Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen

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Allgemeine Beschreibung

Die Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen erfolgt an einem festgelegten Tag/Zeitraum (letzter Mittwoch des Monats; bei einem Feiertag der darauffolgende Werktag) unter Angabe der Differenz (in Tagen) zwischen dem zugewiesenen Datum der Leistungserbringung (Termin) und dem Datum der Vormerkung. Die hier publizierten Vormerkzeiten können sich deshalb nach der Veröffentlichung nach oben oder unten verändern.

Dringende Leistungen werden sofort garantiert!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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