Ticketbefreiung

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Zur Seite in Leichter Sprache >

In Südtirol kommen Selbstkosten-Beteiligungen (Tickets) in folgenden Bereichen zur Anwendung:

  • Ambulante fachärztliche Betreuung (inklusive Leistungen der Instrumental- und Labordiagnostik sowie der Thermalkuren)
  • Medikamente
  • Notaufnahme-Leistungen, auf welche keine stationäre Aufnahme folgt 
  • Krankentransporte.

Zugangsvoraussetzungen

Im Allgemeinen wird eine Ticketbefreiung in folgenden Fällen gewährt:

  • infolge des Alters und des Einkommens
  • infolge der Vorbeugung in genau festgelegten Bereichen
  • infolge eines Krankheitsbildes (Pathologie), einer Invalidität oder einer besonderen Situation, in welcher sich der/die Betreute befindet (Schwangerschaft, Haft, Organ- und Blutspenden usw.)
  • infolge von sozialer Bedürftigkeit: Als Personen mit Mindesteinkommen gelten jene Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Lage als mittellos und folglich von der Bezahlung des Tickets befreit sind, weil sie nicht den Prozentsatz von 1,5 des sozialen Mindesteinkommens erreichen (D.L.H. vom 11. August 2000, Nr. 30 und nachfolgende Änderungen). Für die Berechnung des Einkommens und des Vermögens wird die De-facto-Familie berücksichtigt (Personen, die tatsächlich in einer Familiengemeinschaft leben). Um sich die eigens dafür vorgesehene Bescheinigung ausstellen zu lassen, muss sich der/die Bürger/in an den Sozialsprengel wenden.

Notwendige Dokumente

  • Für die Ticketbefreiung wegen Bedürftigkeit (Befreiungskodex E99) muss sich der/die Bürger/in an den Sozialsprengel wenden, um sich die eigens dafür vorgesehene Bescheinigung ausstellen zu lassen.
  • Die Ticketbefreiung aufgrund von chronischen und invaliditätsverursachenden Krankheiten werden auf einem eigenen Vordruck bescheinigt und müssen in den Verwaltungsdiensten der Gesundheitssprengel registriert werden.
  • Seit 2012 wird der Kodex für die Ticketbefreiung aus Einkommensgründen ausschließlich von der Ärztin/dem Arzt am Rezept vermerkt.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Beschluss der Landesregierung Nr. 1862 vom 27.05.2002
  • Erläuterndes Rundschreiben vom 21.06.2002
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 1731 vom 26.05.2003
  • Erläuterndes Rundschreiben vom 16.06.2003
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 539 vom 13.05.2014
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 1495 vom 28.12.2017

Weitere Informationen

Informationen zur Ticketbefreiung erhalten Sie bei den Apotheken, den Gesundheits- und Sozialsprengeln und den Patronaten.

Hier erhalten Sie Informationen über die einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE).

Beschlüsse der Landesregierung und Listen zur Ticketbefreiung
Weitere Informationen zur Ticketbefreiung erhalten sie unter "Selbstbeteiligung an der Gesundheitsausgabe (Ticket)" in der Sektion „Befreiung von der Selbstbeteiligung (Ticket)“.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

Parteienverkehr:

Die Registrierung der Ticketbefreiung erfolgt bei dem Verwaltungsdienst des Gesundheitssprengels.

Klicken Sie hier um zu den Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel zu gelangen.

Impressum | Privacy | Cookie
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet, damit Sie effizient navigieren und die Funktionen der Webseite einwandfrei nutzen können.