15.11.2024 14:55 | Südtiroler Sanitätsbetrieb | News
Gesundheitsakte: Bis 17.12. kann Dateneinspeisung widersprochen werden

Wer die persönlichen medizinischen Daten und Dokumente nicht in die eigene Gesundheitsakte einspeisen lassen möchte, kann bis 17. Dezember Widerspruch einlegen - Online oder in Gesundheitssprengeln

Ab kommendem Montag, 18. November besteht erneut die Möglichkeit, gegen die Speisung von medizinischen Dokumenten, die vor dem 19. Mai 2020 digital vom öffentlichen Gesundheitsdienst erstellt wurden, Widerspruch gegen das Vorige einzulegen. Man kann in dieser Zeit auch den vorher geäußerten Widerspruch zum Vorherigen widerrufen. Diese Möglichkeit hatte bereits bis 30. Juni bestanden (LPA hat berichtet). Nun wurde diese Frist bzw. der entsprechende Dienst nochmals auf gesamtstaatlicher Ebene für dreißig Tage, sprich bis 17. Dezember, geöffnet.

Den Widerspruch kann man online über das Portal "System Gesundheitskarte" des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (Webseite ist nur in italienischer Sprache verfügbar) mitteilen. Zudem ist es möglich, den Widerspruch (oder den Widerruf) bei den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel durchzuführen: 

Gesundheitsbezirk Bozen

  • Gesundheitssprengel Gries-Quirein, Bozen
  • Gesundheitssprengel Überetsch, Eppan
  • Gesundheitssprengel Unterland, Neumarkt
  • Gesundheitssprengel Leifers-Branzoll-Pfatten, Leifers
  • Gesundheitssprengel Eggental-Schlern, Karneid
  • Gesundheitssprengel Grödental, St. Ulrich in Gröden

Gesundheitsbezirk Meran

  • Gesundheitssprengel Meran–Umgebung
  • Gesundheitssprengel Lana Umgebung, Lana
  • Gesundheitssprengel Mittelvinschgau, Schlanders
  • Gesundheitssprengel Mals, Mals
  • Gesundheitssprengel Naturns Umgebung, Naturns
  • Gesundheitssprengel Passeiertal, St. Leonhard in Passeier

Gesundheitsbezirk Brixen

  • Gesundheitssprengel Brixen–Umgebung, Brixen
  • Gesundheitssprengel Klausen-Umgebung, Klausen
  • Gesundheitssprengel Wipptal, Sterzing

Gesundheitsbezirk Bruneck

  • Gesundheitssprengel Bruneck-Umgebung, Bruneck
  • Gesundheitssprengel Gadertal, St. Martin in Thurn
  • Gesundheitssprengel Tauferer Ahrntal, Sand in Taufers
  • Gesundheitssprengel Hochpustertal, Innichen

In den Gesundheitssprengeln können alle Widerspruch einlegen, die mit dem 18. November volljährig sind. Sie haben ab ihrem 18. Geburtstag 30 Tage Zeit, diesen Widerspruch oder den Widerruf des Widerspruchs, der vorher von ihren Eltern für sie geäußert wurde, zu machen. Selbes gilt für alle Personen mit einer Steuernummer (oder einem STP-Kodex), die um die Reaktivierung der Betreuung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst ansuchen. Auch sie können innerhalb 30 Tagen ab Reaktivierung den Widerspruch in den Gesundheitssprengeln äußern. Dies betrifft vor allem Bürgerinnen und Bürger, die bisher im Auslandsregister AIRE (Anagrafe Italiani residenti all’estero) eingetragen sind/waren.

Allgemeine Informationen dazu werden auch unter der Grünen Nummer 840 002 211 (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag am Nachmittag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) erteilt.

(PAB)


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