Vergütung von Ausgaben für orthodontische und kieferorthopädische Prothesen und Orthesen von Menschen mit Behinderung

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Allgemeine Beschreibung

Das Land Südtirol vergütet zur Gänze oder teilweise die Ausgaben für den Kauf und die Anbringung von orthodontischen und kieferorthopädischen Prothesen und Orthesen von Personen mit einer Behinderung im Kiefer- und Gesichtsbereich, sofern sie notwendig sind, um die Mund- und Kieferpartien aus anatomischer und funktioneller Sicht wiederherzustellen, und zwar sowohl im Hinblick auf die Stimmerzeugung als auch auf die Kau- und Verdauungsfunktion.

Zugangsvoraussetzungen

Die Erstattung der Ausgaben betreffen Menschen mit Behinderung mit Krankheiten, die im Punkt 2) des hier abrufbaren Anhangs A) des Beschlusses der Landesregierung vom 30.09.2013, Nr. 1414, aufgelistet sind.

Für jede Behandlung ist vor dem Kauf oder der Anbringung der Prothese oder Orthese beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ein gesondereter Antrag zu stellen.

Notwendige Dokumente

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

a) Verschreibung eines angestellten oder vertragsgebundenen Facharztes oder einer Fachärztin der kieferorthopädischen Chirurgie oder Zahnheilkunde/Odontostomatologie des Betriebs, mit genauer Angabe einer der Erkrankungen (laut Punkt 2 des Beschluss vom 30.09.2013, Nr. 1414),

b) mindestens zwei detaillierte Kostenvoranschläge mit entsprechender Diagnose und Angabe der Behandlungsdauer,

c) für Personen, die ein Trauma erlitten haben oder einem chirurgischen Eingriff unterzogen wurden: Unterlagen betreffend das im Gesichtsbereich erlittene Trauma oder den Eingriff infolge neoplastischer Erkrankung im kieferorthopädischen Bereich.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Beschluss der Landesregierung vom 30. September 2013, Nr. 1414 "Richtlinien für die Erstattung der von Menschen mit Behinderung getätigten Ausgaben für orthodontische und kieferorthopädische Prothesen und Orthesen"

Dekrets des Landeshauptmanns vom 11. Jänner 2011, Nr. 2

Landesgesetz vom 29. Juli 1992, Nr. 30

Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7

Weitere Informationen

Die Ausgaben für den Kauf und die Anbringung von orthodontischen und kieferorthopädischen Prothesen und Orthesen werden erstattet, sofern sie zuvor vom Betrieb genehmigt wurden.

Der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag muss mindestens 200,00 Euro ausmachen.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.

Website:

Für weitere Informationen bitten wir Sie, die Webseite der für diesen Dienst zuständigen Institution zu besuchen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel

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