Vormerkung von Gesundheitsleistungen

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Allgemeine Beschreibung

Wer Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nehmen will, muss diese vormerken.

Folgende Leistungen können vorgemerkt werden:

  • fachärztliche Visiten
  • instrumental-diagnostische Untersuchungen
  • Blutabnahmen und Laborleistungen
  • Vorsorgeleistungen
  • Privatvisiten im Krankenhaus

Für die meisten Vormerkungen braucht es eine Verschreibung. Auf der Verschreibung vermerkt die Ärztin/der Arzt die Dringlichkeit der Leistung:

  • U (dringend): innerhalb 24 Stunden, direkter Zugang über die Notaufnahme, keine Vormerkung notwendig
  • B (prioritär): innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage
  • D (aufschiebbar): Fachvisiten innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage, instrumental-diagnostische Leistungen innerhalb von 60 Tagen nach Anfrage
  • P (programmiert): innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage

Die Vormerkung kann online, telefonisch, per E-Mail oder persönlich am Schalter vorgenommen werden:

SaniBook – die Online-Vormerkung

Über das Online-Portal bzw. die App SaniBook (sanibook.sabes.it) ist die Vormerkung rund um die Uhr möglich. SaniBook zeigt die verfügbaren Termine und Orte an. Auch kann man einen Termin verschieben oder absagen. Wichtig ist die rechtzeitige Absage (es müssen mindestens zwei Arbeitstage zwischen Absage und Termin liegen), damit keine Verwaltungsstrafe anfällt.

Die Einheitliche Vormerknummer 100 100

Um die Vormerkung zu vereinfachen, hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine einheitliche Telefonnummer eingerichtet, die 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474). Sie funktioniert mit allen vier Südtiroler Vorwahlen und ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv.

Vormerkung über E-Mail

Über die E-Mail-Adresse vormerkungen@sabes.it können ebenfalls Facharztvisiten, instrumental-diagnostische Untersuchungen und Laborleistungen vorgemerkt werden.

Vormerkung von Vorsorgeleistungen (z.B. Impfungen für Kinder)

Die Leistungen im Bereich Prävention und Gesundheitsvorsorge, wie z.B. Mammographie-Screening, Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen für Privatinteressen (Führerschein, Invalidenparkschein, Waffenpass usw.), Impfungen von Kindern und Erwachsenen, werden auch über die Landesweite einheitliche Vormerkstelle vorgemerkt.

Die Telefonnummer für die Vormerkung von Vorsorgeleistungen lautet 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474). Sie ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv. Die E-Mail-Adresse lautet elvs-vorsorge@sabes.it. Auch eine Vormerkung an den Multifunktions-Kassenschaltern ist möglich.

Alle Informationen zur Vormerkung von Vorsorgeleistungen finden Sie hier.

Vormerkung von Privatvisiten im Krankenhaus

Für die Vormerkung von Privatvisiten gibt es ebenfalls eine eigene Telefonnummer: 0471 466 466. Sie ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr aktiv. Die E-Mail-Adresse lautet lpi@sabes.it. Privatvisiten können auch online über SaniBook (sanibook.sabes.it) vorgemerkt werden.

Für die Vormerkung von Privatvisiten braucht es keine Verschreibung. Die Leistung muss vom Patienten/von der Patientin selbst bezahlt werden.

Alle Informationen zur Vormerkung von Privatvisiten finden Sie hier.

Absage einer Vormerkung

Alle Informationen darüber, wie man einen vorgemerkten Termin richtig absagt, finden Sie hier.

Zugangsvoraussetzungen

Wie vormerken?
Sie können Leistungen online, telefonisch, am Schalter oder per E-Mail vormerken, absagen bzw. verschieben - auch die Vorsorgeleistungen, wie beispielsweise Mammographie-Screening, Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen für Privatinteressen (Führerschein, Invalidenparkschein, Waffenpass, usw.), Impfung von Kindern oder Erwachsenen u.a.m. :

Auch die Online-Vormerkung ist für viele Leistungen möglich.

  • Bozen
    Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter
    Krankenhaus:
    Poliambulatorien Montag-Freitag 8.00-17.30
    Neue Klinik Montag-Freitag 8.00-16.30
    Gebäude ”W” Montag-Freitag   8.00 -12.45 und 13.45 - 16.30
    Territorium:
    Sprengel Gries Quirein Montag-Freitag 08.00-12.00
    Sprengel Neumarkt Montag-Freitag 08.00-12.00
    Sprengel Leifers Montag-Freitag 08.00-12.00
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
     
  • Meran
    Schalter: Nicht vorgesehen
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
     
  • Schlanders
    Schalter: Krankenhaus, neuer Trakt, Parterre
    Montag-Freitag 8.00-16.00
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
     
  • Brixen
    Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter
    Krankenhaus, Gebäude D, Parterre
    Montag-Donnerstag 8.00-16.00
    Freitag 8.00-13.00
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
     
  • Sterzing
    Schalter: Krankenhaus, Haupteingang, Parterre
    Montag-Freitag 8.00-12.00
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
     
  • Bruneck
    Schalter: Kassadienste Multifunktionsschalter
    Krankenhaus, Hauptgang, Parterre
    Montag-Freitag 8.00-16.00
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.
     
  • Innichen
    Schalter: Krankenhaus, Hauptgang, Parterre
    Montag-Freitag 8.00-16.00
    Einige Leistungen müssen am Schalter der Abteilung/Ambulanz vorgemerkt werden.

Notwendige Dokumente

Verschreibung und Gesundheitskarte

Kosten

Für alle Leistungen wird das Ticket (Selbstkostenbeteiligung) bezahlt.

Vorgemerkte und nicht durchgeführte Visiten: Aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung Nr. 657 vom 03.07.2018 und Nr. 1121 vom 30.10.2018 müssen Patientinnen und Patienten, die eine vorgemerkte Visite nicht rechtzeitig absagen, mit einer Verwaltungsstrafe von 35,00 Euro plus Kosten für die postalische Zustellung rechnen, auch wenn sie von der Kostenbeteiligung befreit sind. Weitere Informationen auf dieser Seite https://www.sabes.it/absagen

Nicht abgeholte Befunde: Wird ein Befund innerhalb 90 Tagen nicht abgeholt, muss der volle Betrag der Leistung bezahlt werden, auch wenn eine Ticketbefreiung vorliegt. 

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Beschluss der Landesregierung Nr. 856/2011

Beschluss der Landesregierung Nr. 657/2018 

Beschluss der Landesregierung Nr. 1078/2018

Beschluss der Landesregierung Nr. 1121/2018

Beschluss der Landesregierung Nr. 915/2019

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: (0471, 0472, 0473, 0474) 100 100 Landesweite Einheitliche Vormerknummer für Gesundheitsleistungen und Präventionsleistungen

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

Parteienverkehr:

Einheitliche Vormerknummer: (0471, 0472, 0473, 0474) 100 100

Vormerknummer für Privatvisiten: 0471 466 466

Telefonische Vormerkung Montag-Freitag 8.00-16.00 Uhr

Online-Vormerkung rund um die Uhr

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