Teilweise Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten
Allgemeine Beschreibung
Der Südtiroler Sanitätsbetrieb gewährt für Hausgeburten eine teilweise Rückvergütung der Kosten. Die Landesregierung legt die Bedingungen und die Höhe der Rückvergütung fest.
Zugangsvoraussetzungen
- Die Antragstellerin muß in der Provinz Bozen wohnhaft und im Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.
- Die Hebamme muß eine Erklärung gemäß beiliegendem Vordruck abgeben, daß die Geburt zu Hause stattgefunden hat;
- Die Leistungen müssen von freiberuflichen Hebammen mit entsprechendem Befähigungsnachweis erbracht werden;
- Die Anträge müssen innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt, gemäß hier zugänglichem Vordruck, eingereicht werden;
Notwendige Dokumente
Die Antragstellerin muß das auf dieser Seite erhältliche Formular ausfüllen und zusammen mit der Erklärung der Hebamme und der bezahlten, originalen Rechnung beim Gesundheitssprengel abgeben.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
LANDESGESETZ vom 18. August 1988, Nr. 33, Artikel 21, Absatz 3
Beschluss der Landesregierung Nr. 3322 vom 24.09.2001 (und nachfolgende Änderugen und Ergänzungen)
Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Teilweise Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten
Antrag um teilweise Vergütung von Hausgeburt