Rekurs gegen die Bescheinigung der Untauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports

Allgemeine Beschreibung

Stellt sich bei Gesundheitskontrollen heraus, dass eine Person für einen bestimmten Leistungssport ungeeignet ist, wird der betreffenden Person das negative Ergebnis mit Angabe der dem Urteil zugrunde liegenden Diagnose innerhalb von fünf Tagen mitgeteilt. Der oder die Betreffende kann gegen die negative Beurteilung Rekurs einlegen.

Der Rekurs wird von der "Landeskommission für die Feststellung der Tauglichkeit zur Ausübung des Wettkampfsports" behandelt. Der Rekurssteller bzw. die Rekursstellerin wird schriftlich über die Entscheidung der Kommission informiert.

Rekursformular - Antrag über die Rechtsmedizin

Hier finden Sie das Rekursformular

Zugangsvoraussetzungen

Für diese Dienstleistung gibt es keine Zugangsvoraussetzungen.

Termine

Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen ab Zustellungsdatum der Untauglichkeitsbescheinigung eingereicht werden.

Notwendige Dokumente

Kopie der Untauglichkeitsbescheinigung und eventuell zusätzliche medizinische Unterlagen.

Kosten

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 16 € (Stempelmarke).

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Ministerialdekret vom 18.02.1982, Art. 6

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it PEC

Website: https://www.sabes.it

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