Ticket (Selbstkostenbeteiligung)
Allgemeine Beschreibung
Laut geltenden gesamtstaatlichen Bestimmungen sowie gemäß den Beschlüssen der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002 und Nr. 1731 vom 26.05.2003 gelten in Südtirol Selbstkosten-Beteiligungen in folgenden Bereichen:
- Ambulante fachärztliche Betreuung (inklusive Leistungen der Instrumental- und Labordiagnostik sowie der Thermalkuren)
- Erste-Hilfe-Leistungen, auf welche keine stationäre Aufnahme folgt
- Medikamente
- Krankentransporte
Die Bezahlung des Tickets erfolgt in der Regel beim Ticketschalter. In bestimmten Fällen wird das Ticket mittels Posterlagsschein entrichtet.
Termine
Innerhalb von 90 Tagen muss der Befund abgeholt werden. Sollte dies nicht erfolgen, wird der volle Tarif - auch bei vorhandener Ticketbefreiung - in Rechnung gestellt.
Kosten
Ambulante fachärztliche Betreuung: Auf der Grundlage der gesamtstaatlichen Bestimmungen gilt für jede Leistung ein Höchstbeitrag von 36,15 Euro pro Verschreibung. Jede Verschreibung kann nur Leistungen enthalten, welche demselben Fachbereich angehören, wobei die Höchstanzahl von 8 nicht überschritten werden darf.
Medikamente: 1, 2 oder 4 Euro pro Rezept, je nach Fall (siehe unten)
Erste-Hilfe-Leistungen, auf welche keine stationäre Aufnahme erfolgt
- keine Kostenbeteiligung ("Ticket") bei Zugang mit anschließendem Krankenhausaufenthalt bzw. Tod des Patienten;
- keine Kostenbeteiligung bei Zugang, der mit Prioritätscode grün, gelb, orange oder rot gekennzeichnet wird;
- Kostenbeteiligung von 25,00 Euro bzw. von 12,50 Euro für unterhaltsberechtigte Kinder: bei Zugang, der mit Prioritätscode blau oder weiß gekennzeichnet wird und dem kein (unmittelbarer) Krankenhausaufenthalt folgt; ausgenommen sind die auf gesamtstaatlicher bzw. Landesebene festgesetzten Befreiungen, sowie weitere besondere Gründe (Minderjährige bis zu 14 Jahren, Traumata, akute Vergiftungen, Unfälle in der Schule und am Arbeitsplatz, Weiterleitung durch den Triage-Pfleger an das Ambulatorium für Grundversorgung, Fälle laut DPMR 24.11.2017, Gewaltopfer).
Krankentransporte durch die Landesnotrufzentrale 118: Gesamtkosten des Transports bis zu 100,- Euro für die nicht gerechtfertigten Transporte.
Nähere Informationen finden Sie unter: Selbstbeteiligung an der Gesundheitsausgabe ("Ticket")
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Parteienverkehr:
Siehe Öffnungszeiten der Sprengel, sowie Öffnungszeiten der Ticketschalter in den Krankenhäusern.
Formulare und Anlagen
- Ticket - Beschlüsse und Rundschreiben
Anlagen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1862/2002
(51 KB) - Erläuterndes Rundschreiben vom 21.06.2002
(128 KB) - Beschluss der Landesregierung Nr. 1731/2003 - Ergänzungen und Änderung
(56 KB) - Ergänzendes und erläuterndes Rundschreiben vom 16.06.2003
(74 KB) - Beschluss der Landesregierung Nr. 1495/2017
(721 KB) - Beschluss der Landesregierung Nr. 983/2019 – Neue Bestimmungen in Bezug auf die Notaufnahme
(733 KB) - Beschluss der Landesregierung Nr. 481 vom 30.06.2020 - Anpassung der Landestarife für einige ambulante Fachleistungen und Befreiung von der Kostenbeteiligung
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- Ticket für Erste Hilfe, Medikamente und Transporte