Betrieblicher Dienst für Genetische Beratung

Allgemeine Beschreibung

Der Dienst führt genetische Beratungen und Blutentnahmen für genetische Tests durch. Im Dienst befindet sich außerdem das Landes-Koordinationszentrum für Seltene Krankheiten.

  • Die genetische Beratung wird vom ärztlichen Personal mit Hilfe des Pflegepersonals durchgeführt. Sie richtet sich an Menschen, die von einer genetischen Krankheit betroffen sind und deren Familienangehörige sowie an jene Personen, bei denen ein Verdacht auf eine genetische Krankheit besteht.
  • Das Koordinationszentrum für seltene Krankheiten verfolgt die Aufgabe, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Angehörigen der Gesundheitsberufe Informationen und Orientierungshilfen, im Netzwerk mit den Diensten für seltene Krankheiten, zu liefern und es verwaltet das Landesregister der Seltenen Krankheiten.

Zugangsvoraussetzungen

Ohne Bewilligung (die benötigten Bewilligungen werden direkt von den Ärzten des Dienstes, entsprechend den erbrachten Leistungen, ausgestellt). Nur bei Anfragen für eine onko-genetische Beratung für Patienten mit BRCA-assoziierten Tumoren, wird für den Zugang zum Dienst eine Online-Verschreibung für „genetische Erstvisite“ (Codex 89.7_23) mit dem Befreiungscodex für eine onkologische Erkrankung „048“ benötigt, die von einem Facharzt ausgestellt wurde.

Notwendige Dokumente

Für eine genetische Beratung:

  • anagraphische Daten;
  • wenn möglich genealogische Informationen über mindestens drei Generationen, ausgehend vom "Indexpatient" (erstes betroffenes Familienmitglied, von dem die Anfrage einer Beratung ausgeht);
  • Kopien der klinischen verfügbaren Dokumentation (Befunde von Fachvisiten, Entlassungsberichte von Krankenhausaufenthalten, Laborbefunde oder diagnostische Bildbefunde).

Kosten

Für die Bewohner von Südtirol sind alle Beratungen, einschließlich jener für den Gentest erforderlichen, kostenlos.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

BLR 1069/1999.
Amtsblatt der Republik Italien, Nr. 224 vom 23.09.2004.
Ministerialkommissionsbericht für medizinische Genetik des nationalen Gesundheitsdienstes vom 18.12.2008.
Abkommen zwischen dem Staat, den Regionen und den Autonomen Provinzen von Trient und Bozen Nr. 241 vom 2009.
BLR 2439/2007.
BLR 4471/2007.
BLR 1902/2008.
BLR 357/2021.
Operative Richtlinie des Betriebes 6757/2023

Weitere Informationen

Genetischer Beratungsdienst Südtiroler Sanitätsbetrieb
Europaallee 31, 6. Stock
39100 Bozen
Vormerkungen: Tel. 0471 435 203, Montag-Donnerstag, 14:00-16:00 Uhr

Sekretariat: Montag-Donnerstag, 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr; Freitag 08:00-12:00 Uhr
Tel. 0471 437 100
E-Mail: genet@sabes.it

Koordinationszentrum des Landesnetzes für Seltene Krankheiten
Sekretariat: Montag-Freitag, 08:00-12:00 Uhr;
Tel. 0471 437109
E-Mail: seltenekrankheitenBZ@sabes.it
Seltene Krankheiten | Gesundheitsbeobachtung | Landesverwaltung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Portal für Seltene Krankheiten in Südtirol
Medizinische Versorgung | Rare (rare-bz.net)

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

E-Mail: genet@sabes.it Genetischer Beratungsdienst Südtiroler Sanitätsbetrieb
seltenekrankheitenBZ@sabes.it Koordinationszentrum des Landesnetzes für Seltene Krankheiten

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

Parteienverkehr:

Montag-Donnerstag, 08:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr; Freitag, 08:00-12:00 Uhr

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