Gesundheitsausgaben – Vereinfachung bei der Abfassung der Steuererklärung
Allgemeine Beschreibung
Gemäß Legislativdekret 175/2014 ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb verpflichtet, die im Laufe des Jahres anfallenden Gesundheitsausgaben der Bürger und Bürgerinnen telematisch an das "Sistema Tessera Sanitaria" (Gesundheitskarte) zu übermitteln, welches die entsprechenden Informationen der Agentur für Einnahmen zur Verfügung stellt. Ab 2016 enthält nämlich die vorab ausgefüllte Steuererklärung (730 precompilato) auch die Daten über die Gesundheitsausgaben, sodass es nicht mehr notwendig ist, die entsprechenden Belege für die Abschreibung beizulegen.
Welche Informationen werden übermittelt?
Der Agentur für Einnahmen wird nicht die in Anspruch genommene Leistung übermittelt, sondern lediglich das effektive Zahlungsdatum, die Steuernummer des Bürgers oder des zu Lasten lebenden Familienangehörigen, die Nummer des Dokumentes, das Datum des Steuerbeleges, welcher die Ausgabe bestätigt, der Betrag der Leistung bzw. Rückzahlung, die Art der Ausgabe.
Weitere Informationen finden sie auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Zugangsvoraussetzungen
Was können die Bürgerinnen und Bürger tun, wenn sie möchten, dass die Informationen nicht übermittelt werden?
Sollten die Bürger und Bürgerinnen nicht einverstanden sein, dass diese Informationen automatisch übermittelt werden und in der vorab ausgefüllten Steuererklärung aufscheinen, können sie dagegen Einspruch erheben. Das Recht auf Einspruch kann auch vom Ehepartner oder von den Kindern (älter als 16 Jahre), die steuerrechtlich zu Lasten sind, geltend gemacht werden.
Wie kann man Einspruch erheben?
Wird die Bezahlung im Krankenhaus oder im Gesundheitssprengel vorgenommen, kann der Bürger/ die Bürgerin dies direkt am Schalter vor Ausstellung der Rechnung mündlich mitteilen.
Wird die Gesundheitsleistung nicht direkt bezahlt und die Bürger und Bürgerinnen erhalten die Rechnung per Post, haben sie innerhalb der vorgesehenen 30 Tage die Möglichkeit, sich an die Verrechnungsämter des Sanitätsbetriebes zu wenden, um die telematische Übermittlung zu unterbinden.
Bei Ausgaben für Medikamente, die mit den sogenannten „scontrino parlante“ dokumentiert werden, reicht es aus, wenn die Betreuten ihre Steuernummer nicht mitteilen.
Muss jedes Mal ein neuer Einspruch abgegeben werden? Ja, der Einspruch gilt für den ausgestellten Steuerbeleg und muss jedes Mal neu beantragt werden.
Kontaktadressen:
- Gesundheitsbezirk Bozen: Verrechnungsamt, Neubruchweg 3, Bozen - Tel. 0471 439146
- Gesundheitsbezirk Meran: Amt für Wirtschaft und Finanzen, Karl-Wolf- Straße 46, Meran - Tel. 0473 264801
- Gesundheitsbezirk Brixen: Amt für Patientenaufnahme und Verrechnung; Dantestraße 51, Brixen - Tel. 0472 812145
- Gesundheitsbezirk Bruneck: Amt für Patientenverwaltung, Spitalstraße 11, Bruneck - Tel 0474 581035
Termine
Die Bürgerinnen und Bürger haben auch die Möglichkeit mittels entsprechender Zugangsdaten in der Zeit vom 1. bis zum 28. Februar des auf die Einzahlung folgenden Jahres, die Löschung einzelner Ausgaben zu veranlassen, damit diese nicht der Agentur für Einnahmen übermittelt werden.
Für die Gesundheitsausgaben des Jahres 2015 können die Bürgerinnen und Bürger diese Verweigerung der telematischen Übermittlung vom 10. Februar 2016 bis 9. März 2016 geltend machen: der Zugriff auf das Portal der Gesundheitskarte (www.sistemats.it) und auf die obgenannte Funktion kann durch Benützung der „aktivierten“ Bürgerkarte-Gesundheitskarte oder mittels der Zugangsdaten der Plattform “Fisconline” in der Sektion „Area riservata“ erfolgen.
Informationen zur Aktivierung der Bürgerkarte-Gesundheitskarte finden Sie auf der Webseite der Bürgerkarte.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 175/2014 “Semplificazione fiscale e dichiarazione dei redditi precompilata” (Steuerliche Vereinfachungen und vorausgefüllten Steuererklärung)
Dekret vom 31.07.2015 des „Ragioniere Generale dello Stato“ (Generalbuchhalter des Staates)
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind unter folgenden Links einsehbar:
- www.sistemats.it
- http://www.garanteprivacy.it
- https://info730.agenziaentrate.gov.it
- https://my.civis.bz.it/public/de/default.htm
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Gesundheitsausgaben - Übermittlung für Steuererklärung