Ticketbefreiung aus Einkommensgründen

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Laut den nationalen Bestimmungen und den Landesbestimmungen haben einige Bürgerinnen und Bürger Anrecht auf eine Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgabe aus Einkommensgründen.

Die in Südtirol wohnhaften Personen können sich an den jeweiligen Sprengel wenden um: 

  • eine Eigenerklärung auszufüllen, wenn sie Anrecht auf eine Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen haben;
  • sich die für sie aktiven Befreiungen von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen erkundigen;
  • eine auf sie laufende Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen schließen, wenn ihr Anrecht auf Befreiung erlischt oder es nicht mehr besteht.

E99 - Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe für Bedürftige

Die Feststellung des Anrechts auf Befreiung von der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe für Bedürftige erfolgt über die Dienste für die finanzielle Sozialhilfe, welche eine entsprechende Bescheinigung mit Jahresgültigkeit ab Ausstellungsdatum ausstellen. Diese Bescheinigung muss beim Schalter des Gesundheitssprengels, wo die Eintragung des Befreiungskodex E99 beantragt wird, vorgezeigt werden.

Weitere Informationen zu den Befreiungen von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben sind auf der Seite  "Ticketbefreiung"  abrufbar.

Termine

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Termine einzuhalten.

Notwendige Dokumente

Für die Nutzung dieses Dienstes sind keine besonderen Dokumente erforderlich.

Kosten

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Das System Gesundheitskarte (System GK) ist das System des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, welches gemäß Art. 50 des Gesetzes vom 30. September, Nr. 269, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz vom 24. November 2003, Nr. 326, zum Zwecke der Kontrolle der Gesundheitsausgaben und der Angemessenheit der medizinischen Verschreibungen eingerichtet wurde.

Das Ministerialdekret vom 11. Dezember 2009 regelt die Modalitäten für die Überprüfung und die Kontrolle des Vorhandenseins des Anrechts der Betreuten auf Befreiung von der Beteiligung an den Gesundheitsausgaben aus Einkommensgründen mittels der Unterstützung des Systems GK.

Die Südtiroler Landesregierung hat mit Beschluss Nr. 762 vom 21. Mai 2012 das interministerielle Dekret des Wirtschafts- und Finanzministers und des Ministers für Gesundheit und Sozialwesen vom 11. Dezember 2009 übernommen.

Weitere Informationen

Ministerium für Wirtschaft und Finanzen: Grüne Nummer 800 030 070, aktiv von Montag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

Impressum | Privacy | Cookie
Gemäß der Richtlinie 2009/136/EU teilen wir Ihnen mit, dass diese Webseite eigene technische Cookies und Cookies Dritter verwendet, damit Sie effizient navigieren und die Funktionen der Webseite einwandfrei nutzen können.