Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin - Wahl und Widerruf
Allgemeine Beschreibung
Alle Bürgerinnen und Bürger, die im Verzeichnis der betreuungsberechtigten Personen des Gesundheitsbezirkes eingeschrieben sind, haben Anrecht auf eine sanitäre Grundbetreuung seitens des Arztes für Allgemeinmedizin.
Für die Wahl oder der Widerruf des Arztes bzw. der Ärztin für Allgemeinmedizin gibt es zwei Möglichkeiten:
- Über die Elektronische Gesundheitsakte in myCIVIS: klicken Sie hierfür auf den Button „Zum Online-Dienst in myCIVIS“ am Anfang oder Ende dieser Seite. Der Zugriff auf den Online-Dienst ist nur mit SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE) oder Bürgerkarte möglich. Weitere Infos dazu erhalten Sie im Hilfebereich von myCIVIS.
- An den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel.
Sie können jene Ärztinnen und Ärzten des eigenen Einzugsgebietes wählen, welche nicht bereits die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten erreicht haben. Das Verzeichnis liegt bei den Verwaltungsämtern der Sprengelsitze auf.
Sie können die Eintragung jederzeit widerrufen und eine Neue vornehmen. Auch der Arzt/die Ärztin können die Betreuten abweisen, sollte eine Störung des Vertrauensverhältnisses bestehen.
Die Eintragung, der Widerruf und der Wechsel muss persönlich, bei den Verwaltungsschaltern des Gesundheitssprengels, mit E-Mail unter Beilage der Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes oder über den Online-Dienst in myCIVIS durchgeführt werden.
Sie möchten einen Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin wählen oder widerrufen? Über diesen Link gelangen Sie zum Dienst für die Wahl und den Widerruf Kinderarzt/ärztin
Zugangsvoraussetzungen
"Bürgerinnen und Bürger, die in Südtirol ansässig und im Verzeichnis der betreuungsberechtigten Personen eingetragen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, können für sich selbst die Eintragung und den Wechsel der Ärztin und des Arztes für Allgemeinmedizin auch online über MyCivis, durchführen.
In diesem Fall wird Ihnen die Liste der Ärztinnen und Ärzte für das jeweilige Einzugsgebiet angezeigt, die in diesem Moment die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten noch nicht erreicht haben."
Termine
Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin: Die Wahl und der Wechsel der Ärztin und des Arztes kann jederzeit vorgenommen werden und hat für ansässige Bürgerinnen und Bürger eine unbefristete Gültigkeit. Für nicht ansässige Bürgerinnen und Bürger gilt die Wahl für bestimmte Zeit und hat die gleiche Dauer wie die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.
Notwendige Dokumente
-
Am Schalter
- gültiger Ausweis
Für die Online-Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), erste Sicherheitsebene oder die aktivierte Bürgerkarte.
Mittels E-Mail
- gültigen Ausweis
Weitere Informationen
Für weitere Informationen können Sie sich an die Verwaltungsämter der Gesundheitssprengel wenden.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Parteienverkehr:
Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel
Formulare und Anlagen
- Online-Wahl Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und Kinderarzt/ärztin
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