Beitrag für Personen die an Mukoviszidose erkrankt sind
Allgemeine Beschreibung
Menschen, die an Mukoviszidose leiden, können beim Südtiroler Santiätsbetrieb einen Antrag auf Auszahlung eines monatlichen Pauschalbetrages für physiotherapeutische Leistungen, die zu Hause von Freiberuflern, Angehörigen oder von den Patienten/ Patientinnen selbst durchgeführt werden, einreichen.
Zugangsvoraussetzungen
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
- Erkrankung an Mukoviszidose;
- Aufwand an physiotherapeutischer Therapie von mindestens zwei Stunden täglich, der aus dem vom Referenzzentrum ausgestellten Behandlungsplan hervorgeht;
- Nicht-Erreichen der Voraussetzungen für die erste Pflegestufe gemäß Artikel 8 des Landesgesetzes vom 12. Oktober 2007, Nr. 9 i.g.F. oder Bevorzugung des gegenständlichen Beitrags gegenüber dem Pflegegeld.
Notwendige Dokumente
- Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines Behandlungsplans, die vom Referenzzentrum für Mukoviszidose an der Universität Verona oder vom Referenzzentrum an der Universität Innsbruck beziehungsweise von einem anderen vom Land Südtirol anerkannten Referenzzentrum für Cystische Fibrose ausgestellt werden müssen;
- Aus dem Behandlungsplan muss hervorgehen, dass der Therapieaufwand mindestens zwei Stunden täglich umfasst.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7
- Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2023, Nr. 1132 "Richtlinien für die Zuerkennung eines Beitrags an Personen, die an Mukoviszidose erkrankt sind"
Weitere Informationen
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsdienste der Gesundheitssprengel.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel Die Gesundheitssprengel in Südtirol
Formulare und Anlagen
- Beitrag an Personen die an Mukoviszidose erkrankt sind