Elektronische Gesundheitsakte
Allgemeine Beschreibung
Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) stehen Ihnen Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen (z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten), zu jeder Zeit und an jedem Ort in digitaler Form zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt entweder mit SPID, CIE oder Bürgerkarte.
Die Elektronischen Gesundheitsakten Südtirols werden, gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 221/2012, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 34/2020, seit dem 19.05.2020:
- für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert;
- mit den für die im nationalen Gesundheitsdienst bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen digital generierten medizinischen Daten und Dokumenten kontinuierlich und zeitnah gespeist, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die ab dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden.
Zudem ist es nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen - ohne sich zum Schalter begeben zu müssen.
Detaillierte Informationen sind im nachfolgendem Menüpunkt „Weitere Informationen“ ersichtlich.
Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), zweite Sicherheitsebene,
- den „Elektronischen Personalausweis“ (CIE) oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes existieren keine spezifischen Fristen.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Notverordnung-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221 (Art. 12), Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232;
- Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 29. September 2015, Nr. 178;
- Ministerialdekret vom 04.08.2017;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 10 August 2018, Nr. 101;
- Ministerialdekret vom 07.09.2023;
- Ministerialdekret vom 11.04.2024.
Weitere Informationen
Weitere Informationen stehen bei den nachfolgend angeführten Stellen zur Verfügung:
• Online-Dienst „EGA“ ;
• Support-Dienst, der werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr tätig ist:
- Grüne Nummer für Anrufe aus Italien: 800 902 630;
- Telefonnummer für Anrufe aus dem Ausland: +39 081 19737205;
- E-Mail: support.gesundheitsakte@siag.it.
• Verwaltungsschalter in den Gesundheitssprengeln und Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes;
• Ämter „Kommunikation und Bürgeranliegen“ der Gesundheitsbezirke des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitssteuerung
Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: https://gesundheit.provinz.bz.it/de/
Parteienverkehr:
Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
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