Eintragung in den Landesgesundheitsdienst für italienische Staatsbürger/innen

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Allgemeine Beschreibung

Um sich beim Landesgesundheitsdienst eintragen zu lassen und den Arzt für Allgemeinmedizin zu wählen, kann sich die italienische Staatsbürgerin/der italienische Staatsbürger an den Verwaltungsdienst des Gesundheitssprengels wenden, der dem Wohnsitz am nähesten ist.

Die Gültigkeit der Eintragung ist für in Südtirol wohnhafte Bürger/innen zeitlich unbegrenzt und die Schließung kann nur infolge einer meldeamtlichen Übersiedlung (AIRE), der Einschreibung bei einem anderen Sanitätsbetrieb außerhalb der Provinz, sowie bei verpflichtender Eintragung mit Arbeit in einem anderem EU-Land oder nach eingetretenem Tod, erfolgen.

Die Einschreibung kann (gemäß Einvernehmen der ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen von Trient und Bozen vom 08.05.2003) eine beschränkte Gültigkeit für Personen haben, welche den Wohnsitz nicht in Südtirol haben, sich aber zeitweilig aus Arbeits-, Studien- oder Gesundheitsgründen in Südtirol aufhalten.

Zugangsvoraussetzungen

Italienische Staatsbürgerschaft und meldeamtlicher Wohnsitz oder Domizil in Südtirol.

Notwendige Dokumente

  • Wohnsitzbescheinigung, ein gleichwertiges Dokument oder eine Selbsterklärung
  • Erkennungsausweis
  • Steuernummer
  • Antragsformular
  • Geburtsbescheinigung bei Neugeborenen (oder Selbsterklärung)

Für nicht in Südtirol wohnhafte italienische Staatsbürger/innen:

  • Bestätigung der Löschung des Arztes für Allgemeinmedizin, ausgestellt von dem Sanitätsbetrieb des Wohnsitzes, falls die Eintragung aus Arbeits- Studien- oder Gesundheitsgründen geschieht.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel Die Gesundheitssprengel in Südtirol

Parteienverkehr:

Die Gesundheitssprengel in Südtirol

Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel »

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