Die sportmedizinische Eignungsuntersuchung

Allgemeine Beschreibung

Der Schutz und die Förderung der Gesundheit sind im Sport wesentlich. Aus diesem Grund gibt es die gesetzlich verpflichtenden sportmedizinischen Untersuchungen.

Dies bedeutet, dass Sportler ab einem vom jeweiligen Fachsportverband festgelegten Alter eine gesetzlich verpflichtende sportärztliche Visite absolvieren müssen, sofern sie eine Sportart wettkampfmäßig (Meisterschaften, Turniere, etc.) betreiben.

Sportler, welche die vom Fachsportverband vorgeschriebene Altersgrenze (z.B. 12 Jahre für Fußballer) noch nicht erreicht haben und somit laut Fachsportverband die Sportart nicht wettkampfmäßig ausüben, müssen eine sogenannte Tauglichkeitsbescheinigung vorweisen. Diese kann entweder vom Kinderarzt oder vom jeweiligen Vertrauensarzt durchgeführt werden. Untersuchungen beim Kinderarzt (sofern es sich nicht um einen Privatarzt handelt) werden kostenlos durchgeführt. 

Alle sportärztlichen Zeugnisse sind auch als ärztliche Zeugnisse für den Nichtleistungssport gültig, und zwar für alle Sportdisziplinen, also unabhängig von der Sportdisziplin für die sie ursprünglich ausgestellt wurden.


Wer darf die sportmedizinische Visite durchführen?

Die sportärztliche Visite in Südtirol darf von Sportärzten, die im nationalen Register eingetragen sind, durchgeführt werden. Außerdem dürfen diese Visiten nur in den von der Provinz Südtirol akkreditierten Strukturen durchgeführt werden.
Konkret bedeutet dies, dass die sportärztlichen Visiten aktuell nur

durchgeführt werden dürfen. 

Sportärztliche Visiten und Zeugnisse, die von privaten Sportärzten in Südtirol durchgeführt und ausgestellt werden, die nicht in den oben genannten akkreditierten Kliniken/Ambulatorien arbeiten, sind ungültig. Auch Sportärzte, die in das nationale Register eingetragen sind und außerhalb der Provinz Bozen tätig sind, dürfen in Südtirol keine sportmedizinische Untersuchung durchführen. Wohl aber können die Sportler selbst die Untersuchung in einer anderen italienischen Provinz durchführen lassen.
 

VORMERKUNGEN: ausschliesslich über die Landesweite einheitliche Vormerkstelle (ELVS), und zwar unter der Tel.: 100 100 (mit der jeweiligen Bezirksvorwahl 0471, 0472, 0473 oder 0474). Auch über E-Mail ist eine Vormerkung möglich: vormerkungen@sabes.it.


Weitere Infos finden Sie unter:

Zugangsvoraussetzungen

Nur mit Vormerkung: Tel. (0471, 0472, 0473, 0474) 100 100 - Landesweite einheitliche Vormerkstelle (ELVS) oder über die E-Mail vormerkungen@sabes.it.

Eignungsuntersuchung Wettkampfsport: Mit Anfrage (ausgefüllt und unterschrieben) des jeweiligen Sportvereins (Minderjährige und Menschen mit Behinderung sind ticketbefreit, alle anderen bezahlen den Ticket-Preis) oder ohne Anfrage des Sportvereins (in diesem Falle ist der vollständige Preis zu entrichten).

Eignungsuntersuchung NICHT-Wettkampfsport: Prinzipiell erfolgt die Ausstellung dieser Zeugnisse über den Basis-Kinderarzt bzw. den Hausarzt. In der Sportmedizin ist der vollständige Preis zu entrichten.

Notwendige Dokumente

  • Gültiger Ausweis mit Lichtbild sowie Gesundheitskarte
  • Gesuchsformular für die sportmedizinische Wettkampfeignungsvisite (Unterschrift des Präsidenten/der Präsidentin des Sportvereins, mit Stempel versehen) - berechtigt den Athleten, die Athletin die Visite zum Tickettarif durchzuführen
  • Ausgefüllter Anamnese-Fragebogen (bei Minderjährigen von einem Elternteil unterschrieben)
  • Medizinische Dokumentation über bestehende oder durchgemachte Erkrankungen sowie über notwendige Medikamenteneinnahmen (falls vorhanden)

Nach Möglichkeit sollte auch der Morgen-Urin in einer dafür vorgesehenen Prouvette bereits mitgebracht werden (bei Nachmittagsvisiten nur wenn eine zwischenzeitliche Lagerung im Kühlschrank garantiert ist). Eine Harnentnahme ist auch vor Ort noch möglich.

Kosten

  • Die Leistungen werden für alle Ansässigen der Autonomen Provinz Bozen erbracht, d.h. mit Bezahlung des Tickets, außer für Ticketbefreite. Um Anspruch auf die Ticketleistung für die sportmedizinische Wettkampf-Eignungsvisite zu haben, muss man in einem vom CONI anerkannten Sportverein eingeschrieben sein und die Anfrage des Sportvereins für Ausstellung/Erneuerung der Sport-Wettkampfeignung haben (siehe Formular in Dokumente).
  • Dies gilt auch für Nicht Ansässige in der Autonomen Provinz Bozen < 18 Jahren, sie sind ticketbefreit, sofern sie in einem vom CONI anerkannten Sportverein eingeschrieben sind und die Anfrage des Sportvereins für Ausstellung/Erneuerung der Sport-Wettkampfeignung haben
  • Sportler ohne Einschreibung in einem Sportverein und/oder ohne Anfrage des Sportvereins für Ausstellung/Erneuerung der Sport-Wettkampfeignung müssen für die Leistung den Privattarif bezahlen, auch wenn sie < 18 Jahre sind.
  • Nicht Ansässige der Autonomen Provinz Bozen > 18 Jahre müssen für die Leistung den Privattarif bezahlen, dies gilt auch für Sportler mit Behinderung.

Außerdem weist man darauf hin, dass für die interregionale Mobilität in der Sanität die Ansässigkeit und nicht das Domizil ausschlaggebend sind.

Weitere Informationen

Nach abgelaufener COVID Erkrankung werden Athleten gemäß den Protokollen der FMSI beurteilt - nähere Infos dazu finden sie auch auf der Seite der Provinz Bozen - Link COVID - Sicherheitsmaßnahmen im Sport (provinz.bz.it)

Sportmedizin - Dokumente und Boschüren - siehe Downloads

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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