Patientenidentifikationsarmband (PIA)

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Für maximale Sicherheit im Krankenhaus!

Laut internationaler Fachliteratur kann die Nutzung eines Patientenidentifikationsarmbandes (PIA) die Sicherheit für die Patienten eines Krankenhauses merklich steigern. Auf dem PIA sind die wichtigsten persönlichen Daten vermerkt, die eine schnelle Identifizierung erlauben. Dies ist eine der effizientesten Methoden, um Fehler aufgrund von Patientenverwechslung zu vermeiden.

Ziel ist, alle Patienten und Patientinnen als „einzigartig“ erkennbar zu machen, egal ob sich diese in einer Abteilung, der Beobachtungsstation oder im Day Hospital befinden. Die korrekte und sichere Feststellung der Identität des Patienten oder der Patientin durch die Mitarbeiter des Gesundheitsbetriebes ist fundamental und sorgt dafür, dass die Patientin oder der Patient die richtige Behandlung erfährt. Das Patientenidentifikationsarmband ist also das richtige Instrument, um Diagnose- und Behandlungsfehlern vorzubeugen.

Das PIA kann aber auch am Anfang einer Patienten-Mitarbeiter-Kommunikation stehen und diese erleichtern. Werden die Daten des PIA durch Abfragen überprüft, erfährt der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin auf diese Weise ganz nebenbei den Namen des Patienten. Damit wird die Kommunikation auf eine persönlichere Ebene gehoben.

Was ist das PIA?

Das Patientenidentifikationsarmband ist ein schmaler Streifen aus Kunststoff, der bequem am Handgelenk getragen werden kann und den jeder Patient erhält. Darauf sind Informationen abgebildet, anhand derer jeder Patient sofort identifiziert werden kann: Name und Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Strichcode. Letzterer ist individuell und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung anhand elektronischer Mittel, z.B. durch Abscannen.

Wer übergibt wann das PIA?

Das PIA wird allen Patientinnen oder Patienten vom zuständigen Krankenhauspersonal bei der Einlieferung in eines der sieben Krankenhäusern des Südtiroler Sanitätsbetriebes übergestreift. In der Regel wird es an einem der beiden Handgelenke angebracht.

Identifizierung der Patientin oder des Patienten

Beim Anbringen des Armbandes und vor wichtigen medizinischen Leistungen werden die darauf vermerkten Daten überprüft. Bei diesem „Check“ wird die Patientin oder der Patient noch einmal nach Vor- und Zunamen und nach dem Geburtsdatum gefragt. Diese Angaben werden dann mit jenem auf dem PIA verglichen.

Besonders in folgenden Fällen wird diese Überprüfung durchgeführt:

  • vor der Verabreichung von Medikamenten oder Transfusionen von Blut oder Blutderivaten
  • vor und nach Operationen
  • bevor der Patient/die Patientin für Behandlungen außerhalb des Krankenhauses dieses verlässt
  • vor einem Transport im Krankenwagen
  • vor jeder Diagnose oder Therapie
  • vor jeder Blutabnahme und jeder anderen Entnahme von Proben zu Untersuchungszwecken

Der Abfragemodus

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss vor der Durchführung einer Dienstleistung jedweder Art den Patienten/die Patientin eindeutig identifizieren. Dies kann „auf Sicht“ geschehen oder anhand eines elektronischen Hilfsmittels, sprich Scanner.

Bei Ersterem wird der Patient/die Patientin nach Namen, Nachnamen und Geburtsdatum gefragt, anschließend wird vom Mitarbeiter/der Mitarbeiterin überprüft, ob die Behandlung oder Therapie tatsächlich mit der für den Patienten/die Patientin vorgesehenen übereinstimmt.

Bei der elektronischen Überprüfung werden die mit dem Scanner ausgelesenen Daten mit den auf dem Armband aufgedruckten verglichen.

Was sollen die Patienten/Patientinnen tun?

Die Patienten und Patientinnen können aktiv zur Sicherheit beitragen, indem sie:

  • die auf dem Patientenidentifikationsarmband vermerkten Daten auf ihre Richtigkeit überprüfen
  • das PIA während des gesamten Krankenhausaufenthalts am Handgelenk tragen (das Armband ist wasserbeständig und unempfindlich gegenüber Desinfektionsmitteln)
  • jedes Mal, wenn sie danach gefragt werden, ihren Namen und ihr Geburtsdatum nennen

Privacy

Selbstverständlich wird auch beim PIA die Privatsphäre der betroffenen Person geschützt. Der Patient oder die Patientin muss sein/ihr Einverständnis geben, bevor das PIA übergestreift wird. Auf dem Armband selbst werden ausschließlich meldeamtliche Daten vermerkt, die nur aus großer Nähe ablesbar sind.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen und die Kontaktdaten sind in der Broschüre der Informationskampagne zu finden (siehe Formulare und Anlagen).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840 002 211 Amt für Bürgeranliegen

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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