Ausstellung der klinischen Dokumentation (Krankengeschichte)

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Während eines stationären Aufenthaltes (ordentlicher Aufenthalt, Day Hospital oder Day Surgery) werden die klinischen Daten und Befunde gesammelt und als Krankengeschichte angelegt und schließlich im Sanitätsarchiv in Papierform hinterlegt und zum Teil in digitaler Form abgespeichert. Dies gilt auch für die Ambulanzkartei (einschließlich Day Service), diagnostische Dokumentation, jene der Ersten Hilfe und der Intensivbeobachtungseinheit (OBI).

Die Archivierung der klinischen Dokumentation betreffend die erbrachten Leistungen auf dem Territorium (Ambulanzkartei oder Kartei über die Betreuung am Wohnort) erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie oben beschrieben.

Verantwortlich für das Verfahren ist der Ärztliche Direktor/die ärztliche Direktorin des Krankenhauses oder des Territoriums – Dienst für Basismedizin. Der Antrag auf Ausstellung der klinischen Dokumentation ist deshalb an das jeweilige Sekretariat der Ärztlichen Direktion zu richten.

Die Kopie der klinischen Dokumentation kann persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte abgeholt oder auf dem Postweg per Nachnahme angefordert werden. Die anfallenden Postspesen werden dem/der Antragsteller/in berechnet.

Zugangsvoraussetzungen

Folgende Personen sind ermächtigt, Anträge einzureichen:

  • der Inhaber/die Inhaberin der Dokumentation
  • der/die gesetzliche Vertreter/Vertreterin (Eltern, Vormund, Sachwalter)
  • der/die legitime/n Erbe/Erben
  • durch den Inhaber/die Inhaberin bevollmächtigte Personen

Termine

Die Kopie der angeforderten klinischen Dokumentation steht innerhalb der gesetzlichen Fristen zur Verfügung.

Notwendige Dokumente

Der Antrag ist an das Sekretariat der Ärztlichen Direktion zu richten:

  • persönlich anhand des vollständig ausgefüllten Antragsformulars (siehe Anlage);
  • mittels Briefsendung, Fax- oder E-Mail-Mitteilung; dem Antragsformular ist die Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des Antragsstellers/der Antragsstellerin beizulegen.

Sollte ein Bevollmächtigter den Antrag einreichen, ist zusätzlich die Vollmacht und die Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes des Inhabers/der Inhaberin der Dokumentation beizulegen.

Kosten

Folgender Unkostenbeitrag ist vorgesehen:

  1. Krankengeschichte: für die Anfertigung von Kopien einer Krankengeschichte bis einschließlich 50 Seiten: 11,00
    Euro/Krankengeschichte; für die Anfertigung von Kopien einer Krankengeschichte von mehr als 50 Seiten: 16,00 Euro/Krankengeschichte. Bei jedem stationären Aufenthalt wird eine separate Krankengeschichte angelegt.
  2. Für die restliche klinische Dokumentation ist ein Unkostenbeitrag von 0,15 Euro/Seite im Format A4 und von 0,30 Euro/Seite im Format A3 vorgesehen.
  3. Für die Erstellung einer Kopie der bildgebenden Diagnostik auf CD : 5,00 Euro/CD.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Beschluss des Generaldirektors Nr. 2010-A-000160 vom 31.08.2010
  • Charta der Gesundheitsdienste des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Weitere Informationen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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