Vormerkung von Gesundheitsleistungen
Allgemeine Beschreibung
Wer Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen will, muss diese vormerken.
Folgende Leistungen können vorgemerkt werden:
- fachärztliche Visiten
- instrumental-diagnostische Untersuchungen
- Blutabnahmen und Laborleistungen
- Vorsorgeleistungen
- Privatvisiten im Krankenhaus
Für die meisten Vormerkungen braucht es eine Verschreibung. Auf der Verschreibung vermerkt die Ärztin/der Arzt die Dringlichkeit der Leistung:
- U (dringend): innerhalb 24 Stunden, direkter Zugang über die Notaufnahme, keine Vormerkung notwendig
- B (prioritär): innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage
- D (aufschiebbar): Fachvisiten innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage, instrumental-diagnostische Leistungen innerhalb von 60 Tagen nach Anfrage
- P (programmiert): innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage
Die Vormerkung kann online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter vorgenommen werden:
SaniBook – die Online-Vormerkung
Über das Online-Portal bzw. die App SaniBook (sanibook.sabes.it) ist die Vormerkung rund um die Uhr möglich. SaniBook zeigt die verfügbaren Termine und Orte an. Auch kann man einen Termin verschieben oder absagen. Wichtig ist die rechtzeitige Absage (es müssen mindestens zwei Arbeitstage zwischen Absage und Termin liegen), damit keine Verwaltungsstrafe anfällt.
Die Einheitliche Vormerknummer 100 100
Um die Vormerkung zu vereinfachen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine einheitliche Telefonnummer eingerichtet, die 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474). Sie funktioniert mit allen vier Südtiroler Vorwahlen und ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv.
Vormerkung über E-Mail
Über die E-Mail-Adresse vormerkungen@sabes.it können ebenfalls Facharztvisiten, instrumental-diagnostische Untersuchungen und Laborleistungen vorgemerkt werden.
Vormerkung von Vorsorgeleistungen (z.B. Impfungen für Kinder)
Die Leistungen im Bereich Prävention und Gesundheitsvorsorge, wie z.B. Mammographie-Screening, Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen für Privatinteressen (Führerschein, Invalidenparkschein, Waffenpass usw.), Impfungen von Kindern und Erwachsenen, werden auch über die Landesweite einheitliche Vormerkstelle vorgemerkt.
Die Telefonnummer für die Vormerkung von Vorsorgeleistungen lautet 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474). Sie ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv. Die E-Mail-Adresse lautet elvs-vorsorge@sabes.it. Auch eine Vormerkung an den Multifunktions-Kassenschaltern ist möglich.
Alle Informationen zur Vormerkung von Vorsorgeleistungen finden Sie hier.
Vormerkung von Privatvisiten im Krankenhaus
Für die Vormerkung von Privatvisiten gibt es ebenfalls eine eigene Telefonnummer: 0471 466 466. Sie ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv. Die E-Mail-Adresse lautet lpi@sabes.it. Privatvisiten können auch online über SaniBook (sanibook.sabes.it) vorgemerkt werden.
Für die Vormerkung von Privatvisiten braucht es keine Verschreibung. Die Leistung muss vom Patienten/von der Patientin selbst bezahlt werden.
Alle Informationen zur Vormerkung von Privatvisiten finden Sie hier.
Absage einer Vormerkung
Alle Informationen darüber, wie man einen vorgemerkten Termin richtig absagt, finden Sie hier.
Zugangsvoraussetzungen
Wie vormerken?
Sie können Leistungen online, telefonisch, am Schalter oder per E-Mail vormerken, absagen bzw. verschieben - auch die Vorsorgeleistungen, wie beispielsweise Mammographie-Screening, Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen für Privatinteressen (Führerschein, Invalidenparkschein, Waffenpass, usw.), Impfung von Kindern oder Erwachsenen u.a.m. :
- Tel.: 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474)
- Web: sanibook.sabes.it
- E-Mail: für Gesundheitsleistungen: vormerkungen@sabes.it
für Vorsorgeleistungen: elvs-vorsorge@sabes.it
Auch die Online-Vormerkung ist für viele Leistungen möglich.
- Bozen
Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter
Krankenhaus:
Poliambulatorien Montag-Freitag 8.00-17.30
Neue Klinik Montag-Freitag 8.00-16.30
Gebäude ”W” Montag-Freitag 8.00 -12.45 und 13.45 - 16.30
Territorium:
Sprengel Gries Quirein Montag-Freitag 08.00-12.00
Sprengel Neumarkt Montag-Freitag 08.00-12.00
Sprengel Leifers Montag-Freitag 08.00-12.00
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
- Meran
Schalter: Nicht vorgesehen
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
- Schlanders
Schalter: Krankenhaus, neuer Trakt, Parterre
Montag-Freitag 8.00-16.00
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
- Brixen
Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter
Krankenhaus, Gebäude D, Parterre
Montag-Donnerstag 8.00-16.00
Freitag 8.00-13.00
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
- Sterzing
Schalter: Krankenhaus, Haupteingang, Parterre
Montag-Freitag 8.00-12.00
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
- Bruneck
Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter
Krankenhaus, Hauptgang, Parterre
Montag-Freitag 8.00-16.00
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
- Innichen
Schalter: Krankenhaus, Hauptgang, Parterre
Montag-Freitag 8.00-16.00
Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
Notwendige Dokumente
Kosten
Für alle Leistungen wird das Ticket (Selbstkostenbeteiligung) bezahlt.
Vorgemerkte und nicht durchgeführte Visiten: Aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung Nr. 657 vom 03.07.2018 und Nr. 1121 vom 30.10.2018 müssen Patientinnen und Patienten, die eine vorgemerkte Visite nicht rechtzeitig absagen, mit einer Verwaltungsstrafe von 35,00 Euro plus Kosten für die postalische Zustellung rechnen, auch wenn sie von der Kostenbeteiligung befreit sind. Weitere Informationen auf dieser Seite https://www.sabes.it/absagen
Nicht abgeholte Befunde: Wird ein Befund innerhalb 90 Tagen nicht abgeholt, muss der volle Betrag der Leistung bezahlt werden, auch wenn eine Ticketbefreiung vorliegt.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Beschluss der Landesregierung Nr. 856/2011
Beschluss der Landesregierung Nr. 657/2018
Beschluss der Landesregierung Nr. 1078/2018
Beschluss der Landesregierung Nr. 1121/2018
Beschluss der Landesregierung Nr. 915/2019
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: (0471, 0472, 0473, 0474) 100 100 Landesweite Einheitliche Vormerknummer für Gesundheitsleistungen und Präventionsleistungen
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Parteienverkehr:
Einheitliche Vormerknummer: (0471, 0472, 0473, 0474) 100 100
Vormerknummer für Privatvisiten: 0471 466 466
Telefonische Vormerkung Montag-Freitag 8.00-16.00 Uhr
Online-Vormerkung rund um die Uhr
Formulare und Anlagen
- Sanibook - Vormerkung und Verwaltung von Gesundheitsleistungen