Elektronische Gesundheitsakte
Allgemeine Beschreibung
Mit der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) stehen Ihnen Dokumente, die Ihre Gesundheit betreffen (z.B. die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die digitalisierten Verschreibungen von Medikamenten), zu jeder Zeit und an jedem Ort in digitaler Form zur Verfügung. Der Zugriff erfolgt entweder mit SPID, CIE oder Bürgerkarte.
Die Elektronischen Gesundheitsakten Südtirols werden, gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 221/2012, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 34/2020, seit dem 19.05.2020:
- für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert;
- mit den für die im nationalen Gesundheitsdienst bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen digital generierten medizinischen Daten und Dokumenten kontinuierlich und zeitnah gespeist, welche sich auf klinische Ereignisse bzw. Gesundheitsleistungen beziehen, die ab dem 19.05.2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden.
Zudem ist es nun für alle Nutzerinnen und Nutzer möglich, innerhalb der eigenen Elektronischen Gesundheitsakte die Wahl des Arztes für Allgemeinmedizin oder des Kinderarztes freier Wahl vorzunehmen - ohne sich zum Schalter begeben zu müssen.
Wichtige Mitteilung:
Gemäß dem Ministerialdekret vom 11.04.2024 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger vom 18.04.2024 bis 30.06.2024 mittels eines Online-Dienstes, welcher auf der Web-Seite des „Systems Gesundheitskarte“ (www.sistemats.it) verfügbar war, oder persönlich bei den Gesundheitssprengeln gegen die Bereitstellung in deren Elektronischen Gesundheitsakte von Daten und medizinischen Dokumenten, welche durch klinische Ereignisse generiert wurden, bezogen auf die vom nationalen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden haben (“Widerspruch zum Vorherigen“), aussprechen.
Mittels Ministerialdekret vom 22.10.2024 wurde entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger nochmals, ab dem 18.11.2024 bis zum 17.12.2024, den Widerspruch zum Vorherigen/den Widerruf des Widerspruchs zum Vorherigen äußern können.
Detaillierte Informationen sind im nachfolgendem Menüpunkt „Weitere Informationen“ ersichtlich.
Zugangsvoraussetzungen
Für den Zugriff auf den Online-Dienst benötigen Sie:
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), zweite Sicherheitsebene,
- den „Elektronischen Personalausweis“ (CIE) oder
- die aktivierte Bürgerkarte.
Termine
Für die Nutzung dieses Dienstes existieren keine spezifischen Fristen.
Notwendige Dokumente
Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich. Die Einschreibung in den Landesgesundheitsdienst ist ausreichend.
Kosten
Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Notverordnung-Gesetzesdekret vom 18. Oktober 2012, Nr. 179, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz 17. Dezember 2012, Nr. 221 (Art. 12), Gesetz 11. Dezember 2016, Nr. 232;
- Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 29. September 2015, Nr. 178;
- Ministerialdekret vom 04.08.2017;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen;
- Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments;
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 10 August 2018, Nr. 101;
- Ministerialdekret vom 07.09.2023;
- Ministerialdekret vom 11.04.2024;
- Ministerialdekret vom 22.10.2024.
Weitere Informationen
Wiederöffnung des Dienstes „Widerspruch gegen die Bereitstellung in der Elektronischen Gesundheitsakte von Daten und medizinischen Dokumenten, welche durch klinische Ereignisse generiert wurden, bezogen auf die vom nationalen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden haben.
Die Elektronischen Gesundheitsakten Südtirols werden, gemäß Artikel 12 des Gesetzesdekrets Nr. 179/2012, seit dem 19.05.2020:
- für alle im Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen automatisch aktiviert;
- mit den für die im nationalen Gesundheitsdienst bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschriebenen Personen digital generierten medizinischen Daten und Dokumenten kontinuierlich und zeitnah gespeist.
Gemäß dem Ministerialdekret vom 11.04.2024 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger vom 18.04.2024 bis 30.06.2024 mittels eines Online-Dienstes, welcher auf der Web-Seite des „Systems Gesundheitskarte“ (www.sistemats.it) verfügbar war, oder persönlich bei den Gesundheitssprengeln gegen die Bereitstellung in deren Elektronischen Gesundheitsakte von Daten und medizinischen Dokumenten, welche durch klinische Ereignisse generiert wurden, bezogen auf die vom nationalen Gesundheitsdienst erbrachten Leistungen, die vor dem 19.05.2020 stattgefunden haben (“Widerspruch zum Vorherigen“), aussprechen.
