Departement für Gesundheitsvorsorge


Stationäre Aufnahme

Allgemeine Beschreibung

Die sieben Krankenhäuser im Südtiroler Sanitätsbetrieb gewährleisten die stationäre Unterbringung von Patienten zur Diagnose und Behandlung. Die Aufnahme kann durch dringende oder notärztliche Maßnahmen erforderlich sein oder durch akute Krankheiten, die weder ambulant noch durch den Hauspflegedienst betreut werden können. In besonderen Fällen kann der Aufenthalt in hochspezialisierten Zentren außerhalb des Einzugsgebietes des Gesundheitsbezirkes oder der Provinz erfolgen.

Behandlung

Vor jeder Krankenhausaufnahme wird eine Vorvisite durchgeführt. Dabei werden etwaige weitere Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen besprochen und verordnet. Während der stationären Aufnahme findet ein- oder zweimal am Tag eine ärztliche Visite statt. Bei dieser Gelegenheit werden der Behandlungsverlauf überprüft, die Fragen des Patienten beantwortet und weitere Maßnahmen und Untersuchungen beschlossen. Während der ärztlichen Visiten müssen die Patienten in ihren Zimmern bleiben. Für jede ärztliche Maßnahme ist das Einverständnis des Patienten erforderlich.

Begleitpersonen

Die Familienangehörigen können stationär aufgenommene Patienten in Ausnahmefällen auch außerhalb der Besuchszeit betreuen und gegen Bezahlung Verpflegung in Anspruch nehmen. Es bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Abteilung.

Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind am Haupteingang des Krankenhauses ausgehängt.

Die Besucher sind gebeten, sich an die Besuchszeiten zu halten, um die Ruhe der Patienten zu gewährleisten. Sollte der Gesundheitszustand des Patienten eine Betreuung seitens der Angehörigen außerhalb der Besuchszeiten erforderlich machen, so muss über das Krankenpflegepersonal die entsprechende Genehmigung des Arztes eingeholt werden. Die Besuche außerhalb der Besuchszeit sowie die Betreuung von Verwandten müssen mit dem zuständigen Primararzt vereinbart und von diesem genehmigt werden.

Die Verpflegung

Unser Essen wird nach medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Grundsätzen für Sie möglichst schmackhaft zubereitet. Sie können zwischen verschiedenen Menüs auswählen. 

Rauchen und alkoholische Getränke

Der gesamte Innenbereich des Krankenhauses ist eine raucherfreie Zone (Rauchen verboten). Es wird im gesamten Krankenhaus kein Alkohol ausgeschenkt. Alkoholische Mitbringsel sind untersagt.

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme auf die Station erfolgt über die Erste Hilfe oder über die Fachambulanz; die individuellen Aufnahmeformalitäten teilen Ihnen die MitarbeiterInnen der einzelnen Abteilungen mit.

Notwendige Dokumente

Für die stationäre Aufnahme bitte folgende Dokumente mitbringen:

  • Gesundheitsbüchlein
  • Personalausweis
  • eventuelles Kärtchen mit der Blutgruppenzugehörigkeit
  • Einweisungsschein vom Hausarzt (falls vorhanden)
  • Liste der Medikamente, die zu Hause eingenommen werden
  • Dokumente der Hauskrankenpflege
  • sonstige Befunde und ärztliche Zeugnisse
  • persönliche Daten
  • ev. Dokumente für die Privatversicherung
  • die ausländischen Staatsbürger müssen einen Personalausweis und den Versicherungsnachweis sowie, falls sie beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, den Ausweis für die Krankenbetreuung vorlegen.

Beachten Sie bitte weiters:

  • Angabe eines privaten Ansprechpartners für die Zustellung von Mitteilungen
  • Angaben über Allergieleiden oder Medikamentenunverträglichkeit für die Vermerkung in der Krankengeschichte
  • Persönliche Gegenstände, welche Sie mitbringen sollten: Bademantel, Pyjama, Unterwäsche, Toilettenutensilien und Hausschuhe. 
  • Alle persönlichen Daten unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes

Kosten

Stationäre Aufnahmen für Akutfälle, Reha, postakute Langzeitpatienten  unterliegen keiner Kostenbeteiligung. (Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002, Art.26).

Die Kosten für die Bereitstellung von Sonderbetten (Klassenpatienten) gehen zu Lasten des Antragstellers und betragen € 150,00 pro Tag.

Der maximale Pauschalbetrag für Begleitpersonen der stationär aufgenommenen Patienten in den Südtiroler Krankenhäusern beträgt € 15,00 pro Tag.

Für alle diesbezüglichen Maßnahmen auf Landesebene siehe link: https://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/gesundheitspersonal/tarifverzeichnis-der-krankenhausaufenthalte.asp

Weitere Informationen

Entlassung aus dem Krankenhaus

Die Entlassung des Patienten wird vom behandelnden Arzt veranlasst. Der Patient kann auch gegen die Einwilligung des Arztes entlassen werden. In diesem Fall muss er seine Entscheidung schriftlich begründen. Für minderjährige Patienten und für Entmündigte obliegt die Entscheidung den Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten. Sollte der Arzt hingegen die Entlassung anordnen, so muss der Patient das Krankenhaus innerhalb desselben Tages verlassen.

Der Arzt stellt dem Patienten einen Entlassungsbrief aus, welcher die wichtigsten klinischen Informationen betreffend die stationäre Aufnahme enthält. Nach der Entlassung müssen sämtliche Bescheinigungen bei der Ärztlichen Direktion angefordert werden. Wo: im Amt für Krankengeschichten der Ärztlichen Direktion. Bescheinigungen, welche die stationäre Aufnahme bestätigen, werden von der Abteilung direkt ausgestellt.

Kontrolluntersuchung

Die Kontrolluntersuchungen nach der Krankenhausentlassung, die innerhalb von 30 Tagen ab der Entlassung durchgeführt werden müssen, sind ticketfrei.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

(Letzte Aktualisierung: 14.12.2022)