Elektronische Gesundheitsakte
Allgemeine Beschreibung
Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) stehen Ihnen Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen (z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten), zu jeder Zeit und an jedem Ort in digitaler Form zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt entweder mit SPID, CIE oder Bürgerkarte.
Die Elektronischen Gesundheitsakten Südtirols werden, gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 221/2012, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 34/2020, seit dem 19.05.2020:
- für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert;
- mit den für die im nationalen Gesundheitsdienst bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen digital generierten medizinischen Daten und Dokumenten kontinuierlich und zeitnah gespeist, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die ab dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden.
Zudem ist es nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen - ohne sich zum Schalter begeben zu müssen.
Wichtige Mitteilung:
Damit die EGA ab dem 30.06.2024 progressiv auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit den Daten und medizinischen Dokumente gespeist werden können, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden:
- starten ab dem 19.04.2024 auf nationaler Ebene und auf Landesebene die entsprechenden Informationskampagnen, welche eine Dauer von 60 Tagen haben werden;
- können sich die interessierten Personen innerhalb 30.06.2024 mittels eines eigenen, nationalen Onlinedienstes, welcher auf dem Portal „System Gesundheitskarte“ (www.sistemats.it) des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen verfügbar ist, gegen die Zurverfügungstellung des Vorherigen in deren EGA aussprechen;
- können sich die interessierten Personen alternativ vom 06.05.2024 bis zum 30.06.2024 an den Südtiroler Sanitätsbetrieb wenden, um persönlich ihren Widerspruch gegen diese automatische Speisung des Vorherigen in deren EGA zum Ausdruck zu bringen.
Detaillierte Informationen sind im nachfolgendem Menüpunkt „Weitere Informationen“ ersichtlich.
Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), zweite Sicherheitsebene,
- den „Elektronischen Personalausweis“ (CIE) oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes existieren keine spezifischen Fristen.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Notverordnung-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221 (Art. 12), Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232;
- Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 29. September 2015, Nr. 178;
- Ministerialdekret vom 04.08.2017;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 10 August 2018, Nr. 101;
- Ministerialdekret vom 07.09.2023;
- Ministerialdekret vom 11.04.2024.
Weitere Informationen
Widerspruch gegen die automatische Bereitstellung in der Elektronischen Gesundheitsakte von digitalen medizinischen Daten und Dokumenten, welche durch klinische Ereignisse, die sich auf die bis zum 18.05.2020 erbrachten Gesundheitsleistungen beziehen, generiert wurden
Die Elektronischen Gesundheitsakten Südtirols werden, gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 221/2012, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 34/2020, seit dem 19.05.2020:
- für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert;
- mit den für die im nationalen Gesundheitsdienst bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen digital generierten medizinischen Daten und Dokumenten kontinuierlich und zeitnah gespeist, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die ab dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden.
Mit Schreiben Protokoll-Nr. 00001715/2021 vom 05.01.2021 hat die nationale Behörde für den Schutz personenbezogener Daten mitgeteilt, dass hinsichtlich der Zurverfügungstellung der medizinischen Daten und Dokumenten in den Elektronischen Gesundheitsakten (EGA), welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden (“Zurverfügungstellung des Vorherigen“):
- eine entsprechende Informationskampagne betreffend das Recht auf Widerspruch zum Vorherigen auf nationaler/regionaler Ebene durchgeführt werden muss;
- den Bürgerinnen und Bürgern das Recht gewährleistet werden muss, Ihren Widerspruch gegen diese automatische Speisung des Vorherigen in deren EGA zum Ausdruck bringen zu können.
Diesbezüglich wurde das Ministerialdekret vom 11.04.2024 erlassen.
Damit die EGA ab dem 30.06.2024 progressiv auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst mit den Daten und medizinischen Dokumente gespeist werden können, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden:
- starten ab dem 19.04.2024 auf nationaler Ebene und auf Landesebene die entsprechenden Informationskampagnen, welche eine Dauer von 60 Tagen haben werden;
- können sich die interessierten Personen innerhalb 30.06.2024 mittels eines eigenen, nationalen Onlinedienstes, welcher auf dem Portal „System Gesundheitskarte“ (www.sistemats.it) des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen verfügbar ist, gegen die Zurverfügungstellung des Vorherigen in deren EGA aussprechen;
- können sich die interessierten Personen alternativ vom 06.05.2024 bis zum 30.06.2024 an folgende Stellen des Südtiroler Sanitätsbetriebes wenden, um persönlich ihren Widerspruch gegen diese automatische Speisung des Vorherigen in deren EGA zum Ausdruck zu bringen:
Gesundheitsbezirk Bozen:
- Gesundheitssprengel Gries-Quirein, Bozen
- Gesundheitssprengel Überetsch, Eppan
- Gesundheitssprengel Unterland, Neumarkt
Gesundheitsbezirk Meran:
- Gesundheitssprengel Meran–Umgebung, Meran
- Gesundheitssprengel Lana Umgebung, Lana
- Gesundheitssprengel Mittelvinschgau, Schlanders
Gesundheitsbezirk Brixen:
- Gesundheitssprengel Brixen–Umgebung, Brixen
- Gesundheitssprengel Klausen-Umgebung, Klausen
- Gesundheitssprengel Wipptal, Sterzing
Gesundheitsbezirk Bruneck:
- Gesundheitssprengel Bruneck-Umgebung, Bruneck
- Gesundheitssprengel Gadertal, St. Martin in Thurn
- Gesundheitssprengel Tauferer Ahrntal, Sand in Taufers
- Gesundheitssprengel Hochpustertal, Innichen
Um allgemeine Informationen betreffend das Recht auf Widerspruch zu erhalten, können sich die Bürgerinnen und Bürger an folgende Grüne Nummer wenden, welche Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstag von nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:30 aktiv ist: 840 002 211. Es wird darauf hingewiesen, dass unter dieser Telefonnummer keine Hilfestellungen bei technischen Problemen mit dem Online-Dienst des System TS gegeben werden.
Ab dem 30.06.2024 wird:
- es nicht mehr möglich sein, sich gegen die Zurverfügungstellung der vorherigen medizinischen Dokumente in der EGA auszusprechen oder die vorher getätigte Wahl rückgängig zu machen;
- der Südtiroler Sanitätsbetrieb damit beginnen, die EGA mit digitalen medizinischen Daten und Dokumenten zu speisen, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitssteuerung
Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/Default.asp
Parteienverkehr:
Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
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