Departement für Gesundheitsvorsorge


Elektronische Gesundheitsakte

Zum Online-Dienst Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) stehen Ihnen Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen (z.B. die Er­gebnisse von Blut­untersu­chungen und die digi­talisierten Verschreibun­gen von Medikamen­ten), zu jeder Zeit und an jedem Ort in digitaler Form zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt entweder mit SPID, CIE oder Bürgerkarte.

Die Elektronischen Gesundheitsakten Südtirols werden, gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 221/2012, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 34/2020, seit dem 19.05.2020:

  • für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert;
  • mit den für die im nationalen Gesundheitsdienst bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen digital generierten medizinischen Daten und Dokumenten kontinuierlich und zeitnah gespeist, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die ab dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden.

Zudem ist es nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen - ohne sich zum Schalter begeben zu müssen.

Detaillierte Informationen sind im nachfolgendem Menüpunkt „Weitere Informationen“ ersichtlich.

Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes existieren keine spezifischen Fristen.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Weitere Informationen

Weitere Informationen stehen bei den nachfolgend angeführten Stellen zur Verfügung:

• Online-Dienst „EGA“ ;
• Support-Dienst, der werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr tätig ist:

• Verwaltungsschalter in den Gesundheitssprengeln und Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes;
• Ämter „Kommunikation und Bürgeranliegen“ der Gesundheitsbezirke des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitssteuerung

Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51

E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it

PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it

Website: https://gesundheit.provinz.bz.it/de/

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 12.09.2024)