberuflicher Tätigkeit erbracht werden, um fünf Prozent, wie laut Art. 1, Komma 4, Absatz C des N.G. 120/2007 vorgesehen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Weitere Informationen

Kontrollorgane der freiberuflichen innerbetreiblichen Tätigkeit (Intramoenia)

In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat der Sanitätsbetrieb eine gemischte Kommission für die freiberufliche Tätigkeit eingerichtet, die auch für folgende Aufgaben zuständig ist:

  • Überprüfung eventueller Unterschiede und Ungleichgewichte im Volumen zwischen den institutionellen und intramoenischen Tätigkeiten;
  • Überprüfung des Auftretens von Interessenkonflikten oder Situationen mit unlauterem Wettbewerb.

Das Verhältnis zwischen institutioneller und intramoeniatischer Tätigkeit wird jährlich im entsprechenden Abschnitt des Dreijahresplans zur Korruptionsprävention des Betriebes  angeführt.

Informationen über Wartezeiten für institutionelle Tätigkeiten - siehe Link

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

(Letzte Aktualisierung: 04.03.2024)