Wahl des Betriebstierarztes/der Betriebstierärztin

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Die Betriebstierärztin/Der Betriebstierarzt nimmt den Platz des vertragsgebundenen Tierarztes/der vertragsgebundenen Tierärztin ein. Er/Sie ist Freiberufler/in mit einer gezielten Ausbildung und hat keine Kontrollfunktion. Die im Tierhaltungsbetrieb erbrachten Fachleistungen gehen weiterhin zu Lasten des Tierhalters.

Die Wahl erfolgt anhand des Wahlscheines, wobei eine/ein aus der Liste der in der entsprechenden Gemeinde wählbare Tierärztin/Tierarzt angeführt wird (siehe Anlage).

Die Betriebsärztin/der Betriebstierarzt:

  • verpflichtet sich, in ihren/seinen Betrieben den Bereitschaftsdienst selbst oder durch ihre Vertreterin/seinen Vertreter zu garantieren;
  • unterstützt den Betrieb mit aktuellen Informationen über Rechtsvorschriften und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die Cross-Compliance, wobei sie/er als Bindeglied zwischen Tierhaltungsbetrieb und Amtstierärztlichen Diensten fungiert;
  • sorgt für die zeitgerechte Durchführung der jährlichen Blutprobenentnahmen (Voraussetzung für uneingeschränkte Tierbewegungen und die Alpung)

Jenen Betriebsinhabern, die keine Betriebstierärztin/keinen Betriebstierarzt wählen, wird der tierärztliche Bereitschaftsdienst nicht garantiert und dieselben verfügen auch nicht über eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für die Amtstierärztlichen Dienste.

Zugangsvoraussetzungen

Alle Tierbetriebe, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen und mit einem Betriebskodex identifiziert sind, können diesen Dienst beanspruchen.

Termine

Die tierhaltenden Betriebe können die Wahl (es können nur und ausschließlich jene in der Tabelle aufscheinenden gewählt werden) jederzeit durchführen, die Zuweisung  erfolgt im Sinne der geltenden Vorschriften.

Notwendige Dokumente

Kopie eines gültigen Ausweises dem Wahlschein beilegen.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei. Die bei der Betriebstierärztin/beim Betriebstierarzt beanspruchten Leistungen werden privatrechtlich zwischen Tierhalter und Tierärztin/Tierarzt vergütet.

Weitere Informationen

Die Wahlscheine können per PEC (vet@pec.sabes.it), E-Mail, Fax, Einschreiben übermittelt oder persönlich abgegeben werden bei den Sitzen des tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebes:

  • Bozen, Laura-Conti-Weg 4, 39100; Tel. 0471 435 730/731/732 Fax 0471 435 746, vet@sabes.it
  • Meran, Marlingerstraße 41, 39012 Tel. 0473 222 236/61 Fax 0473 442 982, vetmeran@sabes.it
  • Bruneck, Paternsteig 3, 39031 Tel. 0474 586 550 Fax 0474 586 551, vetbruneck@sabes.it
  • Brixen, Bahnhofstraße 27, 39042 Tel. 0472 813 030 Fax 0472 813 039, vetbrixen@sabes.it

Parteienverkehr: Montag-Freitag 8.30-12.30 Uhr, Donnerstag Nachmittag 14.30-16.30 Uhr.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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