Anspruch auf eine geplante Behandlung - Vordruck S2
Allgemeine Beschreibung
Mithilfe des Vordrucks S2 kann eine Person, die in einem EU-Land versichert ist, ihren Anspruch auf eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, sowie in Großbritannien, Liechtenstein, Island, Norwegen oder in der Schweiz beantragen.
Sollten Sie sich in ein anderes Land begeben, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen, werden die dafür anfallenden Kosten nur dann von Ihrem Krankenversicherungsträger übernommen, wenn Sie von diesem vorher eine entsprechende Genehmigung eingeholt haben.
Eine geplante Behandlung im Ausland ist nur möglich, wenn es nicht möglich ist, die Leistung in Italien rechtzeitig und in einer dem klinischen Fall angemessenen Form zu erhalten.
Dies muss von einem Facharzt bzw. einer Fachärztin des Sanitätsbetriebes bescheinigt und begründet werden, der/die im klinischen Bericht angibt, dass sich der Patient oder die Patientin ins Ausland begeben muss (mit Angabe des Behandlungsortes), da eine Behandlung oder ein Eingriff in Italien nicht möglich ist.
Zugangsvoraussetzungen
Alle Bürger welche im Gesundheitssystem eingeschrieben sind.
Den Vordruck S2 müssen Sie bei dem Krankenversicherungsträger an Ihrem Wohnort beantragen.
Der Vordruck S2 muss vorliegen, bevor Sie zu Ihrer geplanten Behandlung abreisen.
Sie müssen den Vordruck S2 dem in Betracht kommenden Krankenversicherungsträger in dem Land vorlegen, in dem die geplante Behandlung durchgeführt wird.
Der Antrag S2 für eine Geburt im Ausland wird nur in 3 Ausnahmefällen ausgestellt:
- wenn sich die Frau zum Ehepartner ins Ausland begibt
- wenn die Frau zur Entbindung ins Heimatland geht
- wenn die Frau mit Studienstipendium im Ausland ist
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
- Regolamenti di sicurezza sociale CE n. 883 del 29 aprile 2004 e n. 987 del 16 settembre 2009
- Antrag für Geburt im Ausland S2 (ex E112) - Rundschreiben des Gesundheitsministeriums Prot. 1000/II/4652 vom 23.12.96
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen kann der eigene Gesundheitssprengel kontaktiert werden.
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it/de/gesundheitssprengel Öffnungszeiten der territorial zuständigen Gesundheitssprengel
Formulare und Anlagen
- Anspruch auf eine geplante Behandlung - Vordruck S2