Departement für Gesundheitsvorsorge


Beiträge für Initiativen und Projekte im Interesse der Allgemeinheit

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Projekte und Initiativen verfolgen das allgemeine Ziel, die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Bevölkerungs- und Altersgruppen sicherzustellen.

Schwerpunktbereiche:

  • Unterstützung der sozialen Inklusion, insbesondere von Menschen mit psychischen Störungen einschließlich der Störungen im Autismus-Spektrum
  • Prävention und Bekämpfung der Abhängigkeiten einschließlich der Spielsucht
  • Förderung von Initiativen zur Prävention von Drogen- und Alkoholmissbrauch

Vorschläge für Initiativen und Projekte können, einzeln oder in Form von Partnerschaften, von ehrenamtlich tätigen
Organisationen sowie Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens vorgelegt werden, die bei Antragsvorlage in die Landesverzeichnisse gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung, eingetragen sind.

Zugangsvoraussetzungen

  • Die Antragsteller müssen in die Landesverzeichnisse gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11, in geltender Fassung eingetragen sein.
  • Gefördert werden können Initiativen und Projekte, die im Landesgebiet durchgeführt werden. 
  • Die Initiativen und Projekte müssen eine Mindestdauer von 8 Monaten haben und bis 31.12.2021 abgeschlossen sein. 

Termine

Der Antrag muss vor Durchführung der Initiativen oder der Projekte innerhalb 30.10.2020 um 12.00 Uhr beim Landesamt für Gesundheitsbetreuung eingereicht werden.

Notwendige Dokumente

Den Anträgen müssen foglende Unterlagen beigelgt werden:

a) eine detaillierte und vollständige Beschreibung der Initiative oder des Projekts, ausgearbeitet auf der Grundlage des vom Amt zur Verfügung gestellten Musters und unterzeichnet vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers.

Die Beschreibung muss Folgendes enthalten:

  • einen detaillierten Kostenvoranschlag,
  • einen Finanzierungsplan,
  • den Zeitplan für die Umsetzung der Tätigkeiten;

b) eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers, mit der bestätigt wird, dass die vorgeschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden und dass sich der/die Unterfertigte der Folgen bei Vorlage nicht wahrheitsgemäßer Erklärungen bewusst ist;

c) die De-Minimis-Erklärung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers in den Fällen laut Artikel 1, Absätze 2 und 3.

Kosten

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke), falls der Antragsteller nicht von der Stempelsteuer befreit ist.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Gesetzesvertretendes Dekret vom 3. Juli 2017, Nr. 117, in geltender Fassung, Artikel 72 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitsbetreuung

Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen

Telefon: 0471 41 80 70
0471 41 80 71

E-Mail: gesundheitsbetreuung@provinz.bz.it

PEC: gesundheitsbetreuung.assistenzasanitaria@pec.prov.bz.it

Website: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/Default.asp

(Letzte Aktualisierung: 29.12.2021)