Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für Nicht-EU-Bürger/innen

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Wenn Sie ein ausländischer Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Staat sind und sich rechtmäßig in Italien aufhalten haben sie das Recht auf Eintragung in den Landesgesundheitsdienst (LGD). Je nach Typ Ihrer Aufenthaltsgenehmigung haben sie das Recht auf obligatorische oder freiwillige Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.
Die Gesundheitsversorgung wird auch zu Lasten lebenden Angehörigen gewährt, die sich rechtmäßig in Italien aufhalten.
Eltern über 65 Jahre, die nach dem 5. November 2008 zur Familienzusammenführung nach Italien eingereist sind, haben Anspruch auf die freiwillige Eintragung in den LGD.
Informationen zur freiwilligen Eintragung finden Sie auf folgender Dienstleistung: siehe Link Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Freiwillige Eintragung in den Landesgesundheitsdienst

Download: Leitlinien zur Gesundheitsbetreuung der Ausländer [PDF]

Zugangsvoraussetzungen

Um die Leistungen des Landesgesundheitsdienstes in Anspruch nehmen zu können, ist eine Eintragung erforderlich. Ausländische Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern haben Anspruch auf die obligatorische Eintragung in den Landesgesundheitsdienst:

  • die sich rechtmäßig in Italien aufhalten und einer regelmäßigen lohnabhängigen Arbeit oder selbständigen Tätigkeit nachgehen oder in den Arbeitslosenlisten eingetragen sind;
     
  • die sich rechtmäßig in Italien aufhalten und die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt haben und zwar für: lohnabhängige oder selbständige Arbeit, familiäre Gründe, Asyl, subsidiärer Schutzstatus, Sonderfälle, besonderer Schutz, medizinische Behandlung (Artikel 19, Absatz 2, Buchstabe d-bis des Einheitstextes Nr. 286/98), Asylantrag, Warten auf Adoption, Anvertrauung zur Pflege, Erwerb der Staatsangehörigkeit;
     
  • die in Erwartung der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung aus beruflichen oder familiären Gründen sind;
     
  • unbegleitete ausländische Minderjährige, auch in Erwartung der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung, infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung nach ihrer Auffindung auf dem Staatsgebiet, und in jedem Fall alle Minderjährigen, unabhängig von der Rechtmäßigkeit ihres Aufenthaltsstatus, Anspruch auf einen Kinderarzt (im Alter von 0 bis 14 Jahren) und einen Allgemeinarzt (im Alter von 14 bis 18 Jahren).

Bis zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung aus familiären Gründen oder der ersten Aufenthaltsgenehmigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt die Eintragung vorübergehend und wird bei Vorlage der Aufenthaltsgenehmigung in die gleiche Gültigkeitsdauer wie der Aufenthaltstitel umgewandelt.

Notwendige Dokumente

Für die obligaorische Einschreibung gemäß den Bestimmungen des Einheitstextes T.U. Nr. 286/98 sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Erkennungsausweis
  • Steuernummer
  • Aufenthaltsgenehmigung oder Posterlagscheine, welche den Antrag beweisen
  • eventueller Ausweis für die Krankenbetreuung
  • eventuelle Dokumentation, aus der die Erwerbstätigkeit hervorgeht
  • eventuelle Eintragung in die Arbeitslosenlisten
  • Antragsformular (siehe unten)

Der Status als zu Lasten lebendes Familienmitglied, welcher die Personen betrifft, für welche (gemäß den Bestimmungen des D.P.R. Nr. 797 vom 30.5.1955) das Anrecht auf die Familienzulagen besteht, kann mittels Selbsterklärung nachgewiesen werden.

Kosten

Für die obligatorische Eintagung in den Landesgesundheitsdienst sind keine Kosten vorgesehen.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Gesetzesdekret Nr. 286/1998 Einheitstext über die Einwanderung ("testo unico") 
  • Dekret des Präsidenten der Republik D.P.R. Nr. 797 vom 30.5.1955 (Familienzulage)
  • Abkommen Staat Regionen und Autonome Provinzen von Trient und Bozen von 20.12.2012  

Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel Die Gesundheitssprengel in Südtirol

Parteienverkehr:

Die Gesundheitssprengel in Südtirol

Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel »

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