Befähigung zum Verkauf von Pilzen
Allgemeine Beschreibung
Für den Verkauf von frischen und getrockneten Pilzen ist ein Befähigungsnachweis notwendig. Dieser Nachweis wird nach einer Prüfung ausgestellt.
Zugangsvoraussetzungen
Im Besitz des Befähigungsnachweises müssen folgende Personen sein:
- der/die Verantwortliche jeder Verkausstelle, falls Betriebe - landwirtschafliche Betriebe inbegriffen - mehrere Verkaufsstellen haben;
- der/die Betriebsinhaber/in oder gesetzliche Vertreter/in der Betriebe - landwirtschaftliche Betriebe inbegriffen - mit einer einzigen Verkaufsstelle.
Der Befähigungsnachweis kann auch volljährigen Personen ausgestellt werden, die von den Verantwortlichen bevollmächtigt werden, aber nur, wenn es sich um Bedienstete oder mitarbeitende Familienmitglieder desselben Betriebes handelt. In diesen Fällen muss dem Ansuchen um Erlangung des Nachweises eine von beiden Vertragspartnern unterschriebene Vollmacht beigelegt werden.
Notwendige Dokumente
Das Ansuchen zur Prüfung ist beim verantwortlichen Gesundheitsbezirk einzureichen (Kontakte unter "Weitere Informationen").
Kosten
30 € für den Erlass des Ausweises.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- DPR vom 14.07.1995, Nr. 376
- Dekret vom 09.09.2005, Nr. 621 und nachfolgende Änderungen
Weitere Informationen
Mykologische Inspektorate, Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit:
- Bozen: Amba-Alagi-Strasse 33, Tel 0471 439 211, Fax 0471 439 235
- Brixen: Dante-Strasse 51, Tel. 0472 812 460, Fax 0472 812 469
- Bruneck: Paternsteig 3, Tel. 0474 586 530, Fax 0474 586 531
- Meran: Goethe-Strasse 7, Tel. 0473 251 800, Fax 0473 222 525
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Befähigungsnachweis für den Pilzverkauf