Gemischte Schlichtungskommission
Allgemeine Beschreibung
Die Gemischte Schlichtungskommission (GSK) fördert die Präsenz und Tätigkeit der Freiwilligenorganisationen und der Organisationen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Sanitätsbetriebes. Sie ist eine Rekursinstanz für die BürgerInnen, deren Beschwerde von den Ämtern für Bürgeranliegen in nicht zufriedenstellender Art und Weise bearbeitet wurde.
Die GSK des Südtiroler Sanitätsbetriebes ist nicht zu verwechseln mit der Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen der Autonomen Provinz Bozen.
Die GSK untersucht erneut alle Fälle, für die eine Person Rekurs eingereicht hat, weil sie mit den erhaltenen Antworten der Ämter für Bürgeranliegen zu den vorgebrachten Bemerkungen, Einwänden und Beschwerden nicht zufrieden ist.
Ziel der GSK ist die Lösung eventueller Streitfälle durch Schlichtungsverfahren. Nach Möglichkeit soll durch die Klärung des Sachverhaltes und die Feststellung der Gründe, die das Recht auf den Dienst und die Qualität desselben eingeschränkt haben, eine gemeinsame Entscheidung aller Parteien erfolgen.
Die Kommission überprüft den aktuellen Stand der "Dienst-Charta", die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb angewendet wird. Sie formuliert Vorschläge für die Generaldirektion zur Verbesserung der angebotenen Leistungen.
Zugangsvoraussetzungen
Wer mit den gegebenen Antworten oder der Behandlung durch die Ämter für Bürgeranliegen in den Gesundheitsbezirken nicht zufrieden ist, kann sich an die gemischte Schlichtungskommission wenden.
Ein Verfahren setzt einen schriftlichen, begründeten Rekurs voraus, der beim zuständigen Amt für Bürgeranliegen abgegeben werden kann. Das Verfahren vor der Gemischten Schlichtungskommission ist kostenlos. Die GSK entscheidet innerhalb von 60 Tagen ab Vorlage des Rekurses.
Weitere Informationen
Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes ernennt die GSK. Sie setzt sich aus einer/m Vorsitzenden (die/der nicht mit dem Sanitätsbetrieb in Verbindung steht), drei Mitgliedern des Sanitätsbetriebes und drei Mitgliedern der Freiwilligenorganisationen und der Organisationen für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger zusammen.
Sekretär der Gemischten Schlichtungskommission ist Dr. Lukas Raffl, Direktor der Betriebsabteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen.
Kontakt: Betriebsabteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen, T.A.Edison-Straße 10/D, Bozen. Tel. 0471 437 138 – E-Mail: media@sabes.it
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Rekurs an die Gemischte Schlichtungskommission
Formulare
- Gemischte Schlichtungskommission - Bestimmungen