Gewährung von Diätprodukten und Ersatznahrung für Muttermilch
Allgemeine Beschreibung
Für Personen mit folgenden Krankheitsbildern übernimmt der Südtiroler Sanitätsbetrieb die Kosten für diätetische Produkte :
- Personen mit angeborenen Stoffwechselerkrankungen;
- Personen mit chronischer Nephropatie;
- Personen mit zystischer Pankreasfibrose;
- Ersatznahrung der Muttermilch für Babys von HIV-positiven Müttern.
- Personen mit Zöliakie (siehe eigene Dienstleistung)
Zugangsvoraussetzungen
1) bei angeborenen Stoffwechselerkrankungen:
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
- Feststellung der Diagnose und Verschreibung durch den Facharzt oder die Fachärztin für maximal 1 Jahr;
- Ermächtigungsausweis vom Sanitätsbetrieb (wird beim Schalter des zuständigen Gesundheitssprengels beantragt und ausgestellt anhand der Verschreibung des Facharztes oder der Fachärztin);
- Monatliche Verschreibung der diätetischen Produkte durch den Arzt oder die Ärztin für Allgemeinmedizin oder dem Kinderarzt oder die Kinderärztin freier Wahl (gemäß Ermächtigungsausweis);
- Abholung der Produkte in der Apotheke unter Vorlage des Ermächtigungsausweises (Abgabe der Monatsetikette und des Rezepts des/der Kinderarztes/in freier Wahl oder des Arztes bzw. der Ärztin für Allgemeinmedizin)
2) bei chronischer Nephropatie:
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
- Feststellung der Diagnose durch den Nephrologen oder die Nephrologin, welche beim Landesgesundheitsdienst angestellt ist; diese Ärzte verschreiben auch die diätetischen Produkte für die Betroffenen (maximale Gültigkeit der Verschreibung 12 Monate);
- Der Ermächtigungsausweis wird beim Schalter des zuständigen Gesundheitssprengels beantragt und ausgestellt;
- Die diätetischen Produkte werden den Betroffenen im Rahmen einer monatlichen Höchstausgabe von 70 Euro gewährt.
3) bei zystischer Pankreasfibrose:
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
- Feststellung der Diagnose vom Facharzt oder der Fachärztin;
- Verschreibung der diätetischen Produkte durch den Facharzt oder die Fachärztin vom Südtiroler Sanitätsbetrieb;
- Die Produkte sind bei den Krankenhausapotheken erhältlich;
4) um die Ersatznahrung für Muttermilch zu erhalten:
- Eintragung in den Landesgesundheitsdienst;
- Feststellung der Diagnose vom Facharzt oder von der Fachärztin;
- Verschreibung der Ersatznahrung durch den Facharzt oder die Fachärztin des Südtiroler Sanitätsbetriebes ausgestellt. Auf dem Rezept muss der Hinweis "zu Lasten des Gesundheitsdienstes" angebracht sein;
- Anrecht bis zum Erreichen des 6. Lebensmonats des Kindes.
5) bei Zöliakie: siehe eigene Dienstleistung
Notwendige Dokumente
Zu den Punkten 1) - 3):
Jährliche Verschreibung durch den Facharzt oder die Fachärztin vom Südtiroler Sanitätsbetrieb und zusätzlich die monatliche Verschreibung durch den Arzt für Allgemeinmedizin / Kinderarzt freier Wahl; Ermächtigungsausweis durch den Sanitätsbetrieb, welcher vom Verwaltungsdienst des zuständigen Gesundheistssprengels ausgestellt wird;
Für die Ersatznahrung für Muttermilch genügt die Verschreibung durch den Facharzt vom Südtiroler Sanitätsbetrieb.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
Beschluss der Landesregierung vom 01.10.2001, Nr. 3423
Beschluss der Landesregierung vom 08.05.2018, Nr. 416
Mitteilung der Sanitätsdirektion 2004
Weitere Informationen
Link: Gesamtstaatliches Verzeichnis der diätetischen Produkte (nur in italienischer Sprache)
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840002211
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Landesverzeichnis für diätetische Produkte