Teilweise Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb gewährt für Hausgeburten eine teilweise Rückvergütung der Kosten. Die Landesregierung legt die Bedingungen und die Höhe der Rückvergütung fest.

Zugangsvoraussetzungen

  • Die Antragstellerin muß in der Provinz Bozen wohnhaft und im Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.
  • Die Hebamme muß eine Erklärung gemäß beiliegendem Vordruck abgeben, daß die Geburt zu Hause stattgefunden hat;
  • Die Leistungen müssen von freiberuflichen Hebammen mit entsprechendem Befähigungsnachweis erbracht werden;
  • Die Anträge müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt, gemäß hier zugänglichem Vordruck, eingereicht werden;

Notwendige Dokumente

Die Antragstellerin muß das auf dieser Seite erhältliche Formular ausfüllen und zusammen mit der Erklärung der Hebamme und der bezahlten, originalen Rechnung beim Gesundheitssprengel abgeben.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

LANDESGESETZ vom 18. August 1988, Nr. 33, Artikel 21, Absatz 3

Beschluss der Landesregierung Nr. 3322 vom 24.09.2001 (und nachfolgende Änderugen und Ergänzungen)

Weitere Informationen

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel

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