Elektronische Gesundheitsakte
Allgemeine Beschreibung
Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) stehen Ihnen alle Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen (z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten), zu jeder Zeit und an jedem Ort in digitaler Form zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt entweder mit SPID, CIE oder Bürgerkarte.
Zudem ist es nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen - ohne sich zum Schalter begeben zu müssen.
Für alle Personen, die im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, wird die „Elektronische Gesundheitsakte“ aktiviert, die automatisch mit Daten und medizinischen Dokumenten gespeist wird. Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist gewährleistet und alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Nur mit Ihrem Einverständnis zur Konsultation kann das medizinische Fachpersonal, das Sie in Behandlung nimmt, Ihre in der Gesundheitsakte zum Abruf bereitstellten Daten und medizinischen Dokumente einsehen. Das Einverständnis kann jederzeit erteilt bzw. widerrufen werden. Wenn Sie dem medizinischen Fachpersonal keinen Zugriff zu Ihrer Gesundheitsakte gewähren oder den gewährten Zugriff widerrufen, hat das keinerlei Auswirkungen auf die Erbringung bzw. den Erhalt der medizinischen Leistungen, die auf jeden Fall gewährleistet sind.
Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), zweite Sicherheitsebene,
- den „Elektronischen Personalausweis“ (CIE) oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes existieren keine spezifischen Fristen.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Notverordnung-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221 (Art. 12), Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232;
- Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 29. September 2015, Nr. 178;
- Ministerialdekret vom 04.08.2017;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 10 August 2018, Nr. 101.
Weitere Informationen
Weitere Informationen stehen bei den nachfolgend angeführten Stellen zur Verfügung:
• Online-Dienst „EGA“ ;
• Support-Dienst, der werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr tätig ist:
- Grüne Nummer für Anrufe aus Italien: 800 902 630;
- Telefonnummer für Anrufe aus dem Ausland: +39 081 19737205;
- E-Mail: support.gesundheitsakte@siag.it.
• Verwaltungsschalter in den Gesundheitssprengeln und Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes;
• Ämter „Kommunikation und Bürgeranliegen“ der Gesundheitsbezirke des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitssteuerung
Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/Default.asp
Parteienverkehr:
Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
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