Nun wurde auf nationaler Ebene mittels Ministerialdekret vom 22.10.2024 entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger nochmals, ab dem 18.11.2024 bis zum 17.12.2024, den Widerspruch zum Vorherigen/den Widerruf des Widerspruchs zum Vorherigen äußern können.
Dies können die interessierten Personen ab dem 18.11.2024 folgendermaßen erledigen:
- online, mittels des Dienstes „Widerspruch zum Vorherigen“, welcher auf der Internet-Seite des „System Gesundheitskarte“ des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (www.sistemats.it) wiedereröffnet und wiederum zur Verfügung steht;
- persönlich bei folgenden Gesundheitssprengeln des Südtiroler Sanitätsbetriebes:
Gesundheitsbezirk Bozen:
Gesundheitssprengel Gries-Quirein, Bozen
Gesundheitssprengel Überetsch, Eppan
Gesundheitssprengel Unterland, Neumarkt
Gesundheitssprengel Leifers-Branzoll-Pfatten, Leifers
Gesundheitssprengel Eggental-Schlern, Kardaun
Gesundheitssprengel Grödental, St. Ulrich in Gröden
Gesundheitsbezirk Meran:
Gesundheitssprengel Meran–Umgebung
Gesundheitssprengel Lana Umgebung, Lana
Gesundheitssprengel Mittelvinschgau, Schlanders
Gesundheitssprengel Mals, Mals
Gesundheitssprengel Naturns Umgebung, Naturns
Gesundheitssprengel Passeiertal, St. Leonhard in Passeier
Gesundheitsbezirk Brixen:
Gesundheitssprengel Brixen–Umgebung, Brixen
Gesundheitssprengel Klausen-Umgebung, Klausen
Gesundheitssprengel Wipptal, Sterzing
Gesundheitsbezirk Bruneck:
Gesundheitssprengel Bruneck-Umgebung, Bruneck
Gesundheitssprengel Gadertal, St. Martin in Thurn
Gesundheitssprengel Tauferer Ahrntal, Sand in Taufers
Gesundheitssprengel Hochpustertal, Innichen
Das obgenannte Ministerialdekret vom 22.10.2024 hat zudem auch folgende Neuerungen eingeführt:
- ab dem 18.11.2024 können alle Personen mit einer Steuernummer oder einem STP-Kodex, welche bei dem für Sie zuständigem Sanitätsbetrieb um die Reaktivierung der Betreuung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ansuchen, innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum der Reaktivierung der Betreuung den Widerspruch zum Vorherigen ausüben (dies betrifft vor allem die Personen, die in der „Anagrafe Italiani residenti all’estero - A.I.R.E.“ eingeschrieben sind);
- ab dem 18.11.2024 können alle minderjährigen Personen, welche die Volljährigkeit erreichen, für die Dauer von dreißig Tagen den Widerspruch zum Vorherigen/den Widerruf des Widerspruchs zum Vorherigen äußern, beginnend mit dem 18. Geburtstag.
Diese beiden Personenkategorien können dieses Recht jedoch nur persönlich bei den Verwaltungsschaltern der obgenannten Gesundheitssprengel des Südtiroler Sanitätsbetriebes wahrnehmen.
Hinsichtlich allgemeiner Informationen zum Widerspruch zum Vorherigen können sich die Bürgerinnen und Bürger an die grüne Nummer 840 002 211 wenden, welche von Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und am Donnerstagnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:30 aktiv ist. Es wird darauf hingewiesen, dass unter dieser Telefonnummer keine Hilfestellungen bei technischen Problemen mit dem Online-Dienst des Systems Gesundheitskarte gegeben werden
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Amt für Gesundheitssteuerung
Adresse: Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: 0471 41 80 50
0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: https://gesundheit.provinz.bz.it/de/
Parteienverkehr:
Montag,
Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 13.00 Uhr, 14.00 - 17.30 Uhr
Formulare und Anlagen
- Elektronische Gesundheitsakte (EGA)
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- Elektronische Gesundheitsakte (EGA)
- Informationsmaterial
Formulare
Anlagen
- Informationen betreffend die Elektronische Gesundheitsakte
(326 KB) - Häufig gestellte Fragen (FAQ)
(417 KB) - Stellungnahme vom 11.01.2021 der Behörde für den Schutz personenbezogener Daten “Fascicolo sanitario elettronico: nessuna scadenza per l’inserimento dei dati”
(38 KB)
- Elektronische Gesundheitsakte
- Beschluss 949/2018 - Umsetzung der Elektronischen Gesundheitsakte (EGA) in Südtirol