Gewährung von Diätprodukten und Ersatznahrung für Muttermilch

Hier die Formulare zum Herunterladen

Allgemeine Beschreibung

Für Personen mit folgenden Krankheitsbildern übernimmt der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Kosten für diätetische Produkte :

  • Personen mit angeborenen Stoffwechselerkrankungen;
  • Personen mit chronischer Nephropatie;
  • Personen mit zystischer Pankreasfibrose;
  • Ersatznahrung der Muttermilch für Babys von HIV-positiven Müttern.
  • Personen mit Zöliakie (siehe eigene Dienstleistung)

Zugangsvoraussetzungen

1) bei angeborenen Stoffwechselerkrankungen:

  • ​Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
  • Feststellung der Diagnose und Verschreibung durch den Facharzt oder die Fachärztin für maximal 1 Jahr;
  • Ermächtigungsausweis vom Sanitätsbetrieb (wird beim Schalter des zuständigen Gesundheitssprengels beantragt und ausgestellt anhand der Verschreibung des Facharztes oder der Fachärztin);
  • Monatliche Verschreibung der diätetischen Produkte durch den Arzt oder die Ärztin für Allgemeinmedizin oder dem Kinderarzt oder die Kinderärztin freier Wahl (gemäß Ermächtigungsausweis);
  • Abholung der Produkte in der Apotheke unter Vorlage des Ermächtigungsausweises (Abgabe der Monatsetikette und des Rezepts des/der Kinderarztes/in freier Wahl oder des Arztes bzw. der Ärztin für Allgemeinmedizin)

2) bei chronischer Nephropatie:

  • Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
  • Feststellung der Diagnose durch den Nephrologen oder die Nephrologin, welche beim Landesgesundheitsdienst angestellt ist; diese Ärzte verschreiben auch die diätetischen Produkte für die Betroffenen (maximale Gültigkeit der Verschreibung 12 Monate);
  • Der Ermächtigungsausweis wird beim Schalter des zuständigen Gesundheitssprengels beantragt und ausgestellt;
  • Die diätetischen Produkte werden den Betroffenen im Rahmen einer monatlichen Höchstausgabe von 70 Euro gewährt.

3) bei zystischer Pankreasfibrose:

  • Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
  • Feststellung der Diagnose vom Facharzt oder der Fachärztin;
  • Verschreibung der diätetischen Produkte durch den Facharzt oder die Fachärztin vom Südtiroler Sanitätsbetrieb;
  • Die Produkte sind bei den Krankenhausapotheken erhältlich;

4) um die Ersatznahrung für Muttermilch zu erhalten:

  • Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
  • Feststellung der Diagnose vom Facharzt oder von der Fachärztin;
  • Verschreibung der Ersatznahrung durch den Facharzt oder die Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebes ausgestellt. Auf dem Rezept muss der Hinweis "zu Lasten des Gesundheitsdienstes" angebracht sein;
  • Anrecht bis zum Erreichen des 6. Lebensmonats des Kindes.

5) bei Zöliakie: siehe eigene Dienstleistung

Notwendige Dokumente

Zu den Punkten 1) - 3):

Jährliche Verschreibung durch den Facharzt oder die Fachärztin vom Südtiroler Sanitätsbetrieb und zusätzlich die monatliche Verschreibung durch den Arzt für Allgemeinmedizin / Kinderarzt freier Wahl; Ermächtigungsausweis durch den Sanitätsbetrieb, welcher vom Verwaltungsdienst des zuständigen Gesundheistssprengels ausgestellt wird;

Für die Ersatznahrung für Muttermilch genügt die Verschreibung durch den Facharzt vom Südtiroler Sanitätsbetrieb.

Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen

Beschluss der Landesregierung vom 01.10.2001, Nr. 3423

Beschluss der Landesregierung vom 08.05.2018, Nr. 416

Mitteilung der Sanitätsdirektion 2004

Weitere Informationen

Link: Gesamtstaatliches Verzeichnis der diätetischen Produkte (nur in italienischer Sprache)

Zuständige Einrichtung

Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb

Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen

Telefon: 840002211

PEC: admin@pec.sabes.it

Website: https://www.sabes.it

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