Departement für Gesundheitsvorsorge


Ticketbefreiung aus Einkommensgründen

Zum Online-Dienst

Allgemeine Beschreibung

Laut den nationalen Bestimmungen und den Landesbestimmungen haben einige Bürgerinnen und Bürger Anrecht auf eine Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgabe aus Einkommensgründen.

Mittels dieses Dienstes können die in Südtirol wohnhaften Personen online, in deutscher oder italienischer Sprache:

  • eine Eigenerklärung eingeben und an das "System Gesundheitskarte" (Sistema Tessera Sanitaria) übermitteln, wenn sie Anrecht auf eine Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen haben;
  • sich die für sie aktiven Befreiungen von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen anzeigen lassen;
  • eine auf sie laufende Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen schließen, wenn ihr Anrecht auf Befreiung erlischt oder es nicht mehr besteht.

Weitere Informationen zu den Befreiungen von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben sind hier abrufbar.

Zugangsvoraussetzungen

Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Das System Gesundheitskarte (System GK) ist das System des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, welches gemäß Art. 50 des Gesetzes vom 30. September, Nr. 269, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 24. November 2003, Nr. 326, zum Zwecke der Kontrolle der Gesundheitsausgaben und der Angemessenheit der medizinischen Verschreibungen eingerichtet wurde.

Das Ministerialdekret vom 11. Dezember 2009 regelt die Modalitäten für die Überprüfung und die Kontrolle des Vorhandenseins des Anrechts der Betreuten auf Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen mittels der Unterstützung des Systems GK.

Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 762 vom 21. Mai 2012 das interministerielle Dekret des Wirtschafts- und Finanzministers und des Ministers für Gesundheit und Sozialwesen vom 11. Dezember 2009 übernommen.

Weitere Informationen

Ministerium für Wirtschaft und Finanzen: Grüne Nummer 800 030 070, aktiv von Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

(Letzte Aktualisierung: 02.03.2023)