Departement für Gesundheitsvorsorge


Elektronische Gesundheitsakte

Zum Online-Dienst Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) stehen Ihnen alle Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen (z.B. die Er­gebnisse von Blut­untersu­chungen und die digi­talisierten Verschreibun­gen von Medikamen­ten), zu jeder Zeit und an jedem Ort in digitaler Form zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt entweder mit SPID, CIE oder Bürgerkarte.

Zudem ist es nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen - ohne sich zum Schalter begeben zu müssen.

Für alle Personen, die im Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, wird die „Elektronische Gesundheitsakte“ aktiviert, die automatisch mit Daten und medizinischen Dokumenten gespeist wird. Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist gewährleistet und alle geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten. Nur mit Ihrem Einverständnis zur Konsultation kann das medizinische Fachpersonal, das Sie in Behandlung nimmt, Ihre in der Gesundheitsakte zum Abruf bereitstellten Daten und medizinischen Dokumente einsehen. Das Einverständnis kann jederzeit erteilt bzw. widerrufen werden. Wenn Sie dem medizinischen Fachpersonal keinen Zugriff zu Ihrer Gesundheitsakte gewähren oder den gewährten Zugriff widerrufen, hat das keinerlei Auswirkungen auf die Erbringung bzw. den Erhalt der medizinischen Leistungen, die auf jeden Fall gewährleistet sind.

Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes existieren keine spezifischen Fristen.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Weitere Informationen

Weitere Informationen stehen bei den nachfolgend angeführten Stellen zur Verfügung:

• Online-Dienst „EGA“ ;
• Support-Dienst, der werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr tätig ist:

• Verwaltungsschalter in den Gesundheitssprengeln und Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes;
• Ämter „Kommunikation und Bürgeranliegen“ der Gesundheitsbezirke des Südtiroler Sanitätsbetriebes.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitssteuerung

Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51

E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it

PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it

Website: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/Default.asp

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 22.11.2023)