Kinderarzt/ärztin - Wahl und Widerruf
Allgemeine Beschreibung
Sie können für minderjährige Kinder jene Kinderärztin oder Kinderarzt des eigenen Einzugsgebietes wählen, welche nicht bereits die vorgesehene Höchstanzahl an Betreuten erreicht haben. Das Verzeichnis liegt bei den Verwaltungsämtern der Sprengelsitze auf.
Für die Wahl oder der Widerruf des Arztes bzw. der Ärztin für Allgemeinmedizin gibt es zwei Möglichkeiten:
- Über die Elektronische Gesundheitsakte in myCIVIS: klicken Sie hierfür auf den Button „Zum Online-Dienst in myCIVIS“ am Anfang oder Ende dieser Seite. Der Zugriff auf den Online-Dienst ist nur mit SPID, elektronischer Identitätskarte (CIE) oder Bürgerkarte möglich. Weitere Infos dazu erhalten Sie im Hilfebereich von myCIVIS.
- An den Verwaltungsschaltern der Gesundheitssprengel.
Sie können die Eintragung jederzeit widerrufen und eine Neue vornehmen. Auch der Arzt/die Ärztin können die Betreuten abweisen, sollte eine Störung des Vertrauensverhältnisses bestehen. Die Eintragung, der Widerruf und der Wechsel kann von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter bei den Verwaltungsschaltern des Gesundheitssprengels, mit E-Mail unter Beilage der Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes eines Erziehungsberechtigten oder über den Online-Dienst in myCIVIS durchgeführt werden.
Die Beibehaltung des Kinderarztes bis zum 16. Lebensjahr kann im 14. Lebensjahres bzw. ab Erhalt des Briefes Arztwahl vor dem 14. Lebensjahr, beantragt werden (dies nur im Falle von chronischen Pathologien oder Behinderungen) siehe Formulare.
Sie möchten einen Arzt bzw. eine Ärztin für Allgemeinmedizin wählen oder widerrufen? Über diesen Link gelangen Sie zum Dienst für die Wahl un den Widerruf Arzt/ärztin für Allgemeinmedizin.
Zugangsvoraussetzungen
Minderjährige die im Verzeichnis der betreuungsberechtigten Personen eingetragen sind.
Termine
Die Beibehaltung bis zum 16. Lebensjahr kann vor Erreichen des 14. Lebensjahres beantragt werden (im Falle von chronischen Pathologien oder Behinderungen).
Notwendige Dokumente
Für die Wahl im Sprengel
- gültigen Ausweis
Für die Online-Wahl des Kinderarztes
- SPID (Öffentliches System für die digitale Identität), erste Sicherheitsebene oder die aktivierte Bürgerkarte.
Mittels E-Mail
- gültigen Ausweis
Für die Beibehaltung des/der Kinderarztes/Kinderärztin:
- ärztliche Bescheinigung der chronischen Pathologie oder der dokumentierten Behinderung.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Parteienverkehr:
Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel
Formulare und Anlagen
- Online-Wahl Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin und Kinderarzt/ärztin
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