Gesundheitskarte

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Allgemeine Beschreibung

Die Gesundheitskarte ("Tessera Sanitaria", TS) ist das persönliche Dokument, das allen Bürgern, die Anspruch auf die Leistungen des gesamtstaatlichen Gesundheitsdienstes (Servizio Sanitario Nazionale/SSN) haben, ausgestellt wird.

Die Rückseite wirkt als Europäische Krankenversicherungskarte (Tessera Europea Assistenza Malattia-T.E.A.M.). Die T.E.A.M. garantiert die notwendige Gesundheitsversorgung während eines Auslandaufenthaltes (Ferien, Urlaub, Studienaufenthalte) in der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz gemäß den geltenden Vorschriften der einzelnen Länder.

Die Gesundheitskarte wird per Post an die Wohnadresse des Antragsstellers zugeschickt. Bei Verlust oder Nichterhalt kann ein Duplikat beim zuständigen Gesundheitssprengel bei Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises angefordert werden. Online kann dies mittels SPID oder CIE über die Agentur für Einnahmen erfolgen - nähere Details siehe https://www.provinz.bz.it/verwaltung/personal/buerger-account.asp

Die Gesundheitskarte wird in Apotheken für die Erstellung des für den Steuerabsatz gültigen Kassazettels zusammen mit der Medikamentenverschreibung verlangt (Rechtsvorschriften des Apothekers).

Die Gesundheitskarte benutzt man beim Arzt, für den Kauf von Arzneimitteln, für die Vormerkung von Gesundheitsleistungen im Krankenhaus oder in territorialen Strukturen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Besitz der Steuernummer
  • Eintragung in den nationalen Gesundheitsdienst

Termine

Die Gesundheitskarte ist in der Regel sechs Jahre gültig.
Nach Ablauf der Fälligkeit wird dem Bürger automatisch eine neue Karte an die Wohnadresse zugesandt. Die Gesundheitskarte verfügt über einen Mikrochip, der den Zugang zu Online-Diensten ermöglicht. 
Für in Italien geborene Kinder gilt die Gesundheitskarte ein Jahr, nach der Wahl des Kinderarztes/in und der Eintragung beim zuständigen Sanitätsbetrieb wird die Karte für sechs Jahre ausgestellt.


Für EU-und Nicht- EU-Bürger/innen hat die Gesundheitskarte die gleiche Gültigkeit wie die Eintragung in den Landesgesundheitsdienst.

Notwendige Dokumente

Ein Duplikat kann beim zuständigen Gesundheitssprengel angefordert werden (bei Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

Parteienverkehr:

Öffnungszeiten der Gesundheitssprengels »

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