Zöliakie - Ausgabe von glutenfreien Produkten

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Allgemeine Beschreibung

Personen mit Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) können bei den Apotheken oder bei ermächtigten Handelsbetrieben kostenlos (zu Lasten des Landesgesundheitsdienstes) glutenfreie Lebensmittel beziehen. Den Anspruchsberechtigten wird der monatliche Betrag über das elektronische Erfassungssystem automatisch gutgeschrieben (siehe weitere Informationen).

Die digitalen Gutscheine können nur für den Ankauf von Produkten verwendet werden, die gemäß Artikel 7 des Ministerialdekrets vom 8. Juni 2001, in geltender Fassung, im nationalen Register eingetragen sind.

Zugangsvoraussetzungen

Anspruchsberechtigt auf den kostenlosen Erhalt von glutenfreien Lebensmitteln sind Zöliakiekranke, welche in den Landesgesundheitsdienst eingetragen sind und den Wohnsitz in der Provinz Bozen oder im Ausland haben.

Für Personen, welche den Wohnsitz außerhalb der Provinz Bozen haben, besteht Anrecht, wenn der für den Wohnsitz zuständige Sanitätsbetrieb vorab eine Genehmigung erteilt hat.

Notwendige Dokumente

  • Gesundheitskarte mit Mikrochip und dem persönlichen Zöliakiecode
  • Web-App "GFREE"

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

  • Gesetz Nr. 123/2015
  • Landesgesetz Nr. 4/2015
  • Ministerialdekrets vom 8. Juni 2001, in geltender Fassung
  • Ministerialdekret vom 10. August 2018
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 62/2019
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 763/2020
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 667/2022

Weitere Informationen

Monatlicher Höschstbetrag für den kostenlosen Erhalt von glutenfreien Produkten:

Männer           Frauen            Alterkategorie

56 €                   56 €                6 Monate - 5 Jahre
70 €                   70 €                6 - 9 Jahre
100 €                 90 €                10 - 13 Jahre
124 €                 99 €                14 - 17 Jahre
110 €                 90 €                18 - 59 Jahre
89 €                   75 €                > = 60 Jahre

Verzeichnis der mit dem Sanitätsbetrieb vertragsgebundenen Betriebe:

  • GlutenFreeWorld (Bozen)
  • ParaApotheke Miavitas (Eppan)
  • Aspiag ( Filialen in: Bozen, Leifers, Eppan, Auer, Neumarkt, St. Ulrich, St. Christina, Meran, Lana, Schlanders, Klausen, Brixen, Milland, Sterzing, Bruneck, St. Lorenzen, Stern)
  • Despar Pinggera (Schluderns)
  • Naturalia (Bozen, Meran)

Hier gelangen Sie zum Nationalen Register für glutenfreie Lebensmittel

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel Die Gesundheitssprengel in Südtirol

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