Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen
Allgemeine Beschreibung
Die Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen erfolgt an einem festgelegten Tag/Zeitraum (letzter Mittwoch des Monats; bei einem Feiertag der darauffolgende Werktag) unter Angabe der Differenz (in Tagen) zwischen dem zugewiesenen Datum der Leistungserbringung (Termin) und dem Datum der Vormerkung. Die hier publizierten Vormerkzeiten können sich deshalb nach der Veröffentlichung nach oben oder unten verändern.
Dringende Leistungen werden sofort garantiert!
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Erhebung der Wartezeiten für aufschiebbare, nicht-dringende Gesundheitsleistungen