Befreiung der Kostenbeteiligung für Patienten mit schweren neurologischen Beeinträchtigungen

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Mit Umsetzung des Beschlusses der Landesregierung N. 408 vom 9.6.2020 können die gesetzlichen Vertreter von Patienten mit anerkannten schweren neurologischen Beeinträchtigungen nun um umfangreiche finanzielle Unterstützung bei der stationären Aufnahme in Pflegeeinrichtungen ansuchen.

Der Beschluss der Landesregierung sieht rückwirkend bis April 2017 eine Befreiung der Kostenbeteiligung für Menschen mit anerkannten schweren neurologischen Beeinträchtigungen vor, die eine stationäre intensive Behandlung benötigen. Die Kosten übernimmt nun der Südtiroler Gesundheitsdienst.

Vom Südtiroler Sanitätsbetrieb wurden nun die Modalitäten für die Antragstellung festgelegt und die Organe für Antrags- und Rekurs-Behandlung geschaffen.

Zugangsvoraussetzungen

Patienten und Patientinnen mit folgenden Krankheitsbildern sind antragsberechtigt: vegetativer Zustand, Zustand des Mindestbewusstseins, akinetischer Mutismus und Locked-In-Syndrom.

Der Antrag ist via E-Mail an suac@sabes.it zu richten oder an die zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) bewertung.valutazione@pec.sabes.it

Empfänger ist in beiden Fällen das Sekretariat der einheitlichen Anlaufstelle für Pflege und Betreuung und der multidimensionalen Bewertungseinheit (SUAC – UVM) mit Sitz Loew Cadonna Platz 12, 39100 Bozen.

Die multidimensionale Bewertungseinheit, die den Antrag behandelt, ist besetzt mit Neurologen, Geriatern, Physiatern, Krankenpflegern und Sozialassistenten. Nach 12 bis 18 Monaten wird eine zweite Bewertung durchgeführt.

Notwendige Dokumente

Der Antrag auf „klinische Einstufung eines Patienten mit schwerer und irreversibler neurologischer Beeinträchtigung“ muss Folgendes beinhalten:

  • Formular für den Antrag auf "klinische Einstufung eines Patienten mit schwerer und irreversibler neurologischer Beeinträchtigung"(in allen Teilen ausgefüllt)
     
  • Untersuchungsbericht eines Neurologen (erwachsener Patient) oder Untersuchungsbericht eines Kinderneurologen/Neuropsychiaters (pädiatrischer Patient) des nationalen Gesundheitsdienstes

Kosten

Die Kosten übernimmt nun der Südtiroler Gesundheitsdienst.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Beschluss der Landesregierung N. 408 vom 9.6.2020.

Weitere Informationen

Wird der Antrag abgelehnt, kann vorzugsweise via E-Mail unter  rekurse.ricorsi@sabes.it Rekurs eingereicht werden. Dafür steht auch eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) zur Verfügung: rekurse.ricorsi@pec.sabes.it

Auch kann der Rekurs direkt am Schalter der Kommission für Rekurse eingereicht werden Infos: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1001981).

Die notwendigen Dokumente für einen Rekursantrag stehen unter folgendem Link zur Verfügung: http://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1001981.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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