Rekurs gegen die Bescheinigung der Untauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports
Allgemeine Beschreibung
Stellt sich bei Gesundheitskontrollen heraus, dass eine Person für einen bestimmten Leistungssport ungeeignet ist, wird der betreffenden Person das negative Ergebnis mit Angabe der dem Urteil zugrunde liegenden Diagnose innerhalb von fünf Tagen mitgeteilt. Der oder die Betreffende kann gegen die negative Beurteilung Rekurs einlegen.
Der Rekurs wird von der "Landeskommission für die Feststellung der Tauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports" behandelt. Der Rekurssteller bzw. die Rekursstellerin wird schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.
Rekursformular - Antrag über die Rechtsmedizin
Hier finden Sie das Rekursformular
Zugangsvoraussetzungen
Für diese Dienstleistung gibt es keine Zugangsvoraussetzungen.
Termine
Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum der Untauglichkeitsbescheinigung eingereicht werden.
Notwendige Dokumente
Kopie der Untauglichkeitsbescheinigung und eventuell zusätzliche medizinische Unterlagen.
Kosten
Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Ministerialdekret vom 18.02.1982, Art. 6
Website:
Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it PEC
Website: https://www.sabes.it